RWB Special Market GmbH & Co. Asia III geschlossene Investment-KG – mieses Ergebnis

Nun, auch im Hause RWB ist dann nicht alles „Gold, was glänzt“. Auch wenn RWB das vielleicht anders sieht, diese Bilanz spricht eine eindeutige Sprache, und zwar keine gute.

RWB Special Market GmbH & Co. Asia III geschlossene Investment-KG

Oberhaching

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis 31.12.2018

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018

1.

Grundlagen der Gesellschaft

Die Gesellschaft ist eine Publikumsinvestmentkommanditgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Zweck der Gesellschaft ist die Anlage und Verwaltung ihrer Mittel nach einer festen Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage zum Nutzen der Anleger nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB.

Die Berichtsgesellschaft hat potenziellen Anlegern Kommanditbeteiligungen zur Zeichnung angeboten. Der Platzierungsbeginn erfolgte zum 01.08.2014, die Schließung zum 30.06.2016. Die Gesellschaft verfügt über Einzahlungen auf bestehende Kommanditeinlagen in Höhe von insgesamt TEUR 4.872 (Vj. TEUR 4.730). Abzüglich der zum Bilanzstichtag nicht ergebnisberechtigten Einzahlungen ergeben sich daraus 4.871.581 (Vj. 4.729.837) umlaufende Anteile. In Anwendung der Definition im Gesellschaftsvertrag der RWB Special Market GmbH & Co. Asia III geschlossene Investment-KG gilt dabei ein eingezahlter und gewinnbezugsberechtigter Euro als ein Anteil.

Die Gesellschaft ist ein Alternativer Investmentfonds (AIF), der von der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) RWB PrivateCapital Emissionshaus AG verwaltet wird, auf den die Vorschriften des KAGB einschließlich der dazu ergangenen Verordnungen anzuwenden sind. Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter und unterhält keine Zweigniederlassungen.

Bei der Gesellschaft bestehen keine Teilgesellschaftsvermögen.

Anlageziel des AIF ist die Investition in ein diversifiziertes Portfolio aus Private Equity Zielfondsbeteiligungen mit Investitionsfokus Asien, die ihrerseits direkt oder indirekt in Zielunternehmen investieren. Schwerpunkt sollen Zielfonds sein, die zum Investitionszeitpunkt ihren Sitz innerhalb des Geltungsbereiches der AIFM-Richtlinie haben und die ihrerseits die Anlagestrategien Buyout und/oder Growth verfolgen. Insbesondere bis zur Vornahme der Investitionen und Kapitalabrufe durch die Zielfonds kann ein Anteil von bis zu 100 % des zur Verfügung stehenden Kommanditkapitals in Vermögensgegenstände nach Maßgabe der §§ 193 bis 195 KAGB zu Zwecken der verzinslichen Liquiditätsanlage gehalten werden. Ein Anteil von maximal bis zu 10 % des Wertes des AIF kann in Derivate mit dem Zweck der Absicherung gegen Wertverluste der von dem AIF gehaltenen Vermögensgegenstände getätigt werden. Falls erforderlich, ist eine Kreditaufnahme für Rechnung des Investmentvermögens zu marktüblichen Bedingungen maximal bis zu einer Grenze in Höhe von 25 % des Verkehrswertes der im AIF befindlichen Vermögensgegenstände möglich.

Die Anlagepolitik des AIF ist insbesondere durch die Investitionstätigkeit als Private Equity Dachfonds sowie durch einen definierten Investitionsprozess in Ansehung der Zielfondsbeteiligungen geprägt. Als Anlageziel des AIF sollen im Rahmen eines mehrstufigen und strukturierten Due Diligence Prozesses solche Zielfondsbeteiligungen für das Portfolio des AIF ausgewählt werden, die ein überdurchschnittliches Renditepotential innerhalb der Anlageklasse Private Equity besitzen. Vor der Investition in einen Zielfonds wird für diesen nach definierten Kriterien, wie z. B. der Erfahrung des Managementteams des Zielfonds, ein Stärken-/Schwächen-Profil erstellt, welches Basis der Investitionsentscheidung des Portfoliomanagements der KVG ist. Zur Erreichung einer innerhalb der Anlageklasse vergleichsweise hohen Anlagesicherheit erfolgen die Investitionen der Gesellschaft nach einem Dachfondskonzept und unter Beachtung von detaillierten Allokationsvorgaben, welche eine Mindestdiversifikation und damit einhergehende Risikostreuung sicherstellen sollen.

2.

Wirtschaftsbericht

Makroökonomisches Umfeld

Im Geschäftsjahr 2018 signalisierten erneut wesentliche volkswirtschaftliche Indikatoren die weitere Fortsetzung des wirtschaftlichen Aufstiegs der Länder Südostasiens, Chinas und Indiens, wo die Berichtsgesellschaft überwiegend investiert ist bzw. weiter investieren wird. Die dort herrschenden Wachstumsraten liegen weiterhin auf hohem Niveau und deutlich über denen der westlichen Industrienationen. Das Wachstum der chinesischen Wirtschaft übertraf im Jahr 2018 zwar die Prognosen, hat sich gegenüber dem Vorjahr jedoch wieder abgeschwächt. Die weiter auf hohem Niveau befindliche Verschuldung bleibt, ebenso wie der Handelsstreit mit den USA, eine Gefahrenquelle für die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt und birgt das Potential weiterer zukünftiger Rückschläge und hoher Volatilität. Das Wirtschaftswachstum Indiens ist, nachdem dieses im Vorjahr durch kurzfristige Sonderbelastungen gebremst wurde, wieder gestiegen und zählt damit nach wie vor zu den am stärksten expandierenden Volkswirtschaften der Welt. Der Wirtschaftsausblick für Indien bleibt mittel- bis langfristig weiterhin positiv.

