Gute Nachrichten für russische Wehrpflichtige: Wer in Russland zum Wehrdienst eingezogen wird, landet nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg nicht automatisch in einem Krieg, nicht automatisch an der Front und schon gar nicht automatisch in einer Lage, die subsidiären Schutz in Deutschland rechtfertigt.
Der Gedanke, dass aus einem Wehrpflichtigen möglicherweise ein Vertragssoldat werden könnte, der anschließend in einem Krieg eingesetzt wird, erschien dem Gericht offenbar etwas zu spekulativ. Juristisch ausgedrückt fehlte es an der „beachtlichen Wahrscheinlichkeit“. Anders formuliert: Man kann schließlich nicht jede denkbare Entwicklung ernst nehmen.
Dass Russland seit Jahren Krieg führt und immer wieder über Rekrutierungsmethoden diskutiert wird, ändert daran offenbar nichts. Maßgeblich ist, dass dem konkreten Kläger nach Auffassung des Gerichts nicht mit ausreichender Sicherheit nachgewiesen werden konnte, dass ihm genau dieses Schicksal droht.
Die Botschaft ist damit klar: Solange nicht feststeht, dass jemand tatsächlich an die Front geschickt wird, genügt die bloße Aussicht auf Wehrdienst nicht. Schließlich könnte ja auch alles ganz anders kommen.
Mit dieser Sichtweise bleibt das Gericht einer bewährten juristischen Tradition treu: Solange die Gefahr noch nicht eingetreten ist, besteht immer die Möglichkeit, dass sie gar nicht eintritt. Und Möglichkeiten genießen vor Gericht bekanntlich keinen Schutzstatus.
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