RWB Special Market GmbH & Co. India III KG – der Lack ist ab!

RWB Special Market GmbH & Co. India III KG i. L.

Oberhaching

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis 31.12.2020

Bilanz

A K T I V A

31.12.2020 31.12.2019
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Finanzanlagen 9.591.723,23 9.850.708,71
B. UMLAUFVERMÖGEN

I. Forderungen und sonstige

Vermögensgegenstände

225.247,50 148.939,50
II. Guthaben bei Kreditinstituten 743.791,35 1.391.093,71
SUMME Aktiva 10.560.762,08 11.390.741,92

P A S S I V A

31.12.2020 31.12.2019
A. EIGENKAPITAL
I. Kapitalanteile Kommanditisten 10.389.868,57 11.061.998,63
B. RÜCKSTELLUNGEN 8.200,00 141.250,00
C. VERBINDLICHKEITEN 162.693,51 187.493,29
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
EUR 162.693,51 /​ Vj: 187.493,29
davon aus Steuern
EUR 0,00 /​ Vj: 55.576,00
davon Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
EUR 55.839,85 /​ Vj: 46.349,63
SUMME Passiva 10.560.762,08 11.390.741,92

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der RWB Special Market GmbH & Co. India III KG i. L. (Alternativer Investment-fonds – AIF), Oberhaching, ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind aufgrund der Übergangsvorschriften des § 353 Abs. 4 KAGB einzelne Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) zu beachten. Die Gesell-schaft ist beim Amtsgericht München unter der Nummer HRA 93287 eingetragen. Die Gesellschaft befindet sich seit dem 01.01.2017 in Liquidation.

Die Bilanz ist nach den Bestimmungen des § 266 HGB gegliedert. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt teilweise abweichend von § 275 Abs. 2 HGB. Nach § 265 Abs. 6 HGB wurde die Gliederung und Bezeichnung der mit arabischen Ziffern versehenen Posten der Gewinn- und Ver-lustrechnung der Geschäftstätigkeit entsprechend dargestellt.

Die Gesellschaft gilt als kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 264a HGB i. V. m. § 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.1 Allgemeines

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256a HGB sowie der aufgrund des § 264a Abs. 1 HGB für die Gesellschaft anzuwendenden speziellen Vorschriften der §§ 264 ff. HGB aufgestellt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden aufgrund der Liquidation durch Zeitablauf nicht verändert. Die Liquidation erfolgt mit dem Ziel, eines wertoptimalen Abbaus des verbliebenen Beteili-gungsportfolios. Aufgrund der derzeitigen Phase der Liquidation erfolgt die Aufstellung des Jahres-abschlusses nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung

Die Finanzanlagen werden mit den geleisteten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Abschreibun-gen und zuzüglich etwaiger Zuschreibungen angesetzt. Gemäß IDW-Rechnungslegungsstandard HFA 18 werden die Finanzanlagen mit den bis zum Bilanzstichtag geleisteten Anschaffungskosten ohne Ausweis der noch nicht eingeforderten Einlagen ausgewiesen. Rückflüsse von Zielfonds werden, so-weit sie nicht als Beteiligungserträge zu klassifizieren sind, als Kapitalrückzahlungen erfasst und ver-mindern in entsprechender Höhe den Aktivwert der Beteiligung.

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprin-zips mit ihrem Nennbetrag angesetzt.

Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert bilanziert.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kauf-männischer Beurteilung notwendig ist, um bestehende und erkennbare Risiken abzudecken.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

2.2 Erläuterungen zur Bilanz

Die Angaben zu den durch die Gesellschaft gehaltenen Anteilen können der Anlage zum Anhang ent-nommen werden.

Sofern ein Posten in Fremdwährung vorlag, wurde sein Wert mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag (1 USD = 0,815352 EUR) in Euro umgerechnet und angesetzt. Unterjährige Geschäfts-vorfälle wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Tag der Vereinnahmung bzw. Zahlung umgerech-net.

Der Anteil der Vermögensgegenstände, welche gemäß § 300 Abs. 1 Nr. 1 KAGB schwer zu liquidieren sind, beträgt 94,04 % des Werts des AIF.

Sämtliche Rückstellungen hatten am Bilanzstichtag eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Eine Abzin-sung i. S. d. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB erfolgte nicht.