Da sich das Portfolio der Gesellschaft sowie die Portfolien der Zielfonds jedoch noch weiter im Aufbau befinden, kann eine Aussage über die Auswirkungen der Spezifika und der erwarteten Wachstumsraten einzelner Länder auf die Entwicklung der Zielunternehmen derzeit nicht fundiert erfolgen. Jedoch zeigten sich im Geschäftsjahr 2018 weitere Aufwertungen und eine insgesamt stabile Entwicklung im Portfolio der Gesellschaft. Neben erfolgreichem wirtschaftlichem Handeln der Zielfonds, deutet dies auf insgesamt weiter positive wirtschaftliche Rahmenbedingungen hin.

Vermögenslage / Investitionen

Das Vermögen der Gesellschaft besteht im Wesentlichen aus den Beteiligungen an Private Equity Zielfonds, deren Marktwert zum Bilanzstichtag TEUR 2.133 (Vj. TEUR 1.339) beträgt, sowie Barmitteln und Barmitteläquivalenten in Form von auf Bankkonten gehaltenen Liquiditätsbeständen der Gesellschaft in Höhe von insgesamt TEUR 2.000 (Vj. TEUR 2.777). Der Zuwachs der Beteiligungen resultiert maßgeblich aus dem Überhang der Kapitalabrufe über die Rückflüsse aus Zielfondsinvestitionen sowie aus Wertsteigerungen.

Um die notwendige Risikostreuung bei Investitionen in den Zielmarkt Asien sicherzustellen, tätigt die Gesellschaft ausschließlich Investitionen nach einem Dachfondskonzept. Zum Bilanzstichtag war sie an insgesamt zwei Zielfonds (Vj. zwei) beteiligt, von denen ein Zielfonds seinerseits wiederum nach einem Dachfondskonzept investiert. Dieser war zum Bilanzstichtag an vier Zielfonds (Vj. vier) beteiligt.

Über die bisherige Laufzeit hat die Gesellschaft, unmittelbar und mittelbar über eine Zweckgesellschaft, bis zum Bilanzstichtag 31.12.2018 TEUR 5.612 (Vj. TEUR 5.612) an verbindlichen Investitionszusagen (Commitments) gegenüber Zielfonds abgegeben, welche ihrerseits sämtlich die Anlagestrategie Buyout/Growth verfolgen (Investitionszusagen jeweils mit dem Wechselkurs zum Stichtag der Zeichnung umgerechnet).

Von diesen Commitments wurden durch die Zielfonds im Geschäftsjahr TEUR 826 (Vj. TEUR 927) abgerufen. Von den Zielfonds flossen im Geschäftsjahr TEUR 93 (Vj. TEUR 96) zurück (Zahlungsströme jeweils mit dem Wechselkurs zum Stichtag der Zahlungen umgerechnet; Vorjahreswerte bedingt durch eine geänderte Darstellungsweise in der Berichterstattung zu den Zahlungsverkehrsbeziehungen mit Zielfonds entsprechend aktualisiert).

Bei der Gesellschaft bestehen keine Haftungsverhältnisse. Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus noch nicht eingeforderten Einlagen der Zielfonds sowie mögliche sonstige finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit den bis zum Bilanzstichtag erhaltenen Rückflüssen der Zielfonds, für welche die Möglichkeit besteht, dass Teilbeträge hiervon wieder eingefordert werden (sog. Recallables), bestehen in Höhe von TEUR 3.761 (Vj. TEUR 4.471).

Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2018 sind die wesentlichen Erträge der Gesellschaft solche aus Veräußerungen (TEUR 42; Vj. TEUR 70), aus Erträgen aus Währungsumrechnung (TEUR 10; Vj. TEUR 0) und aus Agio (TEUR 8; Vj. TEUR 9). Erträge aus Beteiligungen und andere sonstige betriebliche Erträge fielen in Höhe von TEUR 3 (Vj. TEUR 3) an.

Verwaltungsvergütungen fielen in Höhe von TEUR 102 (Vj. TEUR 101) an. Diese umfassen die initialen Aufwendungen, welche der Fondskonzeption gemäß anfallen, laufende Kosten für die Verwaltung des AIF sowie an die Vertriebsgesellschaft zu leistende Vergütungen. Andere Aufwendungen beliefen sich auf TEUR 43 (Vj. TEUR 105) und umfassen vornehmlich Kosten für die gesetzlich erforderliche Verwahrstelle nebst Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von insgesamt TEUR 18 (Vj. TEUR 18), Aufwendungen aus Gewerbesteuer in Höhe von TEUR 11 (Vj. TEUR 4) sowie Negativzinsen auf Bankguthaben in Höhe von TEUR 6 (Vj. TEUR 8).

Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres und damit die wesentliche Steuerungsgröße hat sich gegenüber dem Vorjahr weiter verbessert und beläuft sich nunmehr auf TEUR -81 (Vj. TEUR -123). Dennoch wurde die letztjährige Erwartung der Geschäftsführung eines nahezu ausgeglichenen Ergebnisses leicht verfehlt. Ursächlich hierfür war vornehmlich der leichte Rückgang der Erträge aus Veräußerungen bei gleichzeitigem Anstieg der Gewerbesteuerbelastungen.

Finanzlage

Der Zuwachs des Beteiligungsvermögens war konzeptionsgemäß zu erwarten und entspricht der fortschreitenden Lebensdauer der Berichtsgesellschaft. Der Rückgang der Barmittel und Barmitteläquivalente spiegelt hierbei die Umschichtung des Vermögens des AIF aus den Liquiditätsbeständen in die Private Equity Zielfondsbeteiligungen und somit die fortschreitende Investitionstätigkeit der Berichtsgesellschaft wider. Die Anlegergelder fließen im Rahmen der ratierlich zu leistenden Einlagen weiter zu. Die Liquidität der Gesellschaft war im Berichtszeitraum stets sichergestellt.

Wert und Wertentwicklung

Angesichts der noch relativ kurzen Investitionshistorie ist die Wertentwicklung der Berichtsgesellschaft naturgemäß noch immer geprägt von den initialen Aufwendungen, welche der Fondskonzeption gemäß anfallen. Der Nettoinventarwert je Anteil zeigt sich zum Berichtsstichtag gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich verändert (siehe Anhang zum Jahresabschluss in Abschnitt 3). Erst mit fortschreitender Portfolioreife ist von deutlichen Wertsteigerungen der Beteiligungen und Veräußerungsgewinnen sowie den resultierenden positiven Effekten auf die Wertentwicklung auszugehen.

