Sommerberg LLP auf Mandantenakquisition bei BWF Anlegern, wieder einmal unter Nutzung der Adressen des AG Charlottenburg

Wieder schreibt eine Rechtsanwaltskanzlei offensichtlich die Anleger der BWF Stiftung an, dies unter Nutzung der Adressen die man sich durch Akteneinsicht beim Amtsgericht Charlottenburg geholt hat. Das heißt doch nichts Anderes, als das das Gericht hier Anwälten kostenfreie Möglichkeiten an Adressen von Anlegern zu kommen eröffnet. Ist das Seriös? Ist das gestattet? Seriös ist anders, würden wir Subjektiv sagen, aber rechtlich nach derzeitigem Rechtsverständnis wohl absolut in Ordnung. Trotzdem, es bleibt ein fader Beigeschmack bei solchen Werbeaktionen, denn letztlich geht es dem Mailing versendenden Rechtsanwalt doch nur um ein Mandat, egal welche Kanzlei solch ein Schreiben versendet. Deutschland nimmt es so ernst mit dem Datenschutz, nur in solchen Fällen nicht. Hier ist der Gesetzgeber dringend gefordert diesem Vorgehen schnellstmöglich Einhalt zu gebieten.  Diese Art der Werbung sollte Rechtsanwälten ganz klar untersagt werden.

Sommerberg LLP BWF Anlegeranschreiben – Kopie

3 Comments

  1. Blue Rose Mittwoch, 23.09.2015 at 09:46 - Reply

    anchdem ich von 4 Anwälten diesbezügliche Post bekam, habe ich beim Amtsgericht mal nachgefragt, ob die die Gläubigerdaten öffentlich aushängen und wie die es mit dem Datenschutz halten.
    Bisher keine Antwort.

  2. Burkhard Freitag, 11.09.2015 at 14:58 - Reply

    lEs glaubt doch wohl kein Anleger mehr sein Gold/Geld zurück zu bekommen.Das Porto können sich die Anwaltskanzlein sparen!was ist eigentlich beim AG Charlottenburg los?-Datenschutz!Aber nicht für geprellte Anleger?Das habe ich bei 2 anderen Insolvenzverfahren nicht erlebt!

  3. derPrüfer Freitag, 11.09.2015 at 09:55 - Reply

    Ich kann Ihren Kommentar nur unterschreiben! Normalerweise bekommen wir einen Schrecken, wenn Post von einem Anwalt ins Haus schneit (das kommt zum Glück nur selten vor). Doch inzwischen ist dies nur ein Ärgernis! Hier wird nach meiner Meinung verunsicherten Anlegern etwas vorgegaukelt („Rückgewinnung von sicherem Verlust“), was wir in dieser Form in der Tat für höchst bedenklich halten. Tatsächlich sind diese Anschreiben (wir haben bereits mehrere erhalten) bisher so ziemlich das einzig Konkrete, das uns in der BWF-Affäre erreicht hat. Sehr traurig!!!

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