S IMMO Berlin IV GmbH – bilanziell überschuldet

Ein Unternehmen dessen Bilanz einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag ausweist, so wie dieses Unternehmen, nennt man dann ein bilanziell überschuldetes Unternehmen. Das Unternehmen rechnen wir dem Umfeld von Michael Klemmer aus Leipzig zu.

S IMMO Berlin IV GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 22.079.194,82 22.776.347,82
I. Sachanlagen 22.079.194,82 22.776.347,82
B. Umlaufvermögen 1.272.457,76 1.091.764,92
I. Vorräte 886.185,40 882.157,96
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 77.938,61 193.445,26
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 308.333,75 16.161,70
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 301.030,57 623.229,80
Bilanzsumme, Summe Aktiva 23.652.683,15 24.491.342,54

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 648.229,80 1.040.660,45
III. Jahresüberschuss 322.199,23 392.430,65
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 301.030,57 623.229,80
B. Rückstellungen 67.345,38 28.406,50
C. Verbindlichkeiten 23.578.401,45 24.454.419,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.552.709,18 1.579.933,22
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 22.025.692,27 22.874.485,78
D. Rechnungsabgrenzungsposten 6.936,32 8.517,04
Bilanzsumme, Summe Passiva 23.652.683,15 24.491.342,54

Anhang

für das Geschäftsjahr 2019
 
der S IMMO Berlin IV GmbH, Berlin

Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft firmiert unter „S IMMO Berlin IV GmbH“ und hat ihren Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg; Registernummer HRB 179629).

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach den ergänzenden Formblattvorschriften für Wohnungsunternehmen.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Vermerke werden zum Teil direkt bei den einzelnen Bilanz- bzw. Gewinn- und Verlustrechnungsposten angegeben.

Bei der Aufstellung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Von den Erleichterungen des § 288 Satz 1 HGB wurde bei der Aufstellung teilweise Gebrauch gemacht. Aufgrund der Erleichterungsvorschrift des § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB ist auf die Erstellung eines Anlagengitters verzichtet worden.
ilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die für den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden in Anlehnung an die steuerlichen Nutzungsdauern der amtlichen Afa-Tabellen linear vorgenommen. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert zum Stichtag. Bei Wegfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen Zuschreibungen.

Unfertige Leistungen betreffen die noch nicht abgerechneten Betriebs- und Heizkosten des Geschäftjahres. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwerprinzips, insbesondere angemessene Abschläge für Leerstand werden vorgenommen.

Die Forderungen aus Vermietung und die sonstigen Vermögensgegenständen wurden zum Nennwert bzw. unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Die liquiden Mittel sowie das gezeichnete Kapital werden zum Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken, drohenden Verluste und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des, nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung, notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Die Rückstellungen haben eine Laufzeit von unter einem Jahr und werden daher nicht abgezinst.

Unter dem Posten erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden die von den Mietern zu zahlenden Sollvorschüsse für Betriebs- und Heizkosten ausgewiesen. Die Bewertung erfolgte zum Nominalwert.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Sind die Voraussetzungen zur Bildung von Bewertungseinheiten erfüllt (§ 254 HGB), werden die Sicherungs- und Grundgeschäfte zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst und nach der Einfrierungsmethode bilanziert.

Erläuterungen zur Bilanz

Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände liegen wir im Vorjahr sämtlich unter  einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Vorjahr in voller Höhe aus Forderungen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr.

Das Stammkapital beträgt im Vergleich zum Vorjahr unverändert TEUR 25.

Die Sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen ausstehende Rechnungen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten weisen in Höhe von TEUR 15.813 (Vorjahr: TEUR 16.406) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren aus. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind vollständig durch eine Grundschuld und die Abtretung der Forderungen aus den von der Gesellschaft geschlossenen Mietverträgen abgesichert.

Zur Absicherung der variablen Verzinsung wird ein Zinsswap (Sicherungsgeschäft) eingesetzt, der zusammen mit dem Bankdarlehen (Grundgeschäft) in Höhe von TEUR 18.592 zu einer Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB zusammengefasst ist. Der Betrag des Sicherungsgeschäftes ist identisch mit dem Betrag des Grundgeschäftes. Die Bewertung ist als Micro-Hedge ausgelegt. Es besteht eine Laufzeit – (bis 31. März 2027) und eine Volumenskongruenz zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft. Nach der Critical-Term-Match-Methode besteht vollständige Effektivität. Zur bilanziellen Abbildung wird die Einfrierungsmethode genutzt. Die aus dem Sicherungsinstrument resultierenden Zinszahlungen werden mit dem aus dem Grundgeschäft resultierenden Zinszahlungen saldiert ausgewiesen. Der Marktwert des Swaps zum 31. Dezember 2019 beträgt TEUR -879.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen weisen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 4.279) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren aus.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus einem Darlehen der S IMMO Group Finance GmbH in Höhe von TEUR 3.854 (Vorjahr TEUR 4.279) und aus Verbindlichkeiten aus dem Cash Pooling (TEUR 103). Die restlichen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren wie im Vorjahr aus dem Liefer- und Leistungsverkehr.

Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer sind bestellt:

Herr Mag. Ernst Vejdovszky, Wien, Vorstand der S IMMO AG, Wien/Österreich,

Herr Mag. Friedrich Wachernig, Wien, Vorstand der S IMMO AG, Wien/Österreich,

Herr Daniel Kaboth, Berlin, Geschäftsführer der S IMMO Germany GmbH, Berlin.

Die Gesellschaft ist über ihre Hauptgesellschafterin, die German Property Invest Immobilien GmbH, Wien/Österreich, mit der S IMMO AG, Wien/Österreich, verbunden. Der Abschluss der Gesellschaft wird in den von der S IMMO AG, Wien/Österreich, auf den 31. Dezember 2019 aufzustellenden Konzernabschluss einbezogen. Dies ist der kleinste und größte Konsolidierungskreis. Ort der Offenlegung ist Wien.

Im Geschäftsjahr beschäftigte die Gesellschaft keine Mitarbeiter.

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB und sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Es bestehen keine Vorschüsse, Kredite oder Haftungsverhältnisse an die Mitglieder der Geschäftsführung.

Berlin, den 18. März 2020

Daniel Kaboth Ernst Vejdovszky Friedrich Wachernig

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.04.2020 festgestellt.

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