Fazit

In Anbetracht der frühen Phase in ihrem Lebenszyklus verlief die Entwicklung der Gesellschaft im Berichtszeitraum insgesamt normal und lag in etwa im Rahmen der Erwartungen.

3.

Bericht zur Kapitalverwaltungsgesellschaft (Tätigkeitsbericht)

Die RWB PrivateCapital Emissionshaus AG wurde mit Wirkung zum 01.07.2014 formal zur externen Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat der RWB PrivateCapital Emissionshaus AG diese Tätigkeit mit Schreiben vom 29.10.2014 genehmigt.

Der Verwaltungsvertrag mit der KVG ist bezüglich seiner wesentlichen Merkmale für die Laufzeit und Liquidationsdauer des AIF auf unbestimmte Zeit fest abgeschlossen. Der Verwaltungsvertrag kann nur aus wichtigem Grund unter Einhaltung einer Mindestkündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden. Der Verwaltungsvertrag regelt in seinem Umfang insbesondere das Risiko- und Portfoliomanagement des AIF sowie weitere Verwaltungstätigkeiten, wie die Fondsbuchhaltung und die Anlegerverwaltung, durch die KVG. Im Berichtszeitraum lagen bezüglich dieser genannten Funktionsbereiche keine formalen Auslagerungen im Sinne des § 36 KAGB vor. Lediglich die Funktionsbereiche der Innenrevision, Compliance und Kundenbetreuung waren über das gesamte Geschäftsjahr hinweg sowie der Funktionsbereich Investment Controlling seit dem 01. Oktober 2018 auf zentral tätig werdende Einheiten der RWB-Unternehmensgruppe ausgelagert. Die Haftung der KVG ist – soweit gesetzlich zulässig – vertraglich beschränkt. Insbesondere haftet die KVG nicht für einen bestimmten Anlageerfolg des AIF. Bei der Umsetzung der Anlageverwaltung hat die KVG die Vorgaben der Anlagebedingungen und des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Die von der KVG abrechenbaren Gebühren ergeben sich aus den Anlagebedingungen des AIF. Hierbei betragen die von der KVG während der Beitrittsphase berechenbaren initialen Aufwendungen maximal 6,00 % (inkl. gesetzlicher USt) der Pflichteinlage. Die KVG erhält für die Verwaltung des AIF eine jährliche Vergütung bis zur Höhe von 1,30 % p.a. (inkl. gesetzlicher USt) des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des AIF eines Jahres.

Die KVG hat im Geschäftsjahr an ihre Mitarbeiter, einschließlich der Vorstandsmitglieder, fixe Vergütungen in Höhe von TEUR 3.123 und Weihnachtsgeld in Höhe von TEUR 106 gezahlt. An Führungskräfte und Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des inländischen AIF ausgewirkt hat, wurden insgesamt Vergütungen in Höhe von TEUR 2.301 gezahlt. Der Personalbestand (ohne Vorstand) der KVG belief sich dabei im Jahresdurchschnitt des Geschäftsjahres auf 40.

4.

Chancen und Risiken

Rahmenbedingungen

Die Gesellschaft beteiligt sich entsprechend ihrer Allokationsstrategie insbesondere an Private Equity Zielfonds mit Investitionsfokus Asien. Dabei werden Investitionen in spezialisierte Zielfonds mit Anlagestrategien wie z. B. Venture Capital oder Buyout/Growth angestrebt.

Durch auf Frühphasenfinanzierungen (Venture Capital) spezialisierte Zielfonds kann die Gesellschaft auch an Unternehmen beteiligt sein, die erst relativ kurze Zeit bestehen oder in ihrem Geschäftsfeld noch über wenig operative Erfahrungen verfügen. Die Prognose der zukünftigen Geschäftsentwicklung dieser Unternehmen ist daher prinzipiell mit größeren Unsicherheiten behaftet als bei anderen Unternehmensbeteiligungen wie bspw. bei Buyout-Transaktionen. Dem generell erhöhten Performancerisiko eines frühphasenorientierten Zielfonds steht jedoch eine entsprechend größere Wertsteigerungschance gegenüber.

Investitionen in Zielfonds, welche dem Finanzierungsanlass Buyout zuzuordnen sind, stellen grundsätzlich Investitionen in Unternehmen mit einem bereits etablierten Geschäftsmodell dar. Die Prognose der zukünftigen Geschäftsentwicklung dieser Unternehmen ist daher mit geringeren Unsicherheiten behaftet, obwohl auch hier im Einzelfall Wertminderungen bis zum Totalverlust eintreten können.

Eventuelle Wertminderungen einzelner Unternehmen können jedoch durch Wertsteigerungen anderer Investitionen auf Ebene der Zielfonds zumindest ausgeglichen werden. Um eine Risikoreduktion in Bezug auf die Auswirkung des Ausfalls einzelner Zielunternehmen auf den Gesamtfonds zu erreichen, nimmt die Gesellschaft ihre Investitionen nach einem Dachfondskonzept vor und betreibt eine Diversifikation der Investitionen nach verschiedenen Streuungskriterien.

Bei der Durchführung des Risiko- und Liquiditätsrisikomanagements für die Gesellschaft wird ein Bearbeitungs- und Controlling-System eingesetzt, das auch bei der Verwaltung anderer Zweckgesellschaften und AIF durch die RWB PrivateCapital Emissionshaus AG bereits im Einsatz ist. Zur Ermittlung von Liquiditätsrisiken wird durch die Gesellschaft im Rahmen einer kurz- bis mittelfristigen Finanzplanung die Soll-Liquidität mit der Ist-Liquidität verglichen und diese den voraussichtlichen Zahlungsverpflichtungen und Zahlungszeitpunkten gegenübergestellt. Zur Ermittlung der Soll-Liquidität werden eigene sowie allgemein verfügbare Erfahrungswerte über Kapitalabrufe und -rückflüsse zu Grunde gelegt und laufend überwacht. In diesem Zusammenhang werden, soweit notwendig, Maßnahmen zur Vermeidung einer möglichen Liquiditätslücke ergriffen.

