Skandalunternehmen läd zur Hauptversammlung ein:“OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft“

„OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft“

Hamburg

Wertpapier-Kenn-Nummer A3E5D8
ISIN DE000A3E5D80

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
(Virtuelle Hauptversammlung)

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Mittwoch, dem 17. August 2022, 11:00 Uhr (MESZ),

in Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Die Hauptversammlung wird in den Räumlichkeiten des Rechtsanwalts Florian Dobroschke, Neuer Wall 71, 20354 Hamburg, abgehalten. Aktionäre, die sich frist- und formgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, oder deren Bevollmächtigte, können über das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte passwortgeschützte Aktionärsportal die Hauptversammlung in Bild und Ton in voller Länge live im Internet verfolgen und ihre Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben. Die Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Die Erläuterungen hierzu sowie zu den weiteren Aktionärsrechten sind im Abschnitt II. näher ausgeführt.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft zum 30. Juni 2021 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020/​2021

Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020/​2021 am 6. Oktober 2021 gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor.

Die zu Tagesordnungspunkt 1 vorgelegten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an und bis zu deren Ablauf auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​oab-ag.de/​hauptversammlung

zugänglich.

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2021 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Rumpfgeschäftsjahr 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021

Zu Punkt 2 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 am 17. Juni 2022 gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor.

Die zu Tagesordnungspunkt 2 vorgelegten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an und bis zu deren Ablauf auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​oab-ag.de/​hauptversammlung

zugänglich.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020/​2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020/​2021 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu vertagen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/​2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/​2021 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu vertagen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu vertagen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu vertagen.

7.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Prof. Dr. Axel Bader, und Frau Lydia Riquarts, Mitglied des Aufsichtsrats, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 10. Februar 2022 bzw. 25. Mai 2022 jeweils bis zur Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft bestellt worden. Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Roman Teufl, wurde am 16. September 2020 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt. Es haben daher für die beiden gerichtlich bestellten Mitglieder Neuwahlen zum Aufsichtsrat stattzufinden; zudem soll ein Ersatzmitglied gewählt werden. Herr Prof. Bader steht aus persönlichen Gründen maximal ein weiteres Jahr zur Verfügung. Gemäß §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG und § 8 Absatz 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus drei Mitgliedern, die durch die Hauptversammlung gewählt werden.

A. Wahlvorschläge des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Folgendes zu beschließen:

“a) Herr Prof. Dr. Axel Bader, wohnhaft in Tegernsee, Steuerberater und Gutachter in eigener Kanzlei, wird für die Zeit ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrates gewählt.”

b) Frau Lydia Riquarts, wohnhaft in Brunnthal, Rechtsanwältin in der Münchener Kanzlei Heberlein, Mack-Pfeiffer & Kollegen, wird für die Zeit ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrates gewählt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

c) Herr Thomas K. Rogalla, Hamburg, geschäftsführender Gesellschafter der Solanos GmbH, Hamburg, sowie der TKR Schiffstreuhand GmbH, Hamburg, wird zum Ersatzmitglied des Aufsichtsrats bestellt mit der Maßgabe, dass Herr Rogalla Mitglied des Aufsichtsrates wird, wenn eines der vorstehend vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder (Herr Prof. Dr. Axel Bader, Frau Lydia Riquarts) vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet, und dass Herr Rogalla seine Stellung als Ersatzmitglied für das verbliebene Aufsichtsratsmitglied zurückerlangt, wenn die Hauptversammlung für das vorzeitig ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied, welches Herr Rogalla ersetzt hat, eine Neuwahl vorgenommen hat. Die Amtszeit des in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds endet aber spätestens zu dem Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds abgelaufen wäre.“

Hinderungsgründe im Sinne des § 100 AktG bestehen bei den unter a) bis c) vorgeschlagenen Kandidaten nicht.

Der Aufsichtsrat beabsichtigt, Herrn Prof. Dr. Bader zur Wahl als Vorsitzenden des Aufsichtsrats vorzuschlagen.

B. Wahlvorschläge des Aktionärs Alexander Hahn

Der Aktionär Alexander Hahn hat bereits unter dem 12.05.2022 schriftlich signalisiert, Einfluss auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrats nehmen zu wollen. In Auslegung des vorgenannten Schreibens kommt die OAG AG dem Begehren des Aktionärs in der Weise nach, dass sie seine darin enthaltenen Wahlvorschläge in dieser Tagesordnung wie folgt als Gegenantrag veröffentlicht. Die OAB AG macht sich die nachfolgenden Inhalte des Ergänzungsverlangens durch diese Bekanntmachung indessen nicht zu Eigen. Seine Aktionärseigenschaft hat Herr Hahn in geeigneter Form nachgewiesen.

Herr Alexander Hahn unterbreitet zu den Vorschlägen des Aufsichtsrats zu TOP 7 („Wahlen zum Aufsichtsrat“) gemäß § 127 AktG folgende abweichende Wahlvorschläge:

“a) Herr Thomas K. Rogalla, wohnhaft in Hamburg, geschäftsführender Gesellschafter der Solanos GmbH, Hamburg sowie der TKR Schiffstreuhand GmbH, Hamburg, wird für die Zeit ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrates gewählt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

b) Herr Stefan Scholz, wohnhaft in Hamburg, alleiniger Geschäftsführer der THE FUND MAKERS UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, wird für die Zeit ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrates gewählt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.”

