Schneider, Walter & Kollegen Vermögensverwaltung AG – mit negativer Bilanz

Vermögen muss ja nicht immer auch Gewinne erzielen. Hier haben wir ein Beispiel, das es genauso ist.

Schneider, Walter & Kollegen Vermögensverwaltung AG

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Lagebericht

1. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS

Seit fast 30 Jahren sind die beiden Gründer und Vorstände gemeinsam für Mandanten im Portfoliomanagement, zwischen 1999 und 2010 als Partner und Vorstände einer unabhängigen Vermögensverwaltungsgesellschaft in Köln, tätig. Die Schneider, Walter & Kollegen Vermögensverwaltung AG (nachfolgend AG) vollendete zum 31.12.2019 ihr achtes volles Geschäftsjahr mit Zulassung. Sie verfügt über die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht notwendige Erlaubnis zur Erbringung von Finanzdienstleistungen. Diese umfasst die Erbringung der Finanzportfolioverwaltung, der Anlageberatung sowie der Anlage- und Abschlussvermittlung.

Im Jahr 2019 waren wir – wie in den Vorjahren auch – hauptsächlich im Bereich des Advisory bzw. Management für Investmentfonds und der Finanzportfolioverwaltung für Privatkunden aktiv. Unsere Zielgruppen aus dem Inland und dem EU-Ausland sind hierbei:

– unternehmerisch denkende und handelnde Privatpersonen / Familien

– Publikumsfonds in der Funktion als Adviser / Fondsmanager

– Institutionen wie Zusatzversorgungskassen / Stiftungen

Die Anlagephilosophie ist von einer konservativen, wertschöpfungsorientierten Grundeinstellung geprägt.

Als Finanzdienstleistungsinstitut steht die AG unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die zusammen mit der Deutschen Bundesbank sowohl eine Solvenzaufsicht als auch eine Aufsicht über das betriebene Wertpapierdienstleistungsgeschäft ausübt. Es bestehen in diesem Bereich umfangreiche Regularien, die die AG einzuhalten hat.

2. GESCHÄFTSVERLAUF UND RAHMENBEDINGUNGEN

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

2019 gab das Wachstum der Weltwirtschaft weiter nach. Die Zuwachsrate erreichte 3,0 % laut dem Institut für Weltwirtschaft (IfW) und lag um 0,7 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert. Der Rückgang lässt sich vor allem auf die nachlassende Dynamik in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften zurückführen. Prägend für das nachlassende Wachstum blieb die Schwäche in der Industrie und im Welthandel: Der Anstieg der Industrieproduktion kam im Verlauf des Jahres 2019 zum Stillstand. Der Welthandel gab in 2019 deutlich nach.

Wesentlicher Belastungsfaktor für die Weltkonjunktur blieb der sich weiter intensivierende Handelskonflikt zwischen den USA und China. Auch zwischen den USA und der Europäischen Union verstärkten sich die handelspolitischen Spannungen im Verlauf des Jahres spürbar. Die Expansion in den USA verlor unter anderem im Zuge auslaufender fiskalischer Impulse an Schwung. In den Schwellenländern entwickelte sich die Konjunktur insgesamt verhalten. Ein Grund dafür war, dass die Länder verbreitet unter den Druck der Finanzmärkte gerieten: Internationale Investoren zogen in beträchtlichem Umfang Kapital ab.

Kapitalmärkte

Das Kapitalanlageumfeld zeigte sich wie im Vorjahr angesichts zahlreicher geo- und wirtschaftspolitischer Themen recht volatil und herausfordernd. Unruhe brachten hier unter anderem drohende und beginnende Zoll- und Handelskonflikte sowie der weiterhin ungewisse Ausgang der Brexit-Verhandlungen. Insgesamt ist wieder zu verzeichnen, dass die Finanzmärkte auffällig stark von politischen Ereignissen geprägt waren. Auch die wiederholt aufkommende Besorgnis hinsichtlich der Stabilität Italiens sorgte weiterhin für Unsicherheit unter den Akteuren an den Märkten.

Der Bereich der festverzinslichen Wertpapiere war weiterhin geprägt vom insgesamt niedrigen Zinsniveau. Das bereits sehr niedrige Niveau des Vorjahres wurde dabei in allen Hauptwährungsräumen noch einmal deutlich nach unten verschoben. Insbesondere der US-Dollar-Raum verzeichnete spürbare Zinsrückgänge. Auch beim Euro waren deutliche Zinsrückgänge zu verzeichnen. Hier sind somit bis weit in den mittleren Laufzeitenbereich hinein negative Renditen zu beobachten. Die Risikoaufschläge auf europäische und US-Unternehmensanleihen zeigten im Berichtszeitraum in nahezu allen Bonitätsklassen teils deutliche Rückgänge. Hier gilt es zu beobachten, bis zu welchen Niveaus die Unternehmen in der Lage sein werden, ihre Zinsverpflichtungen komfortabel zu bedienen.

An den wichtigsten Aktienmärkten konnten nach der schwächeren Phase zum Ende des Vorjahres die Kurse wieder zulegen. Das Umschwenken der US-Zentralbank Fed hin zu geldpolitischer Lockerung gab hier wichtige Impulse. Auch seit der Jahresmitte immer wieder aufkommende Sorgen über die Stabilität der Weltwirtschaft konnten die Aufwärtsbewegung nur kurzzeitig bremsen. Die 2018 ebenfalls unter Druck geratenen Aktien von Schwellenländern konnten sich ebenfalls erholen, blieben aber in ihrer Entwicklung hinter der der Industrieländer zurück. Hier spiegeln sich der Handelsstreit zwischen den USA und China, die fragile Weltwirtschaftslage und die reduzierte Nachfrage nach Rohstoffen nieder.