Chancen

Die wesentlichen Chancen der Gesellschaft, die sich aus einem Investment in der Anlageklasse Private Equity ergeben, bestehen in einem hohen Renditepotenzial und einer innerhalb der Assetklasse vergleichsweise hohen Anlagesicherheit aufgrund der Konstruktion als Dachfonds und der damit einhergehenden Diversifikation. Aus Sicht der Gesellschaft ist zum Beurteilungszeitpunkt keine Neueinschätzung dieser Chancen geboten, da Unternehmensbeteiligungen auch und gerade über Krisenzeiten hinweg langfristig die höchsten Renditen aller Kapitalanlagemöglichkeiten, bei gleichzeitig vergleichsweise geringer Volatilität, erzielt haben.

Risiken

Die nachfolgende Darstellung von Risiken erfolgt – wo sinnvoll möglich – zunächst vor Risikobegrenzungsmaßnahmen und beschreibt anschließend eben diese. Die Risiken sind gegliedert nach erwarteter Signifikanz bei Risikoeintritt nach Risikobegrenzungsmaßnahmen. Für den AIF waren im Berichtszeitraum die nachfolgend beschriebenen Risiken wesentlich:

Liquiditätsrisiken

Die nachfolgend genannten Risiken münden in dem für den AIF letztlich zentralen Liquiditätsrisiko. Die Liquiditätsrisikosituation wird durch die KVG, unter anderem im Rahmen von regelmäßig durchgeführten Stresstests, fortlaufend überwacht. In vorherigen Geschäftsjahren tätigte die Gesellschaft Investitionen in erheblichem Umfang, deren Finanzierung auch auf erwarteten, erst zukünftig zu vereinnahmenden, Rückflüssen aus den Beteiligungen fußt. Hierdurch besteht das Risiko einer zukünftigen Finanzierungslücke, verursacht durch ein zeitweises oder dauerhaftes Zurückbleiben der tatsächlich vereinnahmten Rückflüsse hinter den hierfür erwarteten Werten.

Durch die Sicherstellung einer Diversifikation der Investitionen über verschiedene Streuungskriterien sowie die Berücksichtigung von entsprechenden Puffern in den Liquiditätsplanungen, versucht das Risikomanagement ein robustes Rückflussprofil sicherzustellen und das eingangs beschriebene Risiko in seiner Wirkung abzumildern. Der AIF befindet sich derzeit in einer frühen Phase in seinem Gesamtlebenszyklus und verfügt daher noch immer über eine verhältnismäßig hohe Liquiditätsquote. Daher ist das Risiko des AIF, seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht termingerecht nachkommen zu können, derzeit als gering einzustufen.

Wertschwankungen (Marktpreisrisiken)

Die Berichtsgesellschaft stellt den jeweiligen Zielfonds Kapital zur Verfügung, welches diese wiederum in Zielunternehmen investieren. Die Zielunternehmen operieren ihrerseits unter Einsatz der erhaltenen finanziellen Mittel entsprechend ihrem jeweiligen Unternehmenszweck. Die Berichtsgesellschaft, die Zielfonds und die Anleger tragen somit die allgemeinen wirtschaftlichen Risiken der Zielunternehmen, wie zum Beispiel das Auftreten von Wirtschaftskrisen oder Fehleinschätzungen des Managements. Eingetretene Risiken auf Zielunternehmensebene beeinflussen deren Marktwert und können bis zur Insolvenz eines Zielunternehmens führen, wodurch letztlich auch ein Totalverlust des von den Anlegern investierten Kapitals entstehen kann.

Die regelmäßig berichteten Unternehmenswerte fußen auf Stichtagsbewertungen. Aus diesen Bewertungen resultieren für den AIF jedoch zunächst lediglich unrealisierte Gewinne oder Verluste zu einem bestimmten Zeitpunkt, die keinerlei unmittelbaren Einfluss auf dessen aktuelle Liquiditätsrisikosituation entfalten.

Durch die Sicherstellung einer ausreichend breiten Streuung wie beispielsweise über Finanzierungsanlässe, Vintagejahre sowie Regionen versucht das Risikomanagement die eingangs beschriebenen Risiken in ihrer Wirkung abzumildern und trägt zur aktiven Vermeidung sogenannter Klumpenrisiken bei.

Gegenparteirisiken

Über die Laufzeit des AIF besteht ein wesentliches Gegenparteirisiko durch die Gefahr des Ausbleibens von zugesagten Ratenzahlungen der Anleger. Nach der Konzeption des AIF konnten sich Anleger sowohl mit Einmal- wie auch mit Ratenanlagen beteiligen. Hieraus erwächst das Risiko, dass Anleger ihre vertraglich zugesagten Raten nicht weiter bedienen (z. B. wegen Krankheit, beruflicher Situation, Todesfällen).

Die KVG beachtet diesen Risikofaktor bereits in den Planungsannahmen für weitere Investitionszusagen und hat überdies einen Prozess entwickelt, um ausstehende Raten einzufordern.

Bedingt durch die geringe Fondsgröße des AIF besteht zudem die Gefahr, dass keine ausreichende Anzahl an verschiedenen Zielfonds gezeichnet werden kann, da die üblicherweise von Private Equity Zielfonds verlangte Mindestzeichnungssumme von rund 10 Mio. EUR bzw. USD nicht aufgebracht werden kann (Allokationsrisiko). In der Folge könnte die erreichbare Diversifikation des AIF eingeschränkt sein.

Der Gefahr einer nur geringen erreichbaren Diversifikation, resultierend aus einem relativ geringen Fondsvolumen des AIF, wurde bereits in der Konzeptionsphase des AIF begegnet. Durch die gewählte Investitionsstruktur können auch AIF mit geringer Fondsgröße ausreichend diversifiziert werden. Dies wird beispielsweise durch die konzeptionell vorgesehene Möglichkeit Investitionen in Zielfonds tätigen zu können, welche ihrerseits nach einem Dachfondskonzept agieren, erreicht.