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Keines der Wirtschaftsgüter ist Gegenstand von Rechten Dritter.

2.3 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Dem AIF wurden Verwaltungsvergütungen i. S. d. § 101 Abs. 2 Nr. 4 KAGB in Höhe von insgesamt EUR 239.382,93 (Vorjahr: EUR 248.988,01) berechnet.

3. Sonstige Angaben

Der Nettoinventarwert des AIF entwickelte sich wie folgt:

Nettoinventarwert des AIF

31.12.2020 EUR 13.400.085,61

31.12.2019 EUR 15.093.746,65

Unter Berücksichtigung der ausgezahlten gewinnabhängigen Entnahmen ergibt sich folgender rechnerischer Gesamtwert (Nettoinventar zuzüglich gewinnabhängige Entnahmenzahlungen) des AIF:

Gesamtwert des AIF

31.12.2020 EUR 17.531.937,45

31.12.2019 EUR 18.054.743,35

Die Gesamtkostenquote der an die Kapitalverwaltungsgesellschaft, an Gesellschafter der Kapitalver-waltungsgesellschaft oder der Fondsgesellschaft sowie an Dritte (wie Verwahrstelle und Vertriebsge-sellschaft) gezahlten laufenden Kosten beläuft sich auf 1,88 % (Vorjahr: 1,75 %).

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom AIF im Berichtszeitraum getragenen Kosten (ohne Transaktions- und Emissionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des AIF des laufenden Geschäftsjahres aus.

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem AIF an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen.

Die Transaktionskosten betrugen im Geschäftsjahr 2020 insgesamt EUR 492,41 (Vor-jahr: EUR 999,50).

Bei der Gesellschaft bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber den Zielfonds aus noch nicht eingeforderten Einlagen sowie im Zusammenhang mit den bis zum Bilanzstichtag erhaltenen Rückflüssen, für welche die Mög-lichkeit besteht, dass Teilbeträge hiervon wieder eingefordert werden können (sog. Recallables), be-stehen in Höhe von EUR 534.091,45 (Vorjahr: EUR 590.709,69).

Die Geschäftsführung obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin, RWB PrivateCapital Verwal-tungs GmbH, Oberhaching. Ihr Stammkapital beträgt EUR 25.000,00. Sie ist nicht am Eigenkapital der Gesellschaft beteiligt und wird vertreten durch die Geschäftsführer Horst Güdel, Vorstand der RWB PrivateCapital Emissionshaus AG (bis 31.12.2020), und Norman Lemke, Vorstand der RWB Private-Capital Emissions-haus AG. Seit der Auflösung der Gesellschaft mit Ablauf des 31.12.2016 wickelt die persönlich haftende Gesellschafterin als Liquidatorin das Gesellschaftsvermögen ab.

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2020 keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Oberhaching, den 30. Juli 2021

gez.Horst Güdel

gez. Norman Lemke

für die persönlich haftende Gesellschafterin und Liquidatorin RWB PrivateCapital Verwaltungs GmbH

Sonstiges

Übersicht der durch die Gesellschaft gehaltenen Anteile zum 31. Dezember 2020      
Firma Rechtsform Sitz Zeichnungs-
datum
BanyanTree Growth Capital, L.L.C. haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft Mauritius 28.06.2010
BanyanTree Growth Capital II, L.L.C. haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft Mauritius 27.07.2012
ChrysCapital VI, L.L.C. haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft Mauritius 26.03.2012
ChrysCapital VII, L.L.C. haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft Mauritius 29.12.2015
Kedaara Capital I Ltd. haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft Mauritius 30.10.2013
Tano India Private Equity Fund II haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft Mauritius 27.06.2011
Firma Währung Gesamtfonds-
volumen (in Mio.)
Kapitalzusage
(in Mio.)
Verkehrswert
(in Mio. EUR)
BanyanTree Growth Capital, L.L.C. USD 92,6 1,0 0,3
BanyanTree Growth Capital II, L.L.C. USD 143,5 4,0 4,3
ChrysCapital VI, L.L.C. USD 510,2 4,0 2,8
ChrysCapital VII, L.L.C. USD 600,0 1,5 1,4
Kedaara Capital I Ltd. USD 542,0 1,5 1,5
Tano India Private Equity Fund II USD 111,3 3,0 2,4

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wurde am 21.09.2021 festgestellt.

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