Situation der unabhängigen Vermögensverwalter in 2019

Die ab 2018 geltenden Vorgaben der MiFID II-Richtlinie machten auch im Jahr 2019 nach unseren Kenntnissen bei vielen Finanzdienstleistern hohe Kraftanstrengungen erforderlich. Viele Regelungen wurden (und werden immer noch) diskutiert, da sie teilweise mit massiven Prozessänderungen verbunden sind. Auch wenn die Umsetzung der MiFID II Anforderungen genau wie bei der DSGVO in der Vergangenheit liegt, resultierten daraus auch im Jahr 2019 weiterhin erhöhte Aufwendungen. Nachdem es im Jahr 2019 keine wesentlichen neuen rechtlichen Anforderungen für uns zu beachten gab, hat die BaFin ab Januar 2020 das neue Geldwäscheregime und Ende April 2020 die überarbeiteten MaComp veröffentlicht sowie weitere Änderungen zur Konsultation gestellt, deren Auswirkungen von uns zukünftig zu beachten sind.

Zuvor haben wir auf die marktbeeinflussenden Faktoren geblickt. Diese schwelenden Konflikte beeinflussen die Börsenkurse naturgemäß stark und erhöhen tendenziell die Volatilität. Dies birgt neben allen Risiken auch Chancen für professionell agierende Finanzdienstleister, die das Vertrauen von Kunden halten oder gewinnen können.

Geschäftsverlauf

Neben den beiden Vorständen beschäftigte die AG im Berichtszeitraum eine Vorstandsassistentin sowie einen weiteren Mitarbeiter. Beide Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrung in den Bereichen Portfolio-Administration, Portfolio-Management und Vermögensverwaltung bzw. Aufsichtsrecht. Ziel ist hier weiterhin das Vorhalten von Professionalität und Unterstützung in der Erreichung der geplanten Ziele.

Die Organisationsstruktur orientiert sich an den Bedürfnissen der Mandanten sowie an der Notwendigkeit, jederzeit angemessen auf Marktgegebenheiten reagieren zu können. Der Vorstand ist hierbei in sämtliche Abläufe involviert. Die Organisation ist am langfristigen Geschäftsplan ausgerichtet.

Unsere Geschäftsphilosophie („verantwortlich für Vermögen“ – „investieren statt spekulieren“) sehen wir als unseren bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikator an. Ziel ist es, den Kunden in seinem Interesse zu beraten. Wichtig ist dabei für uns eine kontinuierliche persönliche Betreuung, die auf maximaler Transparenz basiert. Hierfür ist die Unabhängigkeit von anderen Instituten notwendig. Die Reduzierung der Interessenskonflikte zwischen den Kunden und uns kommt dabei auch im Vergütungssystem unserer Vermögensverwaltungsleistungen zum Ausdruck. Wir profitieren dann am meisten, wenn unsere Kunden gut verdient haben.

Die AG betreute weiterhin 2 Spezialfonds und in der Zwischenzeit 3 Publikumsfonds in den Asset Klassen bzw. Strategien „Renten International“, „Globale Aktien“ und „Stillhaltergeschäfte“. Bei Letzteren steht die kontinuierliche Vereinnahmung von Optionsprämien im Fokus.

Die Implementierung des neuen SWuK Prämienfonds, der Aufbau von Strukturen zum Ordering, Monitoring und Controlling für den neuen Fonds banden zusätzliche Ressourcen im Portfolio-Management. Das gleiche gilt für eine Berichterstattung zum Fonds, insbesondere mit den für unser Haus neuen Mandanten. Darüber hinaus fanden Roadshows zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades und zur Ausweitung des Fondsvolumens statt.

Den zusätzlichen Erlösen aus den Managementfees des neuen Publikumsfonds standen somit teilweise Anlaufkosten insbesondere für Werbemaßnahmen gegenüber.

Demgegenüber konnten wir die Erträge in den Tätigkeitsfeldern „Private Wealth Management“ und „Spezialfondsmanagement“ nahezu stabil halten.

Das durch die AG betreute Volumen ist durch die Markteffekte, aber nicht zuletzt auch durch den SWUK Prämienfonds im Jahr 2019 erfreulich angestiegen.

Durch die im Vorjahr implementierte neue IT-Anlage ergaben sich höhere Leasingaufwendungen.

Alles in allem führte dies in 2019 zu einem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit von T€ 1 nach T€ -10 im Vorjahr. Das Ergebnis stellt im Rahmen der Unternehmenssteuerung den bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikator im Sinne eines Steuerungsinstruments dar.

Wir sind mit der Geschäftsentwicklung in 2019 verhalten zufrieden. Unser Ziel eines ausgeglichenen Ergebnisses haben wir erreicht. Es gilt aber weiterhin die assets under management und die Anzahl der Portfolio Manager und damit unsere Ertragsbasis weiter auszuweiten. Insgesamt haben sich die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Berichtsjahr 2019 nicht wesentlich auf unsere Geschäftsentwicklung ausgewirkt.

3. VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE

Die Vermögenslage der AG zum Bilanzstichtag ist im Wesentlichen durch Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von T€ 231 (Vorjahr: T€ 222) sowie Forderungen an Kunden in Höhe von T€ 69 (Vorjahr: T€ 67) gekennzeichnet. Das Anlagevermögen ist mit T€ 10 (Vorjahr: T€ 10) von untergeordneter Bedeutung. Die Passivseite der Bilanz besteht mit T€ 250 (Vorjahr: T€ 249) im Wesentlichen aus Eigenkapital. Dem Vorstand steht zur Stärkung des Eigenkapitals die Möglichkeit zur Verfügung, eine Kapitalerhöhung durchzuführen.

Der Bilanzverlust von insgesamt T€ -410 (Vorjahr: T€ -411) setzt sich aus dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von T€ -411 sowie dem Ergebnis von T€ 1 aus diesem Jahr zusammen.

Als Finanzdienstleistungsinstitut hat die AG die Eigenmittelanforderungen nach den Artikeln 92 CRR (Kapitalquoten) und 97 CRR (Eigenmittel-/Kosten-Relation) einzuhalten. Die an den jeweiligen Meldestichtagen einzureichenden Meldungen für das Berichtsjahr 2019 zeigten die Einhaltung der geforderten Eigenmittel-/Kosten-Relation. Die anrechenbaren Eigenmittel der AG werden nach Feststellung des Jahresabschlusses 2019 unter Berücksichtigung des Verlustvortrages 2018 T€ 250 betragen.

Kennzeichnend für die Finanzlage der AG ist ein hoher Anteil des Eigenkapitals – und die damit korrespondierenden kurzfristigen Bankguthaben – an der Bilanzsumme. Die AG ist nahezu unabhängig von Fremdkapital. Mögliche negative Auswirkungen von Zinsänderungen auf die Finanzierungssituation bestehen somit nicht. Die AG war im abgelaufenen Geschäftsjahr immer in der Lage, ihren Verpflichtungen fristgerecht nachzukommen; die Liquidität war jederzeit gesichert.

Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt im Berichtsjahr T€ 12 (Vorjahr:

T€ -9). Die Veränderung des Finanzmittelfonds beträgt T€ 9 (Vorjahr: T€ -10). Der Finanzmittelfonds beträgt am Bilanzstichtag T€ 231 (Vorjahr: T€ 222) und besteht nahezu vollständig aus täglich fälligen Kontoguthaben.

Wesentliche Investitionen für das Jahr 2020 sind nicht geplant, so dass die Finanzlange hierdurch nicht merklich beeinflusst wird.

Ziel des Finanzmanagements der AG ist ihre weitgehende Unabhängigkeit von Fremdkapital. Wesentliche Beschränkungen des Vermögens der AG liegen – abgesehen von der Stellung einer Mietkaution – nicht vor.

Die Ertragslage ist im Wesentlichen von den Provisionserträgen in Höhe von T€ 415 (Vorjahr: T€ 377) sowie den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen in Höhe von T€ 390 (Vorjahr: T€ 374) geprägt. Wesentliche Ertragsquelle ist das institutionelle Geschäft, bei dem es auch eine gewisse Konzentration auf eine Adresse gibt.

Die Provisionserträge haben sich im Wesentlichen aufgrund der in 2019 neu vereinnahmten Managementfees für den SWuK Prämienfonds erhöht denen aber z.T. Erosion bei den Altfonds gegenüberstand. Der Volumenanstieg führte somit nicht zu dem erhofften Ergebnisanstieg, da insbesondere die Marge eines unserer bestehenden Fonds unter Druck geriet und wir hier Zugeständnisse machten mussten.

Von den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen entfielen im Wesentlichen T€ 204 auf den Bereich Personal sowie T€ 186 auf den Bereich andere Verwaltungsaufwendungen, davon u. a. T€ 34 für Mietaufwendungen sowie T€ 26 für Rechts-, Beratungs-, Buchführungs- und Prüfungskosten

Der Jahresüberschuss beträgt zum Stichtag T€ 1.

4. BERICHT ZUR VORAUSSICHTKICHEN ENTWICKLUNG (PROGNOSEBERICHT) MIT IHREN WESENTLICHEN CHANCEN UND RISIKEN (CHANCEN- UND RISIKOBERICHT)

Risikobericht

Allgemeine Anmerkungen

Das Risikomanagement der AG basiert auf den im Risikohandbuch der AG festgelegten Grundsätzen. Diese basieren auf den Vorgaben, die das Kreditwesengesetz in § 25a und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement festgelegt haben.

Risiken sollen so früh wie möglich erkannt werden, um schnell und in angemessenem Umfang darauf reagieren zu können. Für die AG ist es unerlässlich, Risiken effektiv zu identifizieren, zu messen und zu steuern. Wir steuern unsere Risiken mithilfe unserer Überwachungsprozesse und unserer Organisationsstruktur.

Die AG wird ihr Risikomanagementsystem kontinuierlich im Rahmen ihrer operativen Tätigkeiten weiterentwickeln. Um mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen, werden wesentliche Kennziffern monatlich abgefragt und beurteilt.

Grundsätze für unser Risikomanagement

Unser Risikomanagement ist nach folgenden Grundsätzen ausgerichtet:

– Der Vorstand der AG ist für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich. Diese Verantwortung umfasst die Festlegung angemessener Strategien und die Einrichtung angemessener interner Kontrollverfahren.

– Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Risikostrategie und die Überwachung des Risikomanagements. Er stellt damit sicher, dass ein alle Risikoarten umfassender Ansatz in das Unternehmen integriert ist und geeignete Schritte zur Umsetzung und Einhaltung der Risikostrategie unternommen werden. Der Aufsichtsrat der AG prüft in regelmäßigen Zeitabständen das bestehende Risikoprofil der AG.