Währungsrisiken

Die Berichtsgesellschaft warb Anlagegelder in Euro ein und tätigt ebenso alle Auszahlungen an die Anleger in Euro. Der Investitionsschwerpunkt des AIF liegt auf der Beteiligung an Private Equity Zielfonds mit Investitionsfokus Asien. Die Investitionen des AIF in diese Zielfonds werden zum Ende der Investitionsphase des AIF zum überwiegenden Teil in Euro (mind. 70 %) erfolgt sein, jedoch können auch bis zu max. 30 % in Fremdwährungen investiert werden. Die Investitionen der Zielfonds in Zielunternehmen können ebenso in Fremdwährungen erfolgen. Damit ist das Ergebnis der Berichtsgesellschaft zum Teil unmittelbar und mittelbar auch von den hieraus resultierenden möglichen Wechselkurs- und Währungsrisiken abhängig.

Das Risikomanagement trägt durch geeignete Verfahren dazu bei, diese Risiken für den AIF zu minimieren. So hält der AIF beispielsweise bereits während der Investitionsphase ausreichende Liquiditätsreserven in den relevanten Fremdwährungen vor (geglätteter Durchschnittskurs) um Kapitalabrufe, die in Fremdwährung erfolgen, in eben dieser finanzieren zu können. Darüber hinaus werden Rückflüsse aus Zielfondsbeteiligungen in Fremdwährungen zunächst den jeweiligen Fremdwährungs-Liquiditätsreserven zugeführt. Erst nach dem Ende der Kapitalabrufe der jeweiligen Zielfonds werden die Fremdwährungs-Liquiditätsreserven sukzessive aufgelöst und zurück in Euro getauscht. Dieses Vorgehen ermöglicht es, das allen Kapitalabrufen in Fremdwährung inhärente Transaktions- und Operationsrisiko zu reduzieren.

Rechtsrisiken

Nach den für den AIF gültigen Regulierungsvorschriften dürfen neue Investitionen in Zielfonds nur nach vorheriger Erstellung eines Bewertungsgutachtens durch einen externen Bewerter erfolgen. Die Kosten des Gutachtens hat der AIF zu tragen. Die Bereitschaft zur Mandatsübernahme der externen Bewerter sowie die resultierenden Kosten für das Gutachten hängen unmittelbar von der Komplexität des Bewertungsobjektes (Lebenszyklusphase des Zielfonds, strukturelle bzw. vertragliche Komplexität) ab. In der Folge bestehen für den AIF die Gefahr einer steigenden Kostenbelastung sowie die Gefahr von Einschränkungen im Rahmen der Investitionstätigkeit.

Um die Wirkung der oben beschriebenen Risiken abzumildern, hat die KVG Mandatsbeziehungen zu mehreren, von den Aufsichtsbehörden genehmigten externen Bewertern aufgebaut und ergreift aktiv Maßnahmen um die Kostenbelastungen für den AIF so gering wie möglich zu halten.

Operationelle Risiken

Operationelle Risiken erwachsen für den AIF aus der Gefahr von Verlusten, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen eintreten. Risiken können hierbei unmittelbar auf Ebene des AIF oder mittelbar auf Ebene der KVG entstehen.

Für beide Fälle hat das Risikomanagement Vorkehrungen getroffen. So wurden beispielsweise die aus Sicht der Geschäftsführung wesentlichen Risiken (Kernrisiken), für die auf Grund ihrer Signifikanz eine fortlaufende Überwachung und Steuerung unabdingbar ist, auf beiden Ebenen identifiziert und in Risikokatalogen abgebildet. Weiterhin wurden ein Organisationshandbuch sowie zugehörige Abteilungshandbücher erarbeitet, in denen Präventionsstrategien und Eskalationsstrategien kodifiziert sind, um den Eintritt von Risiken weitgehend vermeiden bzw. eingetretene Risiken sicher beherrschen zu können.

Fazit

Zum Berichtszeitpunkt sind der Geschäftsführung keine Tatsachen bekannt, die für die Zukunft eine überdurchschnittliche Eintrittswahrscheinlichkeit einzelner, sich aus der laufenden Marktbeobachtung durch die Berichtsgesellschaft ergebender, systemimmanenter Risiken auf Ebene von (potentiellen) Private Equity Zielfonds erwarten lassen. Änderungen der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen können den künftigen Erfolg der Gesellschaft jedoch grundsätzlich beeinflussen. Der akute Eintritt bestandsgefährdender Risiken war zum Berichtszeitpunkt nicht erkennbar.

5.

Prognosebericht

Das Portfolio der Gesellschaft befindet sich weiter im Aufbau. Die Gesellschaft tritt erst mit Ablauf des 31.12.2021 in Liquidation. Bis dahin darf sie neue Zielfondszeichnungen vornehmen und Rückflüsse reinvestieren. Im aktuellen Geschäftsjahr konnte eine zuvor bereits für das Geschäftsjahr 2018 geplante weitere Investition durch die externe KVG getätigt werden, wodurch die Investitionstätigkeit der Gesellschaft nunmehr vorerst abgeschlossen ist.

Der AIF befindet sich noch immer in einer relativ frühen Phase in seinem Lebenszyklus, welche durch Investitionstätigkeit und die damit einhergehenden, für Private Equity typischen Anfangsverluste („J-Kurve“) geprägt ist. Erst mit zunehmender Reife der Portfoliounternehmen ist zu erwarten, dass es in erheblichen Umfang zu Veräußerungen der Zielunternehmen kommt. Daher sollten, der Konzeption entsprechend, erst in der Liquidationsphase korrespondierende Gewinnrealisierungen in größerem Umfang erfolgen. Für das Geschäftsjahr 2019 gehen wir daher von einem nochmals leicht verbesserten und nahezu ausgeglichenen realisierten Ergebnis aus.

