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Solvium Direktinvestment Container „Protect“ – Was ist das Investment o h n e den Versicherungsschutz jetzt noch wert?

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Die Chance haben Sie, die Anleger der Solvium Protect Serie, jetzt aus unserer Sicht, denn möglicherweise haben Sie ein Investment unter einer Bedingung  gezeichnet, die es so gar nicht gab. Gerade bei diesem Kapitalanlageangebot war das Unternehmen mit einer Werbung auf den Markt gegangen, die vor allem eines vermitteln sollte. Absolute Sicherhit für den Kunden. Verkauft hatte man dem Kunden das Kapitalanlageangebot mit dem Hinweis dafür, eine Versicherung gewonnen zu haben, deren Umfang einen Verlust für den Anleger nahezu unmöglich machen würde. Bei der Versicherungsgesellschaft, die hinter dieser Versicherung stehen sollte, handelte es sich um die Allianz. Nachdem die Allianz mitbekommen hatte, wie ihr Name dort „gebraucht wurde“, hatte man eiligst eine Einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen angestrengt, das Solvium mit der Versicherung nicht mehr werben darf im Zusammenhang mit seinen Container Diretinvestments „Protect“. Natürlich war Solvium hier anderer Meinung und legte Widerspruch gegen das Urteil ein. Das OLG Hamm hob dann die Einstweilige Verfügung auf. Im Anschluss strengte die Allianz dann das jetzt stattgefundene Hauptsacheverfahren an. Nun wurde darüber wohl am 19. November vor Gericht verhandelt, mit keinem guten Ergebnis für das Unternehmen Solvium. Das Gericht stellte dabei fest, dass das Unternehmen zu Unrecht mit dem Versicherungsschutz der Allianz bei seinem Investment „Protect“ geworben hatte (Az. 20 O 84/14). Nun sollten sich die Anleger überlegen, ob sie an dem Investment festhalten wollen, oder da der Versicherungsschutz nicht vorhanden ist (war), jetzt ihr Geld zurückverlangen sollten. Das Urteil des LG Dortmund ist noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen Solvium kann dagegen noch Berufung einlegen.

1 Komment

  • Sehr geehrter Herr Bremer,

    vielen Dank für Ihren – wie stets aktuellen – Beitrag zur Werbung des Solvium Direktinvestments mit einer Versicherung. Das ist ein sehr spannendes Thema, da es mehrere rechtliche Fragen berühren könnte, u.a. die der Zurechnung einer möglichen Aufklärungspflichtverletzung, der mögliches Haftung des Vertriebs und möglicher Freistellungsansprüche des Vertriebs gegenüber bestimmten Verantwortlichen. Ich bin gespannt auf weitere Informationen. Vielleicht können sich hier Vertriebe dazu äußern, wie Ihnen der Zusammenhang mit der Versicherung erläutert wurde.

    Mit freundlichen Grüßen

    DB

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