Startseite Allgemeines SachWert Wohnpark Kötz GmbH & Co.KG – insolvent
Allgemeines

SachWert Wohnpark Kötz GmbH & Co.KG – insolvent

Teilen

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Firma SachWert Wohnpark Kötz GmbH & Co.KG, Ulmer Str. 300, 70327 Stuttgart (AG Stuttgart, HRA 727621) wird heute, am 07.08.2015, um 12:00 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank Raff, Olgastr. 33, 70182 Stuttgart, Tel.: 0711/34211900, Fax: 0711/34211950 bestellt. Verfügungen der Antragstellerin  über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Schuldnern der Antragstellerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Antragstellerin  zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Antragstellerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Dieser Beschluss kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Stuttgart, Hauffstr. 5, 70190 Stuttgart einzulegen.Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder, wenn dieser nicht verkündet wird, mit dessen Zustellung. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt wird.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Aston Martin startet mit Vibrationsmassage in die Saison

Der Saisonstart der Formel 1 könnte für Aston Martin weniger nach Rennsport...

Allgemeines

Online-Marktplatz für gestohlene Daten zerschlagen

Im Rahmen einer internationalen Polizeiaktion ist ein großer Online-Marktplatz für gestohlene Daten...

Allgemeines

Insolvenz:Landgang Brauerei GmbH & Co. KG

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 83/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen...

Allgemeines

Der Bundesfinanzminister freut sich über steigende Benzinpreise

Wenn die Benzinpreise steigen, profitiert der Staat tatsächlich automatisch mit – auch...