Schiffahrts-Gesellschaft „HANSA FLENSBURG“ mbH & Co. KG-Anlegergelder Gefährdet?

Da muss man sich über den Weiterbestand der Gesellschaft dann sicherlich einmal Gedanken machen.Entwickelt sich die Gesellschaft so weiter, dann dürfte bald der Punk erreicht sein, wo der Fortbstand der Gesellschaft ansich dann gefährdet ist. Das bedeutet dann auch, das die Anlegergelder gefährdet sind.Schiffahrts-Gesellschaft „HANSA FLENSBURG“ mbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Anhang für das Geschäftsjahr 2015

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Aufgrund dieser Vorschriften haben wir u. a. einen Anhang und die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß dem gesetzlichen Gliederungsschema des § 275 Abs. 3 HGB und in Anlehnung an die Empfehlung des Verbandes Deutscher Reeder erstellt. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Personengesellschaft, auf die nach § 267 HGB i. V. m. § 264a HGB die Rechnungslegungsgrundsätze einer kleinen Kapitalgesellschaft anzuwenden sind. Die Gesellschaft hat von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung ist unter dem Aspekt der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erfolgt. Zur Finanzierung der im Berichtsjahr durchgeführten Klassedockung sowie zur weiteren Stärkung der Liquidität der Gesellschaft wurde im Berichtsjahr erfolgreich eine Kapitalerhöhung durchgeführt.

Das Sachanlagevermögen (Seeschiff) ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode, bewertet. Der Schrottwert wurde mit T€ 763 angesetzt.

Die Bewertung der Schmierstoffe erfolgte nach der Durchschnittswertmethode unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten, die Verbindlichkeiten mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des Erfüllungsbetrages passiviert, der nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Rückstellung für Gewerbesteuer auf die zukünftige Auflösung von Unterschiedsbeträgen wurde gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.

Währungsumrechnung

Forderungen und Verbindlichkeiten, die auf fremde Währung lauten, wurden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung oder dem Stichtagskurs bewertet. Zum Bilanzstichtag eingetretene Kursgewinne und Kursverluste wurden – in Abhängigkeit von der Restlaufzeit unter Beachtung des Realisations-, Imparitäts- sowie Anschaffungskostenprinzips – durch Neubewertung mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag berücksichtigt.

Erläuterungen zur Bilanz

Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen EUR 0,00.

Die ursprünglichen Kommanditeinlagen in Höhe von T€ 8.500 wurden im Innenverhältnis mit Wirkung zum 1. Januar 2002 zu einem Kurs in Höhe von DM 2 = € 1 auf Euro umgestellt. Die Differenzen zum amtlichen Umrechnungskurs werden ab dem Geschäftsjahr 2002 in eine Euro-Umrechnungsrücklage eingestellt.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen T€ 274, der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt T€ 0. Insgesamt sind T€ 2.100 durch Schiffshypothek besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen T€ 45.

Sonstige Pflichtangaben

Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft obliegt der Komplementärin Verwaltung Schiffahrts-Gesellschaft „HANSA FLENSBURG“ mbH, Neumühlen 13, 22763 Hamburg. Das gezeichnete Kapital der Komplementärin beträgt TDM 50 (T€ 26).

Die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin waren im Berichtsjahr:

Herr Frank Leonhardt, Reeder,

Herr Stephan Bade, Schifffahrtskaufmann.

Die Gesellschaft hat einen Beirat, der sich aus folgenden Personen zusammensetzt:

Frau Dr. Antraud Ashölter, Rechtsanwältin (Vorsitz),

Herr Wilfried Hauschild, Unternehmensberater,

Herr Klaus Fischer, Dipl.-Ingenieur.

Für die Kommanditisten besteht eine wiederauflebende Haftung nach § 172 Abs. 4 HGB in Höhe von T€ 5.325. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 678 wurde den Verlustsonderkonten zugeschrieben.

Das Haftkapital laut Handelsregister beträgt T€ 8.692.

 

Hamburg, 10. Mai 2016

Schiffahrts-Gesellschaft
„HANSA FLENSBURG“ mbH & Co. KG

 

Verwaltung Schiffahrts-Gesellschaft
„HANSA FLENSBURG“ mbH
(als geschäftsführende Komplementärin)

Frank Leonhardt

Stephan Bade

BILANZ zum 31.12.15

Schiffahrts-Gesellschaft „HANSA FLENSBURG“ mbH & Co. KG, Hamburg

AKTIVA

Jahr Summe Jahr Vorjahr Summe Vorjahr
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen:
I. Sachanlagen 859.522,79 763.145,00
B. Umlaufvermögen:
I. Vorräte 84.478,03 96.724,23
II. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 44.517,73 53.473,18
III. Kassenbestand u. Guthaben bei Kreditinstituten 486.355,01 136.797,64
C. Rechnungsabgrenzungsposten 33.523,57 23.395,37
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter 1.572.957,80 1.876.502,96
Summe AKTIVA 3.081.354,93 2.950.038,38

PASSIVA

A. Eigenkapital:
I. Kapitalanteile der Kommanditisten 47.755,86
B. Rückstellungen 549.052,21 499.320,91
C. Verbindlichkeiten 2.384.965,92 2.450.717,47
D. Rechnungsabgrenzungsposten 99.580,94
Summe PASSIVA 3.081.354,93 2.950.038,38

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