Oberhaching, den 31. Mai 2019

gez. Horst Güdel

gez. Norman Lemke

für die persönlich haftende Gesellschafterin RWB PrivateCapital Verwaltungs GmbH

Bilanz

A. A k t i v a

31.12.2018 31.12.2017
I. Beteiligungen 2.132.648,37 1.339.305,87
II. Barmittel und Barmitteläquivalente
Täglich verfügbare Bankguthaben 1.999.523,79 2.776.879,68
III. Forderungen
Andere Forderungen 6.615,20 14.138,86
davon Forderungen
an Gesellschafter
EUR 6.615,20 / Vj: 14.138,86
IV. Sonstige Vermögensgegenstände 14.771,94 4.175,94
Summe A k t i v a 4.153.559,30 4.134.500,35

B. P a s s i v a

31.12.2018 31.12.2017
I. Rückstellungen 90.781,09 119.078,91
II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
aus anderen Lieferungen und Leistungen 4.664,31 33.174,62
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
EUR 4.664,31 / Vj: 33.174,62
davon Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
EUR 669,48 / Vj: 29.268,48
III. Eigenkapital
1. RWB PrivateCapital Emissionshaus AG 7.446,48 7.645,87
2. DMK Mittelstandskontor Beteiligungstreuhand GmbH 744,65 764,59
3. Treugeberkommanditisten 3.843.552,40 3.782.621,31
4. Nicht realisierte Verluste aus der Neubewertung 15.155,32 214.048,22
5. Gewinnvortrag/Verlustvortrag nicht realisiert 191.215,05 -22.833,17
Summe P a s s i v a 4.153.559,30 4.134.500,35

Gewinn- und Verlustrechnung

31.12.2018 31.12.2017
I. Erträge
1. Zinsen und ähnliche Erträge 3.198,90 681,41
2. Sonstige betriebliche Erträge 18.332,20 12.012,79
Summe der Erträge 21.531,10 12.694,20
II. Aufwendungen
1. Verwaltungsvergütung -101.632,23 -101.213,09
2. Verwahrstellenvergütung -8.211,00 -8.211,00
3. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -9.613,49 -38.414,09
4. Sonstige Aufwendungen -25.068,66 -58.191,28
Summe der Aufwendungen -144.525,38 -206.029,46
III. Ordentlicher Nettoertrag -122.994,28 -193.335,26
IV. Veräußerungsgeschäfte
Realisierte Gewinne 42.021,00 70.190,19
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -80.973,28 -123.145,07
VI. Zeitwertänderung
1. Erträge aus der Neubewertung 15.155,32 235.784,64
2. Aufwendungen aus der Neubewertung 0,00 -21.736,42
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres 15.155,32 214.048,22
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres -65.817,96 90.903,15

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

1.

Allgemeine Angaben

Die RWB Special Market GmbH & Co. Asia III geschlossene Investment-KG, Oberhaching, ist eine extern verwaltete geschlossene Investmentgesellschaft (AIF) in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 3, 5, 11 und 13 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Sie ist beim Amtsgericht München unter der Nummer HRA 100127 eingetragen. Die Gesellschaft gilt als kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 264a HGB i. V. m. § 267a Abs. 3 Nr. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss ist gemäß § 158 Satz 1 KAGB i. V. m. § 135 KAGB unter Berücksichtigung der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV) aufgestellt. Soweit sich aus den Vorschriften des KAGB und der KARBV nichts anderes ergibt, sind die Bestimmungen des Dritten Buches des Handelsgesetzbuchs (HGB) anzuwenden.

Die Bilanz ist nach den Bestimmungen des § 135 Abs. 3 KAGB i. V. m. § 21 KARBV in Staffelform aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 135 Abs. 4 KAGB i. V. m. § 22 KARBV gegliedert. Der Anhang ist gemäß § 135 Abs. 5 KAGB i. V. m. § 101 Abs. 1 und 2 KAGB und i. V. m. § 25 KARBV erstellt.

2.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.1 Allgemeines

Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt nach den investmentrechtlichen Grundsätzen der §§ 168 f. KAGB i. V. m. §§ 271 f. KAGB und der §§ 26, 28 und 29 KARBV. Die externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) hat hierfür eine interne Bewertungsrichtlinie erstellt, welche Verfahren für die ordnungsgemäße, transparente und unabhängige Bewertung der Vermögensgegenstände des Investmentvermögens festlegt. Das Verfahren für die laufende Bewertung folgt dem internationalen Branchenstandard der „International Private Equity and Venture Capital Valuation Guidelines“, die als marktübliches Bewertungsmodell i. S. d. § 28 Abs. 1 KARBV angesehen werden können. Hiernach ist der Nettoinventarwert (NAV) einer eingegangenen Zielfondsbeteiligung der zentrale Anknüpfungspunkt für eine Bewertung im Bereich der Anlageklasse Private Equity Dachfonds. Die KVG hat sich daher bei der Auswahl ihres grundsätzlichen Bewertungsmodells entschieden, eine Methode anzuwenden, in welcher der NAV den Ausgangspunkt der Bewertung darstellt. Hierbei wird im Rahmen der laufenden Bewertung geprüft, ob dieser NAV aufgrund individueller Gegebenheiten, vornehmlich bedingt durch bis zum Zeitpunkt der Bewertung erlangte wertaufhellende Erkenntnisse anzupassen ist.

Die Gesellschaft besitzt kein Investmentbetriebsvermögen i. S. d. § 156 Abs. 1 KAGB.

Barmittel und Barmitteläquivalente sind mit dem Nennwert bilanziert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips mit ihrem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um bestehende und erkennbare Risiken abzudecken.

Die Verbindlichkeiten wurden gemäß § 29 Abs. 3 KARBV mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

2.2 Erläuterungen zur Bilanz

Die Investmentgesellschaft hat sich mit Vertrag vom 30.09.2016 an der RWB FV III GmbH & Co. KG, Oberhaching, eingetragen beim Amtsgericht München unter der Nummer HRA 105844, als beschränkt haftende Gesellschafterin beteiligt. Der Verkehrswert der Beteiligung betrug zum Bilanzstichtag EUR 192.155,04 (Vorjahr: EUR 100.268,87). Der letzte Jahresabschluss der RWB FV III GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2018 weist ein Eigenkapital in Höhe von EUR 927.837,77 (Vorjahr: EUR 532.505,52) aus. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich für das Geschäftsjahr 2018 auf EUR 870,81 (Vorjahr: EUR 9.292,52).

