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Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Aufbau DDR-bezogener Forschungsschwerpunkte an Hochschulen in Deutschland“

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Richtlinie
zur Förderung von Projekten zum Thema
„Aufbau DDR-bezogener Forschungsschwerpunkte
an Hochschulen in Deutschland“

Vom 3. Juni 2025

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel

Mit der „Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der DDR-Forschung“ fördert das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) seit dem Jahr 2018 DDR-bezogene Forschungs­vorhaben in den Geistes- und Sozialwissenschaften.1 Damit wird ein wichtiger Förderschwerpunkt innerhalb des Rahmenprogramms „Gesellschaft verstehen – Zukunft gestalten“ (2019 bis 2025) umgesetzt. Ziel der 2025 auslaufenden Förderrichtlinie ist neben der Förderung exzellenter Forschungsvorhaben sowohl eine stärkere strukturelle Verankerung der DDR-Forschung in der deutschen Hochschul- und Forschungslandschaft als auch ein intensivierter Transfer einschlägiger Forschungsergebnisse in die Gesellschaft.

Den seit 2018 geförderten Verbundvorhaben gelang es durch Kooperationen zwischen Hochschulen, Forschungs­einrichtungen und Praxispartnern (zum Beispiel Gedenkstätten und Museen), vielfältige, öffentlich weithin sichtbare und wissenschaftlich wertvolle Impulse zu setzen. Gleichwohl ist die DDR-bezogene Forschung – trotz ihrer erheblichen Relevanz für die Aufarbeitung der DDR-Geschichte und das Verständnis der deutschen Gegenwartsgesellschaft – in der hiesigen Hochschullandschaft nach wie vor nicht ihrer wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung entsprechend institutionell verankert.

Mit der vorliegenden Förderrichtlinie beabsichtigt das BMFTR, diesem Befund entgegenzuwirken und im Wege der Projektförderung einen gezielten Strukturimpuls hin zur langfristigen Etablierung und Stärkung DDR-bezogener Forschung an Hochschulen in Deutschland zu setzen und die überregionale Vernetzung der Standorte gezielt zu fördern. Ziel der Förderrichtlinie ist es somit, durch die Förderung geeigneter wissenschaftlicher Forschungsschwerpunkte einen nachhaltigen Beitrag zur stärkeren Verankerung und Sichtbarkeit der DDR-bezogenen Forschung in der deutschen Hochschullandschaft zu leisten. Damit wird einem wissenschaftlichen, gesellschaftlichen und insbesondere weit über regionale Fragestellungen hinausgehenden Bedürfnis entsprochen, auch hochschulisch längerfristig adäquate Forschungsexpertise zu den vielfältigen Wirkungen und Zusammenhängen der DDR-Vergangenheit aufzubauen, um das gesamtgesellschaftliche Zusammenleben in der Bundesrepublik Deutschland besser verstehen und gestalten zu können.

Der Bund hat im föderal organisierten deutschen Wissenschaftssystem nur sehr eingeschränkte Kompetenzen zur langfristigen Finanzierung von hochschulischen Strukturen. Um eine Stärkung der DDR-bezogenen Forschung an Hochschulen zu erreichen, sieht diese Förderrichtlinie daher vor, bundesseitig eine projektförmige Anschubfinanzierung für den Auf- und Ausbau von DDR-bezogenen Forschungsschwerpunkten an Hochschulen zu gewähren. Die geförderten Hochschulen sollen, unterstützt durch ihr jeweiliges Sitzland, diesen Impuls aufgreifen und wesentliche Strukturelemente des Forschungsschwerpunkts nach Ende der BMFTR-Förderung langfristig fortführen.

1.2 Zuwendungszweck

Zuwendungszweck ist der Aufbau DDR-bezogener Forschungsschwerpunkte an ausgewählten Hochschulen in Deutschland. Entsprechende Vorhaben der Hochschulen können insbesondere eine Forschungsprofessur und eine möglichst interdisziplinäre Nachwuchsgruppe beinhalten (siehe Nummer 2). Die Forschungsschwerpunkte sind darauf ausgerichtet, DDR-bezogene Forschung an den geförderten Hochschulen anschlussfähig auf- beziehungsweise auszubauen und interdisziplinär zu vernetzen. Darüber hinaus sollen diese in der breiteren Forschungslandschaft sowohl in Deutschland als auch international sichtbar werden und wirken, unter anderem durch überregionale standortübergreifende Zusammenarbeit. Die Forschungsschwerpunkte sollen zudem einen Beitrag zum breiten gesellschaftlichen Transfer der DDR-bezogenen Forschung leisten, daher wird die Zusammenarbeit mit Praxispartnern erwartet.

