Unser Mehrwertwissen für Sie - 19. April, 2024
COVID-19-Verdachtsfälle und -Erkrankungen sowie Labornachweise von SARS-CoV-2 werden gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) an das Gesundheitsamtgemeldet. Dieses übermittelt die Daten über die zuständige Landesbehörde an das Robert Koch-Institut (RKI).
Save my name, email, and website in this browser for the next time I comment.
Neueste Kommentare