Der Anteil der Vermögensgegenstände, welche gemäß § 300 Abs. 1 Nr. 1 KAGB schwer zu liquidieren sind, beträgt 52,55 % (Vorjahr: 33,63 %) des Werts des AIF.

Der AIF tätigte im laufenden Geschäftsjahr keine Wertpapier-Geschäfte.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die Rückstellungen stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
Sonstige Rückstellungen 79.181,09 109.078,91
Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten 11.600,00 10.000,00
Summe 90.781,09 119.078,91

Sämtliche Rückstellungen hatten am Bilanzstichtag eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Eine Abzinsung i. S. d. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB erfolgte nicht.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betrugen zum Geschäftsjahresende EUR 4.664,31 (Vorjahr: EUR 33.174,62).

Keines der Wirtschaftsgüter ist Gegenstand von Rechten Dritter.

Die Entwicklung des Anlagevermögens i. S. d. § 284 Abs. 3 HGB, die Vermögensaufstellung i. S. d. § 101 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 KAGB, die Verwendungsrechnung i. S. d. § 24 Abs. 1 KARBV, die Entwicklungsrechnung i. S. d. § 24 Abs. 2 KARBV, der Ausweis der Kapitalkonten i. S. d. § 25 Abs. 4 KARBV und die Anteile i. S. d. § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB ergeben sich aus den dem Anhang beigefügten Anlagen.

Anlagenübersicht:

Anlagenbezeichnung Anlagenziffer
Entwicklung des Anlagevermögens Anlage 1
Vermögensaufstellung Anlage 2
Verwendungsrechnung Anlage 3
Entwicklungsrechnung Anlage 4
Ausweis der Kapitalkonten Anlage 5
Übersicht der durch die Gesellschaft gehaltenen Anteile Anlage 6

2.3 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Zinsen und ähnliche Erträge wurden in Höhe von EUR 3.198,90 (Vorjahr: EUR 681,41) vereinnahmt.

Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen:

2018
EUR
2017
EUR
Erträge aus der Währungsumrechnung 9.854,64 0,00
Agioerträge 8.414,76 9.465,64
Erträge aus Rücklastschriftgebühren 60,00 60,00
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 2,80 387,15
Erträge aus Ausgleichszahlungen und Restagioforderungen 0,00 2.100,00
Summe 18.332,20 12.012,79

Die Verwahrstellenvergütung an die Depotbank CACEIS Bank S.A., Germany Branch, München, betrug EUR 8.211,00 (Vorjahr: EUR 8.211,00).

Die Prüfungs- und Veröffentlichungskosten enthalten:

2018
EUR
2017
EUR
Rechts- und Beratungskosten 0,00 28.560,00
Abschluss- und Prüfungskosten 9.613,49 9.854,09
Summe 9.613,49 38.414,09

Die sonstigen Aufwendungen bestehen aus:

2018
EUR
2017
EUR
Gewerbesteuernachzahlungen für Vorjahre 11.453,40 4.328,10
Negativzinsen auf Bankguthaben 5.983,06 8.418,40
Sonstige Zinsen 4.211,96 10.325,83
Steuerberatungskosten Zielfonds 2.445,66 0,00
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 435,30 34.646,55
Nebenkosten des Geldverkehrs 290,90 301,85
Beiträge 248,38 150,55
Aufwendungen aus Anteilsauflösungen 0,00 20,00
Summe 25.068,66 58.191,28

2.4 Grundlagen für die Umrechnung in Euro

Sofern ein Posten in Fremdwährung vorlag, wurde sein Wert mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag (1 EUR = 0,873751 USD) in Euro umgerechnet und angesetzt. Unterjährige Geschäftsvorfälle wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Tag der Vereinnahmung bzw. Zahlung umgerechnet.

3.

Sonstige Angaben

Der Nettoinventarwert des AIF und der Nettoinventarwert je Anteil i. S. d. § 25 Abs. 3 Nr. 5 und § 14 KARBV i. V. m. § 101 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 KAGB betrugen:

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
Nettoinventarwert des AIF 4.058.113,90 3.982.246,82 3.740.368,63
Nettoinventarwert je Anteil 0,8330 0,8419 0,8173

Die Gesamtkostenquote der an die Kapitalverwaltungsgesellschaft, an Gesellschafter der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder der Fondsgesellschaft sowie an Dritte (Verwahrstelle und Vertriebsgesellschaft) gezahlten laufenden Kosten beläuft sich auf 2,42 % (Vorjahr: 2,61 %).

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom AIF im Berichtszeitraum getragenen Kosten (ohne Transaktions- und Emissionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des AIF des laufenden Geschäftsjahres aus.

Die Transaktionskosten betrugen im Geschäftsjahr 2018 insgesamt EUR 3.925,96 (Vorjahr: EUR 0,00).

Dem AIF wurden Verwaltungsvergütungen i. S. d. § 101 Abs. 2 Nr. 4 KAGB in Höhe von insgesamt EUR 101.632,23 (Vorjahr: EUR 101.213,09) berechnet, davon entfällt ein Betrag in Höhe von EUR 29.066,34 (Vorjahr: EUR 31.839,40) auf die initialen Aufwendungen, welche der Fondskonzeption gemäß anfallen.

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem AIF an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen.

Bei der Gesellschaft bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber den Zielfonds aus noch nicht eingeforderten Einlagen sowie im Zusammenhang mit den bis zum Bilanzstichtag erhaltenen Rückflüssen, für welche die Möglichkeit besteht, dass Teilbeträge hiervon wieder eingefordert werden können (sog. Recallables), bestehen in Höhe von EUR 3.760.500,92 (Vorjahr: EUR 4.471.428,16) (Vorjahreswert bedingt durch eine geänderte Darstellungsweise in der Berichterstattung zu den Investitionszusagen gegenüber Zielfonds entsprechend aktualisiert).

Die Geschäftsführung obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin, RWB PrivateCapital Verwaltungs GmbH, Oberhaching. Ihr Stammkapital beträgt EUR 25.000,00. Sie ist nicht am Eigenkapital der Gesellschaft beteiligt und wird vertreten durch die Geschäftsführer Horst Güdel, Vorstand der RWB PrivateCapital Emissionshaus AG, und Norman Lemke, Vorstand der RWB PrivateCapital Emissionshaus AG.

