Sachsensumpf Prozess gegen Journalisten

Der „Sachsensumpf“-Berufungsprozess gegen zwei freie Journalisten (Mitglieder im DJV) geht weiter. Das Gericht lehnte Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter als unbegründet ab, wie am Montag zum Auftakt des zweiten Prozesstages mitgeteilt wurde. Die Befürchtung der beiden Angeklagten, Richter Martin Schultze-Griebler könne nicht unparteiisch sein, treffe nicht zu, hieß es in dem Beschluss des Gerichtes dazu. Die Staatsanwaltschaft wirft den Reportern üble Nachrede und Verleumdung vor. Sie hatten über Vorwürfe gegen hochrangige Juristen in Sachsen berichtet. In einem ersten Prozess waren die Journalisten zu Geldstrafen verurteilt worden.

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