Zur Deckung der möglichen Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit verbunden sind, steht grundsätzlich das Risikodeckungspotential zur Verfügung. Dieses wird aus dem Eigenkapital der AG sowie dem geplanten Jahresergebnis gebildet.

Hiervon wird die Risikodeckungsmasse als Teil des Risikodeckungspotentials abgeleitet, das tatsächlich zur Deckung von bestehenden Risiken eingesetzt werden soll.

Grundsätzliches Ziel des Risikomanagements ist es, die möglichen Auswirkungen der Risiken so zu begrenzen, dass die möglicherweise eintretenden Verluste das geplante Jahresergebnis nicht überschreiten. Derzeit entspricht diese Risikodeckungsmasse dem Eigenkapital, bis wieder eine ausreichende Ertragskraft erzielt wird.

Dem Vorstand und dem Aufsichtsrat wird vierteljährlich ein Risikoreporting vorgelegt, das die aktuellen und bewerteten Risiken dem Wert der Risikodeckungsmasse zum Berichtsstichtag und im Rahmen der Planung des zukünftigen Kapitalbedarfs für die beiden folgenden Jahre gegenüberstellt. Diese Berechnungen umfassen verschiedene Szenarien, mittels denen unterschiedliche negative Entwicklungen, die sich auf die Ertragslage auswirken können, simuliert werden. Wir sind so in der Lage, mögliche negative Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und mit dem Aufsichtsrat zu diskutieren. Gemäß diesen Risikoreportings war die Risikotragfähigkeit im Geschäftsjahr immer gegeben.

Wie in den Vorjahren auch, finden folgende Risikoarten, die im Rahmen der aus der Geschäftsstrategie abgeleiteten Risikostrategie der AG definiert wurden, Eingang in die Bewertung und den Risikoreport:

Die AG sieht sich keinem direkten Marktpreisrisiko ausgesetzt, das aus der Unsicherheit über Veränderungen von Marktpreisen und Marktkursen und den zwischen ihnen bestehenden Korrelationen und Volatilitäten resultiert. Die Unternehmensliquidität wird maßgeblich in Cash oder Termingeldkonten gehalten; des Weiteren bestehen keine Fremdwährungs- und Warenpositionen.

Die Entwicklung unserer Ertragskraft hängt auch von der Entwicklung an den Finanzmärkten und den Finanzinstrumenten ab, für die wir uns im Rahmen der Vermögensverwaltung oder Anlageberatung entschieden haben. Die Entwicklung der Kurse spiegelt sich somit auch als indirektes Marktpreisrisiko in den Provisionserträgen wider. Unser Ansatz in der Vermögensverwaltung und der Anlageberatung fußt nicht auf dem spekulativen Einsatz von Finanzinstrumenten mit dem Ziel kurzfristiger Gewinnerzielung. Dies haben wir im Berichtsjahr nicht durchgeführt und werden dies auch zukünftig nicht tun.

Wir sehen in diesem Ansatz eine Grundlage für die Reduzierung dieser indirekten Marktpreisrisiken. Dieses stellt für uns das bedeutendste Risiko dar.

Als Adressausfallrisiko sehen wir das Risiko an, dass Geschäftspartner vertragliche Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen. Die Adressausfallrisiken der AG resultieren insbesondere aus den kurzfristigen Forderungen an Kunden und den klassischen Bank-/Liquiditätskonten.

Die AG hält die liquiden Mittel bei einer inländischen Bank guter Bonität vor. Die institutionellen Kunden sind Adressen mit guter Bonität, so dass hier mit keinem nennenswerten Adressenausfallrisiko gerechnet wird. Im Bereich des Private Wealth Management sehen wir im Hinblick auf die vermögende Kundschaft und der erteilten Lastschriftaufträge kein nennenswertes Adressenausfallrisiko.

Unter dem Liquiditätsrisiko verstehen wir das Risiko, dass die AG möglicherweise nicht oder nur zu überhöhten Kosten in der Lage ist, ihre Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen. Die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit ist die Kernfunktion unseres Liquiditätsmanagements. Unser Liquiditätsmanagement wird aktuell über eine Liquiditätsplanung auf monatlicher Basis und einem zeitnahen Soll-Ist-Abgleich mit unserer Planung durchgeführt. Wir sehen im Hinblick auf unsere schlanke Unternehmens- und Kostenstruktur und unsere Finanzlage das Liquiditätsrisiko als gering an.

Als operationelles Risiko sehen wir den potenziellen Eintritt von Verlusten in Zusammenhang mit Mitarbeitern, vertraglichen Vereinbarungen, Technologie, Versagen oder Zusammenbruch der Infrastruktur, externen Einflüssen und Kundenbeziehungen an, wobei Rechtsrisiken einbezogen werden. Zu den operationellen Risiken zählen u. a. das Personal-, das allgemeine Geschäfts- und das IT-Risiko.

Die Verminderung des operationellen Risikos und damit einhergehend eine Verringerung der Verlusthäufigkeit und -höhe wird in erster Linie durch die laufende Verbesserung der Geschäftsprozesse erreicht. Weitere Sicherungsmaßnahmen sind u. a. der Risikotransfer durch den Abschluss von Versicherungen und der Verzicht auf risikoträchtige Produkte. Darüber hinaus stehen zur Sicherung der Fortführung des Geschäftsbetriebs für die wesentlichen Bereiche und Prozesse Notfall-Pläne bereit. Ferner beobachten wir fortwährend nationale und internationale Entwicklungen im politischen, ökonomischen und regulatorischen Umfeld sowie konjunkturelle Entwicklungen und Anforderungen am Finanzdienstleistungsmarkt.