Der inhaltliche Fokus der Forschungsschwerpunkte soll wie in der 2025 auslaufenden Förderrichtlinie auf der histo­rischen und interdisziplinären Untersuchung von Gesellschaft und Staat der DDR sowie der Wendezeit liegen. Diese Forschung bildet weiterhin ein wichtiges Desiderat zur wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Aufarbeitung der jüngeren Geschichte Deutschlands und zum besseren Verständnis heutiger gesellschaftlicher Prozesse in der Bundesrepublik. Deutsch-deutsche Vergleichs- und Verflechtungsansätze sind dabei explizit eingeschlossen. Zudem ist es wünschenswert, grundsätzliche Charakteristiken und Verschränkungen totalitärer und repressiver Systeme sichtbar zu machen. In diesem Sinne können in (ost)europäischer und internationaler Perspektive vergleichende Studien zu Strukturen, Funktionsweisen und Nachwirkungen anderer, insbesondere sozialistischer/​kommunistischer Regime in die Forschungen integriert werden.

Erwartet wird, dass die Forschungsschwerpunkte in ihrem Forschungs- und Transferansatz sowohl in der durch das BMFTR geförderten Projektphase als auch in der Weiterführungsphase auf eine internationale Vernetzung angelegt sind.

Die konkreten Forschungsthemen und -kontexte sind in diesem Rahmen durch die antragstellenden Hochschulen unter besonderer Berücksichtigung der angestrebten mittelfristigen wissenschaftlichen Strukturwirkung innerhalb und außerhalb der jeweiligen Hochschule zu wählen. Für beispielhafte Themenfelder sei auf die Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der DDR-Forschung im Rahmenprogramm Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften vom 25. Mai 2017 (BAnz AT 31.05.2017 B4) verwiesen.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genutzt werden.

1.3 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/​AZAP/​AZV)“. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

2.1 Strukturelle und inhaltliche Rahmung

Um langfristig leistungsfähige und wissenschaftlich anschlussfähige (gegebenenfalls vergleichend arbeitende) DDR-bezogene Forschungsschwerpunkte erfolgreich an deutschen Hochschulen auf- und auszubauen, beabsichtigt das BMFTR, die Förderung an die folgenden Voraussetzungen zu knüpfen:

