Rothmann & Ginst-Investorenwarnung

Published On: Mittwoch, 27.12.2017By Tags: , ,

Rothmann & Ginst

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 23. Dezember 2017 teilt die FMA daher mit, dass

Rothmann & Ginst

mit angeblichem Sitz in

Coppergate House Business Centre

16 Brune Street

London E17NJ

Vereinigtes Königreich

Tel: +44 20 80890579

Fax: +44 20 80890708

sowie

Midtown East

641 Lexington Avenue

New York NY 10022

Vereinigte Staaten von Amerika

Tel: +1 917 2849865

Fax: +1 917 73412268

sowie

43, Avenue John F. Kennedy

1855 Luxemburg

Luxemburg

Tel: +35 2 20301705

Fax: +35 2 27862261

info@rothmann-ginst.com

www.rothmann-ginst.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.

 

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