Wir messen den operationellen Risiken aufgrund der getroffenen organisatorischen Maßnahmen eine niedrige Eintrittswahrscheinlichkeit bei. Im Eintrittsfall ist eine bedeutsame Schadenssumme nicht auszuschließen.

Chancen- und Prognosebericht

Finanzmärkte

Zum Zeitpunkt des Bilanzstichtages gingen wir davon aus, dass die Finanzmärkte von einem weiterhin hohen Maß an Volatilität gekennzeichnet sein werden. Vor allem geopolitische Risiken und staatlich verordneter Protektionismus sollten, neben den US-Präsidentschaftswahlen, das Potenzial haben, deutliche Schwankungen auszulösen. Angesichts des Gewichts von USA und China in Weltpolitik und Welthandel sorgte der zwischen beiden Staaten weiter schwelende Handelsstreit für Unsicherheit bei Anlegern.

Nachdem es nach dem Bilanzstichtag 2019 im März 2020 zu einer massiven, pandemischen Ausweitung des neuen Coronavirus kam, sahen sich weltweit sämtliche Regierungen genötigt, innerhalb von Tagen das öffentliche und das ökonomische Leben nahezu „völlig einzufrieren“. Innerhalb weniger Tage kam es daraufhin insbesondere an den internationalen Aktienmärkten zu einer Crashreaktion, die die Negativbewegung legendärer Abwärtsbewegungen in ihrer zeitlichen Vehemenz absolut in den Schatten stellte. Glücklicherweise konnte in den Portfolios unserer Mandanten durch sofortiges, schnelles, konsequentes Eingreifen mit Absicherungsinstrumenten die Verluste auf eine einstellige, negative prozentuale Wertentwicklung reduziert werden.

Nach unserer Einschätzung befinden wir uns aktuell an den internationalen Finanzmärkten im „Auge des Sturms“. Die aktuelle einsetzende Erholung an den Finanzmärkten sehen wir als eine wahrscheinlich vorrübergehende Marktentwicklung an. Sie ist vor allem bedingt durch die globalen massiven fiskalischen und geldpolitischen Interventionen. Dem dürfte aber eine Phase der Ernüchterung folgen. Nämlich dann, wenn das wahre Ausmaß des Schadens in der Realgüterwirtschaft erkennbar ist.

Chancen und Risiken für das Geschäft – Zukünftige Entwicklung der AG

Wir ziehen daraus den Schluss, dass der primäre Fokus auf dem weiteren Erhalt der uns anvertrauten Vermögen liegen muss, die in weiten Teilen der Altersvorsorge unserer Klientel dient. Selbstverständlich sehen wir auch, dass gerade derartig starke Verwerfungen auch Chancen für Neuinvestments bieten. In den 30 Jahren der Zusammenarbeit der beiden Vorstände hat sich gezeigt, dass gerade in diesen Krisensituationen (2000 – 2003, Finanzkrise 2008/2009) die Stärken unseres Investmentansatzes sichtbar werden.

In dem Zusammenhang gehen wir von einem aktuell hohen Beratungsbedarf in den von uns adressierten Zielgruppen aus. Es gilt hier neue Anlegerkreise zu identifizieren und in Gesprächen von unserer weiterhin hochwertigen Beratungsqualität zu überzeugen.

Auf diesem Wege sollte es uns gelingen, unser Geschäft auf eine breitere Ertragsbasis durch Generierung zusätzlicher assets under management zu stellen.

Die zukünftige Entwicklung der AG wird weiterhin von Trends und Einflussfaktoren geprägt sein, die wir hier beschrieben und dargestellt haben. Davon wird auch das Ergebnispotenzial für 2020 bestimmt werden. Insbesondere trifft dies auf die COVID-19-Pandemie und deren Auswirkungen zu. Aufgrund der im Zusammenhang mit der Pandemie getroffenen Einschränkungen der wirtschaftlichen Aktivitäten dürfte das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland in diesem Jahr um 4,2% schrumpfen[[1]]. Der Sachverständigenrat führt in seinem Sondergutachten[[2]] aus, dass die Pandemie zu schweren Turbulenzen an den internationalen Finanzmärkten geführt hat und der weitere Ausblick der volkswirtschaftlichen Entwicklung deutlich eingetrübt ist.

Wir rechnen daher im laufenden Jahr durchaus mit einem möglichen Rückgang der Kurse an den internationalen Finanzmärkten und in Folge dann auch – zwar in der Intensität vermindert – der von uns betreuten Volumen. Grundsätzlich sehen wir folgende zwei Szenarien:

Unter der Prämisse, dass sich die wirtschaftliche Lage wieder kurzfristig normalisieren sollte, streben wir in 2020 ein ausgeglichenes Ergebnis für unsere Gesellschaft an. Den Eintritt dieses Szenarios sehen wir jedoch eher skeptisch.

Sollten die volkswirtschaftlichen Auswirkungen dieser Pandemie länger anhalten, schließen wir ein für unser Haus deutlich negatives Ergebnis nicht aus.

Wir werden auch künftig die Entwicklung von Chancen und Risiken fortlaufend kritisch prüfen.

Der Lagebericht enthält zukunftsbezogene Aussagen über erwartete Entwicklungen. Diese Aussagen basieren auf aktuellen Einschätzungen und sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet. Die tatsächlich eintretenden Ergebnisse können von den hier formulierten Aussagen abweichen. Erneute Verwerfungen an den Finanzmärkten, politische Entwicklungen und andere äußere Ereignisse sind nicht vorhersehbar – auf die damit zusammenhängende Prognoseunsicherheit ist hinzuweisen.

