SHB Fonds Erlenhofpark-auch wir hatten dazu berichtet

Im April 2017 haben Anleger des früheren SHB Fonds Erlenhofpark, der sich dann in SHB Sonnenhöfe und jetzt in Sonnenhöfe Unterhaching GmbH & Co. Fonds KG umbenannt hat, ein Schreiben erhalten, wonach vermeintliche Rückstände jetzt Zahlungen geleistet werden sollen. Begründet wird das damit, dass ein Innenausgleich zwischen den Kommanditisten durchgeführt werden muss. Müssen die Anleger des SHB Sonnenhöfe dieser Aufforderung nachkommen?
SHB Sonnenhöfe: Hochriskant für Anleger
Der SHB Fonds Erlenhofpark alias SHB Sonnenhöfe ist grandios gescheitert. Das liegt nicht allein an den besonderen Umständen der Kreditkündigung des SHB Fonds Erlenhofpark, die den Untergang im Jahr 2014 ausgelöst hatte. Das gesamte Konzept des SHB Fonds Erlenhofpark wie auch der übrigen SHB Fonds ist hochriskant und für sicherheitsorientierte Anleger von vornherein ungeeignet gewesen.

SHB Sonnenhöfe in Liquidation
Die Sanierungsbemühungen der Fonds Verwaltung des SHB Fonds Erlenhofpark sind gescheitert. Die Fondsimmobilie „Sonnenhöfe“ musste verkauft werden. Immerhin hat sich die SHB Fonds Verwaltung dann entschieden, das nun sinnfreie Geschäftsmodell zu beenden und die Anleger über die Liquidation des SHB Fonds Erlenhofpark bzw. Sonnenhöfe entscheiden zu lassen. Seit dem 01.01.2017 ist also der SHB Fonds Sonnenhöfe in der Liquidation.

Was bedeutet Liquidation der SHB Sonnenhöfe?
Obwohl es sicherlich die meisten Anleger wissen sollten, soll noch mal ausdrücklich erklärt sein, dass die Liquidation nicht mit einer Insolvenz gleichzusetzen ist. Die Liquidation ist die freiwillige Auflösung der Gesellschaft. Alle Forderungen werden eingezogen. Alle Schulden sind beglichen und am Ende soll dann der verbleibende Erlös den Gesellschaftern quotenmäßig zugeteilt werden. Soweit die Theorie.

SHB Sonnenhöfe Fondsverwalter will Innenausgleich der Anleger
Die SHB Fonds Verwaltung schreibt, dass sie einen sogenannten Innenausgleich vornehmen muss. Anleger haben nach dem Geschäftsmodell der SHB Fonds in der Variante „Clevere Kombi“ nur 50% eingezahlt. Die zweiten 50% sollten durch Gewinne zuwachsen. Andere Anleger haben hingegen ihre Einlage als Einmalanlage vollständig erbracht. Die meisten Anleger leisten jedoch Ratenzahlungen und haben entsprechende Beträge offen. Alle Anleger sollen gleich belastet werden.

SHB Sonnenhöfe: Stellung als Kommanditist beenden
Eine große Gruppe der SHB Sonnenhöfe Anleger haben allerdings ihre Beteiligung als Kommanditist beendet. Vielen Anlegern ist allerdings gar nicht bewusst gewesen, dass sie als Kommanditist einer Kommanditgesellschaft beigetreten sind. Der Kommanditist haftet grundsätzlich bis in Höhe seiner vollen Einlage, solange er Kommanditist ist. Wird die Stellung als Kommanditisten beendet, entfallen die persönliche Haftung und die Einzahlungsverpflichtung. Wer also seine Stellung als Kommanditist beendet hat, kann nach hiesiger Rechtsauffassung nicht mehr in Anspruch genommen werden.

SHB Sonnenhöfe: Muss Innenausgleich vorgenommen werden?
Die SHB Sonnenhöfe Fondsverwaltung kann also nur jene meinen, die noch Kommanditisten sind und die ihren Zahlungsverpflichtungen aus den verschiedenen Vertragsvarianten des SHB Fonds Erlenhofpark unterschiedlich erfüllt haben. Zunächst sei darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung, die SHB Sonnenhöfe Fondsverwaltung keineswegs verpflichtet ist einen solchen Innenausgleich vorzunehmen. Dies ist Sache der Gesellschafter, die untereinander etwaige Ausgleichsansprüche geltend machen könnten. Die SHB Sonnenhöfe Fondsverwaltung kann, aber sie muss nicht die Organisation eines solchen Innenausgleiches übernehmen.

SHB Sonnenhöfe: Kommanditisten müssen zahlen!
Viele Anleger werden gleichwohl nicht verstehen, dass sie als Kommanditisten noch in ein Unternehmen einzahlen sollen, dass offiziell gescheitert ist, obwohl sie davon ausgehen müssen, dass die von dem SHB Sonnenhöfe ihr eingezahltes Geld nicht zurück erhalten werden. Dieses Argument greift nicht, denn als Kommanditisten haben sich die Anleger verpflichtet, ihr Geld einzuzahlen – gerade auch dann, wenn es dem Unternehmen schlecht geht.

SHB  Sonnenhöfe: Schadensersatzansprüche verjährt
Grundsätzlich bestand ein Schadensersatzanspruch gegen Vermittler und Anlageberater, die ihre Kunden falsch beraten haben. Hierzu gibt es eine Vielzahl von Urteilen, in denen Anlageberater verurteilt wurden, den Kunden so zu stellen, als hätte er den SHB Fonds Sonnenhöfe nie gezeichnet. Diese Ansprüche unterliegen jedoch der 10jährigen taggenauen Verjährungsfrist, wenn sie nicht schon vorher kenntnisabhängig verjährt sind.

SHB Fonds: Rechte und Pflichten als Gesellschafter bestehen weiter
Anleger können aber weiterhin ihre Gesellschafterrechte geltend machen. Dazu gehört das Recht, die Gesellschaft aus wichtigem Grund zu beenden. Ohne die Stellung eines Kommanditisten muss keine Zahlung mehr geleistet werden und die Haftung auf die gesamte Summe ist damit erloschen.

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