II. Weitere Angaben zur Einberufung

Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Auf Grundlage von § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020, zuletzt mit Wirkung zum 28. Februar 2021 geändert durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 (COVID-19-Gesetz), dessen Geltung durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. September 2021 bis zum 31. August 2022 verlängert wurde, hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ausüben (keine elektronische Teilnahme).

Zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung hat die Gesellschaft ein passwortgeschütztes Aktionärsportal zur Hauptversammlung eingerichtet, das unter der Internetadresse

https:/​/​oab-ag.hvanmeldung.de

aufgerufen werden kann. Über das Aktionärsportal kann sich der Aktionär, der sich frist- und formgerecht zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet und den Anteilsbesitz nachgewiesen hat, oder sein Bevollmächtigter unter Angabe seiner Zugangsnummer sowie der dazugehörigen individuellen PIN einloggen und seine Stimme per elektronischer Briefwahl oder per elektronischer Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft abgeben. Auch die Übermittlung von Fragen zu Angelegenheiten der Gesellschaft (bis einen Tag vor der Hauptversammlung, also bis Montag, 15. August 2022, 24:00 Uhr (MESZ)) sowie die Übermittlung eines etwaigen Widerspruchs (ab Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung) sind über den Online-Zugang möglich. Schließlich ist dort auch der Link zur Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung zu finden.

Aktionäre, die sich gemäß den nachstehenden Bedingungen form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, erhalten die erforderlichen Zugangsdaten zur Nutzung des Internetportals postalisch.

Teilnahmeberechtigung

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) sind nicht berechtigt, physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilzunehmen. Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl (keine elektronische Teilnahme) oder im Wege der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür nachstehend mitgeteilten Adresse in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bis Mittwoch, 10. August 2022, 24:00 Uhr (MESZ), (letzter Anmeldetag) zugehen.

Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf Mittwoch, 27. Juli 2022, 00:00 Uhr (MESZ), bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes nach; hierzu reicht in jedem Fall ein Nachweis durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Der Nachweis muss der Gesellschaft unter der nachstehend mitgeteilten Adresse bis Mittwoch, 10. August 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.

Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung ist in Textform in deutscher oder in englischer Sprache zu erbringen und muss der Gesellschaft unter folgender Anmeldeadresse spätestens bis Mittwoch, 10. August 2022, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen:

OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft
c/​o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 40 6378-5423
E-Mail: hv@ubj.de

Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre und deren Bevollmächtigte können ihre Stimme per schriftlicher oder elektronischer Briefwahl abgeben. Auch hierzu sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die elektronische Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen oder Widerruf hinsichtlich der Briefwahlstimmen sind im Wege der elektronischen Kommunikation über das unter

https:/​/​oab-ag.hvanmeldung.de

erreichbare passwortgeschützte Aktionärsportal bis zum Beginn der Abstimmungen im Verlauf der virtuellen Hauptversammlung möglich. Die Zugangsdaten für das passwortgeschützte Aktionärsportal werden den Aktionären nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes mit der Zugangskarte übermittelt.

Alternativ können die Aktionäre für die Briefwahl nach erfolgter Anmeldung auch das zusammen mit den Zugangsdaten zugesandte Formular benutzen. Die formulargestützten Stimmabgaben müssen spätestens bis Dienstag, 16. August 2022, 24:00 (MESZ), bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingegangen sein:

OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft
c/​o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 40 6378-5423
E-Mail: hv@ubj.de

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der Hauptversammlung

Die Aktionäre, die nicht selbst ihr Stimmrecht durch Briefwahl oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise durch einen Intermediär (z. B. ein Kreditinstitut), eine Vereinigung von Aktionären, andere von § 135 AktG erfasste Institutionen oder Personen, durch weisungsgebundene von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder durch eine sonstige Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Erteilung kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss der Gesellschaft per Post oder per Fax oder per E-Mail an die folgende Adresse zugehen:

OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft
c/​o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 40 6378-5423
E-Mail: hv@ubj.de

Ein Vollmachtsformular wird den zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldeten Personen auf der Zugangskarte zugesendet.

Alternativ kann die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung über das unter

https:/​/​oab-ag.hvanmeldung.de

erreichbare passwortgeschützte Aktionärsportal übermittelt werden.

Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken sich nicht auf die Form der Erteilung, des Widerrufs und des Nachweises von Vollmachten an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen oder andere von § 135 AktG erfasste Institutionen oder Personen. Hier können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung über das Aktionärsportal durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Aktionär die Zugangsnummer und den PIN-Code des Aktionärs zur Verwendung erhält. Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder, sofern dies nach der Vollmacht möglich ist, durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.

Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls gemäß den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden sowie den Nachweis des Anteilsbesitzes führen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt.

Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Diese können auch elektronisch übermittelt werden (E-Mail), indem z.B. die zugesandte Zugangskarte und das Vollmachts-/​Weisungsformular als eingescannte Datei beispielsweise im PDF-Format per E-Mail an die nachstehend genannte Adresse übersendet wird. Aus organisatorischen Gründen werden die Aktionäre gebeten, die Erteilungen von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, deren Änderung oder Widerruf, soweit diese nicht unter Nutzung des Aktionärsportals übermittelt werden, bis spätestens Dienstag, 16. August 2022, 24:00 Uhr (MESZ), (Eingangsdatum bei der Gesellschaft) an die nachfolgende Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zu übersenden:

OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft
c/​o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 40 6378-5423
E-Mail: hv@ubj.de

Außerdem steht für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch das Aktionärsportal, das über den Link

https:/​/​oab-ag.hvanmeldung.de

erreicht werden kann, zur Verfügung. Auf diesem Weg erteilte Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen bis spätestens zum Beginn der Abstimmung der virtuellen Hauptversammlung vollständig erteilt sein. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch noch ein Widerruf der über das Aktionärsportal erteilten Vollmachten oder eine Änderung der über das Aktionärsportal erteilten Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft möglich.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung werden den Aktionären mit der Zugangskarte übersandt.

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft angebotenen Formulare zur Bevollmächtigung bzw. Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter besteht nicht.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000,00 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand an die folgende Adresse

OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Vorstand
Hohe Bleichen 8
20354 Hamburg

zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens am Samstag, 23. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Jedem neuen Punkt der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Verlangen halten.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG und § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz

Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl des Abschlussprüfers sowie Wahl des Aufsichtsrats sind ausschließlich zu richten an:

OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs- Aktiengesellschaft
Vorstand
Hohe Bleichen 8
20354 Hamburg
Telefax: 040 – 55 55 36 25

Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers sowie Wahl des Aufsichtsrats, gegebenenfalls mit Begründung, wobei Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers sowie Wahl des Aufsichtsrats keiner Begründung bedürfen, bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis Dienstag, 02. August 2022, 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft an der vorstehend genannten Adresse eingehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

https:/​/​oab-ag.de/​hauptversammlung

veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und einer etwaigen Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Gründe gemäß § 126 Abs. 2 Nrn. 1 bis 7 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine etwaige Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Vorstand außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 AktG (Angabe von Namen, ausgeübtem Beruf und Wohnort des vorgeschlagenen Prüfers oder des vorgeschlagenen Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat) enthalten.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden. Allein form- und fristgerecht nach vorstehenden Bestimmungen gemäß §§ 126, 127 AktG übermittelte und von der Gesellschaft zugänglich gemachte Gegenanträge und/​oder Wahlvorschläge gelten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in der Versammlung gestellt und es kann über diese abgestimmt werden, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG und Fragerecht gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz

Aktionäre haben kein Recht, in der virtuellen Hauptversammlung vom Vorstand gemäß § 131 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mündlich Auskunft zu verlangen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, haben aber das Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu Angelegenheiten der Gesellschaft zu stellen. Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz sind Fragen bis spätestens einen Tag vor der Versammlung, d. h. bis Montag, 15. August 2022, 24:00 Uhr (MESZ), elektronisch über das unter der Internetadresse

https:/​/​oab-ag.hvanmeldung.de

erreichbare Aktionärsportal einzureichen. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die Fragen beantwortet. Die Beantwortung erfolgt im Rahmen der Live-Übertragung der Versammlung, sofern sie nicht in einem spätestens am Tag vor der Hauptversammlung (16. August 2022, 24:00 Uhr (MESZ)) auf der Website veröffentlichten Frage-und-Antwort-Katalog beantwortet sind.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten können vom Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu ihrem Ende in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung über das unter der Internetadresse

https:/​/​oab-ag.hvanmeldung.de

erreichbare Aktionärsportal Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift erklären, wenn sie ihr Stimmrecht nach den vorstehenden Bestimmungen ausüben oder ausgeübt haben. Eine anderweitige Form der Übermittlung von Widersprüchen ist ausgeschlossen.

III. Technische Hinweise

1. Technische Hinweise zur virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung

Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung, zur Nutzung des Internetservice auf der Homepage und zur Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät (gegebenenfalls) samt Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen. Um ein Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch eventuell auftretende technische Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen, die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) – soweit möglich – bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben.

2. Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung

Die Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des Internetservice auf der Homepage kann nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum Internetservice auf der Homepage und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für den Internetservice eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen. Sofern es Datenschutz- oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss sich der Versammlungsleiter der Hauptversammlung vorbehalten, die virtuelle Hauptversammlung zu unterbrechen oder ganz einzustellen.

IV. Information zum Datenschutz für Aktionäre

Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.

Jede Person, deren Daten betroffen sind, hat unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts- Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich geltend gemacht werden. Zudem besteht nach Maßgabe von Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen unter

https:/​/​oab-ag.de/​datenschutzerklaerung

zur Verfügung.

 

Hamburg, im Juli 2022

OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Leave A Comment