 

Köln, 11. Mai 2020

Schneider, Walter & Kollegen
Vermögensverwaltung AG

Peter Schneider, Vorstand

Winfried Walter, Vorstand

[[1]] „Wirtschaft unter Schock – Finanzpolitik hält dagegen“ – Gemeinschaftsdiagnose 1-2020, Frühjahr 2020, Dienstleistungsauftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

[[2]] „Die gesamtwirtschaftliche Lage angesichts der Corona-Pandemie“ – Sondergutachten vom 22. März 2020 des Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
1. Barreserve 224,99 236,14
3. Forderungen an Kreditinstitute 231.221,44 222.440,97
a) täglich fällig 231.221,44 222.440,97
4. Forderungen an Kunden 68.882,01 66.515,95
11. Immaterielle Anlagewerte 113,00 296,00
12. Sachanlagen 10.105,00 9.983,00
14. Sonstige Vermögensgegenstände 8.381,22 8.379,41
15. Rechnungsabgrenzungsposten 14.605,52 12.986,19
Summe der Aktiva 333.533,18 320.837,66

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
5. Sonstige Verbindlichkeiten 38.162,45 37.840,52
7. Rückstellungen 45.170,00 34.340,00
c) andere Rückstellungen 45.170,00 34.340,00
12. Eigenkapital 250.200,73 248.657,14
a) Eingefordertes Kapital 100.000,00 100.000,00
b) Kapitalrücklage 560.000,00 560.000,00
d) Bilanzverlust 409.799,27 411.342,86
Summe der Passiva 333.533,18 320.837,66

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2019 – 31.12.2019
EUR
1.1.2018 – 31.12.2018
EUR
1. Zinserträge 1,81 0,70
a) aus Kredit- und Geldmarktgeschäften 1,81 0,70
Ergebnis 1. – 2. 1,81 0,70
5. Provisionserträge 414.736,32 376.649,94
6. Provisionsaufwendungen 20.371,84 11.475,22
Ergebnis 5. – 6. 394.364,48 365.174,72
8. Sonstige betriebliche Erträge 71,72 2.099,42
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 389.953,70 374.475,08
a) Personalaufwand 204.124,50 197.661,33
aa) Löhne und Gehälter 186.420,57 179.662,12
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 17.703,93 17.999,21
darunter: für Altersversorgung 1.742,48 1.742,48
b) andere Verwaltungsaufwendungen 185.829,20 176.813,75
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 2.744,70 2.565,88
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 196,02 121,86
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 1.543,59 -9.887,98
27. Jahresüberschuss 1.543,59 -9.887,98
28. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 411.342,86 401.454,88
Ergebnis 27. + 28a. -409.799,27 -411.342,86
Ergebnis 27. + 28. + 29. -409.799,27 -411.342,86
Ergebnis 27. + 28. + 29. + 30. -409.799,27 -411.342,86
Ergebnis 27. + 28. + 29. + 30. + 31. -409.799,27 -411.342,86
Ergebnis 27. + 28. + 29. + 30. + 31. + 32. -409.799,27 -411.342,86
34. Bilanzverlust 409.799,27 411.342,86

Anhangangaben

I. Grundsätzliches zur Aufstellung und Bewertung

Rechnungslegungsgrundsätze

Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 – 31. Dezember 2019 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes sowie unter Beachtung der besonderen Vorschriften für Finanzdienstleistungsinstitute aufgestellt. Die „Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute“ (RechKredV) wurde angewendet.

Soweit Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt werden können, wurden die Angaben weitestgehend im Anhang aufgenommen.

Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne der handelsrechtlichen Vorschriften (§ 340 ff. HGB). Der Aufbau der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht der RechKredV. Für die Gliederung der Bilanz wurde das Formblatt 1 und für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung das Formblatt 3 (Staffelform) gemäß § 2 Abs. 1 RechKredV verwendet.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 252 ff. HGB), sofern nicht die Sondervorschriften gemäß §§ 340e ff. HGB zur Anwendung kommen.

Die Barreserve, die Forderungen an Kreditinstitute, die Forderungen an Kunden und die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelrisiken waren nicht erkennbar. Pauschalwertberichtigungen wurden nicht gebildet.

Die immateriellen Anlagenwerte und das Sachanlagevermögen sind mit den Anschaffungskosten verringert um lineare Abschreibungen bewertet. Soweit unterjährige Zugänge gegeben sind, wurde die lineare Abschreibung zeitanteilig vorgenommen.

Als Nutzungsdauer werden 3 bis 13 Jahre zugrunde gelegt.

Dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten liegen laufzeitabhängige Abgrenzungen von Zahlungen zugrunde.

Die sonstigen Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die anderen Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, die bestehenden Verpflichtungen bzw. Risiken angemessen abzudecken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst. Im Berichtsjahr wurde wegen Unwesentlichkeit auf die Abzinsung verzichtet.

Forderungen und Verbindlichkeiten, die auf ausländische Währung lauten, werden gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Sich aus der Währungsumrechnung ergebende Erträge werden dabei sofort vereinnahmt, sofern die Fristigkeit der Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben. Die Erträge bzw. Aufwendungen aus der Währungsumrechnung werden brutto unter den Posten sonstige betriebliche Erträge bzw. Aufwendungen ausgewiesen.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Zu Aktiva, Position 2:

Die Forderungen an Kreditinstitute entfallen in Höhe von TEUR 231 (Vj.: TEUR 222) auf den Bestand an täglich fälligen Guthaben auf Bankkonten.

