Startseite Allgemeines Seufz! Kein Ferrari mehr
Allgemeines

Seufz! Kein Ferrari mehr

Teilen

Der vollumfängliche Vorsteuerabzug einer Kapitalgesellschaft aus den Aufwendungen für einen Ferrari ist ausgeschlossen. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 06.06.2016 klargestellt. Die Aufwendungen berührten die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen und seien (anteilig) unangemessen, entschied das Gericht (Az.: 1 K 3386/15).

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Kommentar: Chemnitzer FC obenauf – der perfekte Start gehört den Himmelblauen

Der zweite Spieltag der Regionalliga Nordost hatte einiges zu bieten: klare Heimsiege,...

Allgemeines

Nachrichten aus dem Weißen Haus in Washington

Das Weiße Haus hat in seinem aktuellen Wochenrückblick eine Reihe außenpolitischer Treffen,...

Allgemeines

Bahn-Chefin findet Problem bei der Bahn: Es könnte an der Bahn liegen

Bei der Deutschen Bahn wird wieder umgebaut. Nicht nur an Gleisen, Bahnhöfen...

Allgemeines

Fähre vor Indonesien in Brand: Mindestens fünf Tote und 41 Vermisste

Vor der indonesischen Insel Madura ist am Sonntag eine Passagierfähre in Brand...