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Sammelklage

geralt (CC0), Pixabay
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Der Begriff Sammelklage bezeichnet ein gerichtliches Verfahren, in dem mehrere Betroffene mit gleichen oder ähnlichen Ansprüchen gemeinsam gegen ein Unternehmen oder eine Institution vorgehen. Ziel ist es, ein Grundsatzurteil zu erwirken, das für alle beteiligten Verbraucher:innen rechtliche Klarheit schafft – ohne dass jede einzelne Person selbst klagen muss.

In Deutschland spricht man dabei rechtlich korrekt meist von der Musterfeststellungsklage, die 2018 eingeführt wurde. Sie soll Verbraucher:innen den Zugang zu ihrem Recht erleichtern – vor allem in Fällen mit vielen Geschädigten (z. B. Datenskandale, unzulässige Bankgebühren, Abgasskandal, Energiepreise).

🔍 Was ist eine Sammelklage (Musterfeststellungsklage)?

  • Eine Verbraucherschutzorganisation oder ein Verband (z. B. Verbraucherzentrale Bundesverband, Mieterbund, Automobilclubs) klagt stellvertretend für viele Betroffene.
  • Das Gericht prüft grundsätzlich, ob das beklagte Unternehmen rechtswidrig gehandelt hat – also ob Ansprüche dem Grunde nach bestehen.
  • Wird die Klage zugunsten der Verbraucher:innen entschieden, können sich die Betroffenen später einzeln auf dieses Urteil berufen und einfacher ihren individuellen Schaden geltend machen.

⚖️ Voraussetzungen für eine Sammelklage:

  1. Zulässiger Kläger:
    Nur qualifizierte Verbraucherverbände dürfen eine Sammelklage einreichen. Diese müssen nachweislich unabhängig, gemeinnützig und im Verbraucherinteresse tätig sein (§ 606 Abs. 1 ZPO).
  2. Gleichgelagerte Ansprüche:
    Die betroffenen Personen müssen ähnliche Sachverhalte und gleiche rechtliche Fragen betreffen (z. B. Datenleck bei Meta, fehlerhafte Bankgebühren, Dieselmanipulation).
  3. Mindestens 50 Betroffene:
    Innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung der Klage müssen sich mindestens 50 Verbraucher:innen in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen.
  4. Eintragung ins Register:
    Verbraucher:innen müssen sich selbst aktiv und fristgerecht ins Register eintragen – kostenlos und ohne Anwalt. Damit wird die Verjährung ihrer Ansprüche gehemmt.
  5. Kein Parallelverfahren:
    Wer sich der Sammelklage anschließt, darf nicht gleichzeitig individuell mit derselben Forderung vor Gericht ziehen.
  6. Entscheidung mit Bindungswirkung:
    Das Gericht trifft keine Entscheidung über die Höhe des individuellen Schadens, sondern stellt nur Grundsatzfragen fest (z. B. „War das Verhalten des Unternehmens rechtswidrig?“).
    Nach Abschluss des Verfahrens kann jede:r Betroffene seinen konkreten Anspruch einfacher einklagen oder in einem Vergleich durchsetzen.

💡 Beispiel: Sammelklage gegen Meta

Beim Facebook-Datenleck 2021 klagt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stellvertretend gegen Meta.
Betroffene, deren Daten veröffentlicht wurden, können sich kostenlos in das Klageregister eintragen.
Ziel: Feststellung, dass Meta gegen Datenschutzrecht verstoßen hat und die Betroffenen Anspruch auf bis zu 600 Euro Schadenersatz haben.

 

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