Zu Aktiva, Position 3:

Der Posten Forderungen an Kunden resultiert aus der Tätigkeit der Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung. Sie sind innerhalb von drei Monaten fällig.

Zu Aktiva, Position 4 + 5:

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagespiegel ersichtlich. Das Sachanlagevermögen entfällt vollständig auf Betriebs- und Geschäftsausstattung, die ausschließlich selbst genutzt wird.

Zu Aktiva, Position 6:

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 8 (Vj.: TEUR 8) bestehen nahezu ausschließlich aus gestellten Kautionen, die zu Sicherungszwecken verpfändet sind.

Zu Passiva, Position 1:

Im Wesentlichen enthalten die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 38 (Vj: TEUR 38) noch nicht gezahlte Umsatzsteuer (TEUR 18; Vj.: TEUR 16), Verbindlichkeiten aus noch nicht bezahlten Rechnungen (TEUR 15; Vj.: TEUR 16) sowie noch nicht gezahlte Lohn- und Kirchensteuer (TEUR 4; Vj.: TEUR 4). Die Verbindlichkeiten sind innerhalb von drei Monaten fällig.

Zu Passiva, Position 2:

DieRückstellungenbeinhalten im Wesentlichen Jahresabschluss- und Prüfungskosten. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit TEUR 3 vorhanden.

Zu Passiva, Position 3:

Das Grundkapital beträgt am Bilanzstichtag EUR 100.000,00 und ist in 100.000 nennwertlose Namensaktien eingeteilt. Der Bilanzverlust des Jahres 2019 in Höhe von TEUR 410 enthält den Verlustvortrag des Jahres 2018 in Höhe von TEUR 411. Der Bilanzverlust zum 31.12.2019 wurde um den Jahresüberschuss 2019 i. H. v. TEUR 1 reduziert.

Der Gesamtbetrag der auf ausländische Währung lautenden Verbindlichkeiten beträgt am Bilanzstichtag TEUR 7 (Vj.: TEUR 7).

Zum 31. Dezember 2019 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von insgesamt TEUR 76, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind. Sie resultieren aus einem bis Ende 2020 laufenden Mietverhältnis. Im Jahr 2020 sind insgesamt TEUR 31 fällig. Zusätzlich bestehen Verpflichtungen aus IT-Leasing- und Wartungsverträgen von TEUR 45 bis zum Laufzeitende.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Zu Position 2:

Die Provisionserträge in Höhe von TEUR 415 (Vj.: TEUR 377) resultieren aus der Tätigkeit als Portfolioverwalter und Anlageberater. Die Erträge werden mehrheitlich im Inland, aber auch im EU-Ausland erzielt.

Zu Position 5b:

Die anderen Verwaltungsaufwendungen in Höhe von TEUR 186 (Vj.: TEUR 177) enthalten in Höhe von TEUR 21 (Vj.: TEUR 22) Rechts- und Beratungs- sowie Abschluss- und Prüfungskosten, in Höhe von TEUR 20 (Vj.: TEUR 18) nicht abziehbare Vorsteuer sowie in Höhe von TEUR 34 (Vj.: TEUR 34) Miet- und Mietnebenkosten.

Daneben sind TEUR 51 (Vj.: TEUR 49) Aufwendungen für Information und Kommunikation sowie TEUR 17 (Vj.: TEUR 17) Aufwendungen für Versicherungen und andere Beiträge enthalten.

Zu Position 6:

Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen enthalten keine außerordentlichen Abschreibungen.

V. Sonstige Angaben

Angaben nach § 264 Abs. 1 a HGB:

Firma: Schneider, Walter & Kollegen Vermögensverwaltung AG
Sitz: Köln
Handelsregister: Amtsgericht Köln, HRB 73107

Angaben nach § 285 Nr. 33 HGB:

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.

Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 4 AktG:

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung in das Handelsregister durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um EUR 25.000,00, gemäß §§ 202 ff. AktG zu erhöhen und gemäß § 204 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Ausgabe festzulegen (genehmigtes Kapital 2016). Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt.

Der Vorstand ist berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre im Umfang von 10 vom Hundert der bei einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital platzierten neuen Aktien der Gesellschaft auszuschließen.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.

Zusammensetzung des Aufsichtsrates:

Herr Hans-Jürgen Kaiser, Kaufmann, Freiburg (Aufsichtsratsvorsitzender)

Herr Dr. Stephan Feldkamp, Rechtsanwalt und Notar, Osnabrück

Herr Dr. Hans-Jörg Rotberg, Rechtsanwalt, München (Stellvertreter)

Zusammensetzung des Vorstandes:

Peter Schneider, Aachen

u. a. zuständig für Portfoliomanagement, Finanzen, Organisation

Winfried Walter, Hamburg

u. a. zuständig für Portfoliomanagement, Vertrieb, Marketing

Im Geschäftsjahr 2019 wurden im Durchschnitt 3 Mitarbeiter beschäftigt. Im Einzelnen:

Angestellte: 2

Aushilfen: 1

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für das Geschäftsjahr 2019 eine Vergütung von TEUR 8.

Für das Honorar des Abschlussprüfers wurden im Geschäftsjahr 2019 insgesamt TEUR 16 aufgewendet. Hiervon entfallen TEUR 11 auf Leistungen der Jahresabschlussprüfung und TEUR 5 auf sonstige Bestätigungsleistungen.

Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Bilanzverlust in Höhe von EUR 409.799,27 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Köln, 27. März 2020

Peter Schneider, Vorstand

Winfried Walter, Vorstand

Anlagenspiegel zum 31.12.2019

Schneider, Walter & Kollegen Vermögensverwaltung AG, Else Lang Str. 1, 50858 Köln

Bericht des Aufsichtsrats

Beschluss des Aufsichtsrates der Schneider, Walter & Kollegen Vermögensverwaltung AG, Else-Lang-Straße 1, 50858 Köln, vom 30. Juni 2020

Die Mitglieder des Aufsichtsrates Hans-Jürgen Kaiser als Vorsitzender, Dr. Hans-Jörg Rotberg als stv. Vorsitzender und Dr. Stephan Feldkamp fassen folgenden Beschluss:

Allen Aufsichtsratsmitgliedern liegt der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss 2019 der Schneider, Walter & Kollegen Vermögensverwaltung AG vor. Der Jahresabschlusses 2019 wurde von Herrn Steuerberater Jörg Börsch erstellt, von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greis & Brosent GmbH geprüft und dokumentiert sowie dem Aufsichtsrat vorgelegt und detailliert erläutert. Der Wirtschaftsprüfer Bernd Walter hat den Aufsichtsrat zusätzlich über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses unterrichtet. Außerdem stand er den Aufsichtsratsmitgliedern in der Aufsichtsratssitzung am 16.06.2020 sowie telefonisch für Fragen zur Verfügung. Zusammenfassend kann festgehalten werden:

Im Geschäftsjahr 2019 hat die Schneider, Walter & Kollegen Vermögensverwaltung AG einen Jahresüberschuss von Euro 1.543,59 erzielt. Unter Berücksichtigung des Verlustvortrags aus dem Vorjahr in Höhe von Euro 411.342,86 ergibt sich ein Bilanzverlust in Höhe von Euro 409.799,27. Dem Jahresabschluss zum 31.12.2019 sowie dem Lagebericht wurde seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greis & Brosent GmbH ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Vorstand der Gesellschaft hat vorgeschlagen, den Jahresüberschuss mit den bisher angefallenen Verlusten zu kumulieren und den sich hieraus ergebenden Bilanzverlust von Euro 409.799.27 auf das kommende Geschäftsjahr vorzutragen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats halten zur Vorlage an die Hauptversammlung fest:

Wir haben den Jahresabschluss und den Lagebericht der Schneider, Walter & Kollegen Vermögensverwaltung AG zum 31. Dezember 2019 geprüft, ebenso den Vorschlag des Vorstandes für den Vortrag des Bilanzverlustes auf das folgende Geschäftsjahr. Nach unserer pflichtgemäß durchgeführten Prüfung sind wir, wie auch der Abschlussprüfer, der Auffassung, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht der Schneider, Walter & Kollegen Vermögensverwaltung AG zum 31. Dezember 2019 insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermitteln. Aus diesem Grund schließen wir uns dem Ergebnis der Prüfung des aufgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes an. Zu dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung erheben wir keine Einwendungen. Wir billigen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Schneider, Walter & Kollegen Vermögensverwaltung AG zum 31. Dezember 2019. Damit ist der aufgestellte und geprüfte Jahresabschluss festgestellt.

Dem Vorschlag des Vorstandes, den Jahresfehlbetrag 2019 mit dem bisherigen Bilanzverlust zu kumulieren und auf das folgende Geschäftsjahr vorzuzutragen, stimmt der Aufsichtsrat zu.

 

Köln, den 30. Juni 2020

Hans-Jürgen Kaiser, Vorsitzender des Aufsichtsrates

Dr. Hans-Jörg Rotberg, stv. Vorsitzender des Aufsichtsrates

Dr. Stephan Feldkamp, Mitglied des Aufsichtsrates

sonstige Berichtsbestandteile

Anlagenspiegel zum 31.12.2019

Schneider, Walter & Kollegen Vermögensverwaltung AG, Else Lang Str. 1, 50858 Köln

Anschaffungskosten
Stand 1.1.2019
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand 31.12.2019
EUR
IMMATERIELLE ANLAGEWERTE
entgeltlich erworbene Software 8.878,46 0,00 0,00 8.878,46
SACHANLAGEN
Betriebs- und Geschäftsausstattung 28.143,08 2.683,70 0,00 30.826,78
37.021,54 2.683,70 0,00 39.705,24
kumulierte Abschreibungen
Stand 1.1.2019
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand 31.12.2019
EUR
IMMATERIELLE ANLAGEWERTE
entgeltlich erworbene Software 8.582,46 183,00 0,00 8.765,46
SACHANLAGEN
Betriebs- und Geschäftsausstattung 18.160,08 2.561,70 0,00 20.721,78
26.742,54 2.744,70 0,00 29.487,24
Buchwerte
31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
IMMATERIELLE ANLAGEWERTE
entgeltlich erworbene Software 113,00 296,00
SACHANLAGEN
Betriebs- und Geschäftsausstattung 10.105,00 9.983,00
10.218,00 10.279,00

Berichtsprüfung

Text

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Schneider, Walter & Kollegen Vermögensverwaltung AG, Köln

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Schneider, Walter & Kollegen Vermögensverwaltung AG, Köln, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Schneider, Walter & Kollegen Vermögensverwaltung AG, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Düsseldorf, 29. Mai 2020

Greis & Brosent GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Brosent, Wirtschaftsprüfer

Walter, Wirtschaftsprüfer

 

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