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2018 keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Oberhaching, den 31. Mai 2019

gez. Horst Güdel

gez. Norman Lemke

für die persönlich haftende Gesellschafterin RWB PrivateCapital Verwaltungs GmbH

Anlagespiegel

Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr 2018

Anschaffungskosten
01.01.2018 Zugänge Abgänge 31.12.2018
Beteiligungen EUR EUR EUR EUR
Beteiligungen 1.148.090,82 826.331,85 -48.144,67 1.926.278,00
Summe der Beteiligungen 1.148.090,82 826.331,85 -48.144,67 1.926.278,00
Zeitwertänderungen Verkehrswert
01.01.2018 Zuschreibungen Abschreibungen 31.12.2018 31.12.2018 31.12.2017
Beteiligungen EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Beteiligungen 191.215,05 15.155,32 0,00 206.370,37 2.132.648,37 1.339.305,87
Summe der Beteiligungen 191.215,05 15.155,32 0,00 206.370,37 2.132.648,37 1.339.305,87

Sonstiges

Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2018

Verkehrswert Anteil am Vermögen
EUR %
Beteiligungen
Beteiligungen 2.132.648,37 52,55%
Barmittel und Barmitteläquivalente
Täglich verfügbare Bankguthaben 1.999.523,79 49,27%
Forderungen
andere Forderungen
Forderungen an die RWB PrivateCapital Emissionshaus AG   6.615,20 0,16%
Sonstige Vermögensgegenstände
sonstige Vermögensgegenstände 179,94 0,00%
Gewerbesteuerforderung 14.592,00 0,36%
Rückstellungen
Rückstellungen für Sonstiges -79.181,09 -1,95%
Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten -11.600,00 -0,28%
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
aus anderen Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -3.994,83 -0,10%
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Gesellschaftern -669,48 -0,01%
Nettoinventarwert 4.058.113,90 100,00%

Verwendungsrechnung zum 31. Dezember 2018

2018 2017
Insgesamt Insgesamt
EUR EUR
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -80.973,28 -123.145,07
2. Belastung auf Kapitalkonten 80.973,28 123.145,07
3. Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0,00 0,00

Entwicklungsrechnung zum 31. Dezember 2018

Kommanditisten
EUR
I. Wert des Kommanditkapitals am Beginn des Geschäftsjahres 3.982.246,82
1. Entnahmen für das Vorjahr 0,00
2. Zwischenentnahmen -60,00
3. Mittelzufluss (netto)
a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten 141.745,04
b) Mittelabflüsse wegen Gesellschafteraustritten 0,00
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -80.973,28
5. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 15.155,32
II. Wert des Kommanditkapitals am Ende des Geschäftsjahres 4.058.113,90

Ausweis der Kapitalkonten zum 31. Dezember 2018

(gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages und § 25 Abs. 4 KARBV)

Entsprechend der Regelung des § 8 Gesellschaftsvertrages lassen sich die Kapitalkonten der Komplementärin sowie der Kommanditisten in diesem Geschäftsjahr wie folgt darstellen:

Komplementärin Kommanditisten
RWB PrivateCapital Verwaltungs GmbH RWB PrivateCapital Emissionshaus AG
31.12.2018 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2017
Kapitalkonten Kontobezeichnungen EUR EUR EUR EUR
Kapitalkonto I Einlagenkonto 0,00 0,00 10.000,00 10.000,00
Kapitalkonto II Gewinn- und Verlustsausgleichskonto 0,00 0,00 -2.553,52 -2.354,13
Kapitalkonto III Entnahmekonto 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe der Kapitalkonten 0,00 0,00 7.446,48 7.645,87
DMK Mittelstandskontor Treugeber-
Beteiligungstreuhand GmbH kommanditisten
31.12.2018 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2017
Kapitalkonten Kontobezeichnungen EUR EUR EUR EUR
Kapitalkonto I Einlagenkonto 1.000,00 1.000,00 4.860.581,95 4.718.836,91
Kapitalkonto II Gewinn- und Verlustsausgleichskonto -255,35 -235,41 -1.014.799,55 -934.045,60
Kapitalkonto III Entnahmekonto 0,00 0,00 -2.230,00 -2.170,00
Summe der Kapitalkonten 744,65 764,59 3.843.552,40 3.782.621,31

Übersicht der durch die Gesellschaft gehaltenen Anteile zum 31. Dezember 2018

Firma Rechtsform Sitz Zeichnungs-
datum
Währung Gesamtfonds-
volumen (in Mio.)
Kapitalzusage
(in Mio.)
Verkehrswert
(in Mio. EUR)
MPEP 2015 Asia S.C.S. Kommandit-
gesellschaft
Luxemburg 19.06.2015 EUR 45,8 4,8 1,9

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern, dass nach bestem Wissen der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken in Bezug auf die voraussichtliche Entwicklung beschrieben sind.

Oberhaching, den 31. Mai 2019

gez. Horst Güdel

gez. Norman Lemke

für die persönlich haftende Gesellschafterin RWB PrivateCapital Verwaltungs GmbH

Feststellung des Jahresabschlusses

Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 ist noch nicht erfolgt.

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die RWB Special Market GmbH & Co. Asia III geschlossene Investment-KG, Oberhaching

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der RWB Special Market GmbH & Co. Asia III geschlossene Investment-KG, Oberhaching – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RWB Special Market GmbH & Co. Asia III geschlossene Investment-KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen.

Gemäß § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein-schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Prüfungsurteil

Wir haben die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der RWB Special Market GmbH & Co. Asia III geschlossene Investment-KG, Oberhaching, zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für unser Prüfungsurteil

Wir haben die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsgemäß ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftiger Weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffene wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen von Kontrollen beinhalten können.

Beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf der Basis von Auswahlverfahren.

München, den 26. Juni 2019

KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Schobel, Wirtschaftsprüfer

gez. Ziegler, Wirtschaftsprüfer

Leave A Comment