Thematische Verortung und interdisziplinäre Vernetzung
Die Forschungsschwerpunkte erbringen exzellente einschlägige (gegebenenfalls vergleichende) DDR-bezogene Forschung und fördern den wissenschaftlichen Nachwuchs. Sie sollen einen konkreten Forschungsbeitrag zu einer entsprechenden wissenschaftlichen Fragestellung im Bereich der DDR-bezogenen Forschung erarbeiten. Dabei soll im Sinne einer nachhaltigen Strukturwirkung auch die mittel- bis langfristige Anschlussfähigkeit an passfähige Forschungskontexte frühzeitig berücksichtigt werden. Zudem wird – falls am Standort möglich – die effektive, unter Umständen fächerübergreifende, Einbindung der Schwerpunkte in die Lehramtsausbildung sowie gegebenenfalls weitere Studiengänge erwartet.
In erster Linie werden die Disziplinen der Neuesten und Zeitgeschichte sowie der (historischen) Sozial- und Politikwissenschaften adressiert. Darüber hinaus ist im Sinne einer möglichst breit und interdisziplinär angelegten Forschung die Einbindung weiterer geistes- und kultur- sowie sozial-, wirtschafts- und rechtswissenschaftlicher Disziplinen wünschenswert. Denkbar ist auch die Beteiligung fachlich einschlägiger Forschung der Medizin- und Lebenswissenschaften, zum Beispiel der Medizingeschichte und Psychiatrie/​Psychologie.
Einbindung von Praxis- und Transferpartnern
Erwartet wird, dass im Rahmen der Projektskizze innovative und effektive Konzepte für Wissenschaftskommunikation und den breitenwirksamen Forschungstransfer vorgelegt werden. Mögliche Anwendungsfelder sind u. a. die schulische und außerschulische Bildung.
Eingebunden werden sollen dabei einschlägige Praxis- und Transferpartner, wie beispielsweise Museen und Gedenkstätten oder Bildungsträger. Diese können zwar keine eigene Zuwendung erhalten, aber für gezielte Unterstützungs- und Dienstleistungen beauftragt werden.
Weiterführung des BMFTR-geförderten Forschungsschwerpunkts beziehungsweise wesentlicher Strukturelemente durch die jeweilige Hochschule
Zuwendungsvoraussetzung ist ein Konzept der jeweiligen Hochschule für den Auf- beziehungsweise Ausbau eines langfristig bestehenden DDR-bezogenen Forschungsschwerpunktes. Dieses Konzept sollte die Einrichtung einer entsprechend ausgerichteten Professur oder Tenure-track-Professur vorsehen. Das Konzept muss als Teil einer Projektskizze (siehe unten) schlüssig und belastbar darlegen, wie der DDR-bezogene Forschungsschwerpunkt nach Auslaufen der BMFTR-Projektförderung langfristig weiterentwickelt werden soll. Erwartet wird, dass die Professur an den geförderten Hochschulen nach Auslaufen der BMFTR-Förderung (mindestens in der Größenordnung der BMFTR-finanzierten Projektphase) langfristig auskömmlich unterhalten wird. Die inhaltliche Ausgestaltung der fortgeschriebenen Forschungsschwerpunkte samt Professur obliegt – im Rahmen der thematischen Passung zur vorliegenden BMFTR-Förderrichtlinie sowie im Sinne einer mittel- bis langfristigen Anschlussfähigkeit – den antragstellenden Hochschulen.
Standortübergreifende Zusammenarbeit
Es wird erwartet, dass geförderte Vorhaben nach Projektbeginn gemeinsam ein effektives Konzept standortübergreifenden Austauschs zu strukturellen und konkreten fachlichen Fragen der DDR-Forschung (insbesondere der Nachwuchsgruppen) erarbeiten und umsetzen, um überregional Synergien und Wissenstransfer zwischen den Forschungsschwerpunkten zu ermöglichen.
Es ist wünschenswert, dass sich interessierte Hochschulen bereits in der Projektskizze zu gegebenenfalls schon bestehenden oder geplanten Forschungs-/​Lehrangeboten anderer Hochschulen komplementär aufstellen beziehungsweise von diesen abgrenzen.

2.2 Struktur der Forschungsschwerpunkte und Qualifizierung

Die BMFTR-Förderung ist als Projektförderung angelegt und auf eine Dauer von maximal fünf Jahren begrenzt. Gefördert werden die Forschungsschwerpunkte als Einzelvorhaben an Hochschulen in Deutschland. Das BMFTR plant, voraussichtlich bis zu vier Hochschulen zu fördern.

Die Förderung umfasst je Forschungsschwerpunkt folgende Elemente:

Forschungsprofessur
Pro Hochschule kann eine auf bis zu fünf Jahre befristete Forschungsprofessur in den oben genannten Disziplinbereichen (siehe Nummer 2.1) gefördert werden (je nach Qualifikation bis W3, vorkalkulatorisch können hilfsweise die zum Antragszeitpunkt publizierten Personalmittelsätze der DFG zugrunde gelegt werden). Die Stelle ist grundsätzlich nicht teilbar. Die Forschungsprofessuren sollten dabei vorzugsweise als Instrument der Nachwuchsförderung konzipiert sein (gegebenenfalls auch im Rahmen eines Tenure-track-Verfahrens), wobei Kandidatinnen und Kandidaten mindestens eine abgeschlossene Promotion sowie ausreichende einschlägige Forschungstätigkeiten nachweisen müssen. Für die Besetzung sind Persönlichkeiten wünschenswert, die über die fachliche Exzellenz und Fähigkeit verfügen, um die Etablierung des Forschungsschwerpunkts zu gestalten und effektiv voranzubringen.
Aufgabe der Professur soll – neben der aktiven projektbezogenen Forschungs- und Transfertätigkeit – der Auf- beziehungsweise Ausbau sowie die strukturelle Verankerung des Forschungsschwerpunktes an der Hochschule sein. Der Zuschnitt der Forschungsprofessur muss sich somit inhaltlich in das langfristige Gesamtkonzept des geförderten Forschungsschwerpunkts einpassen und die oben genannte Anschlussfähigkeit aufweisen.
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen beziehungsweise wissenschaftliche Mitarbeiter
Gefördert werden kann zudem eine Stelle für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/​Mitarbeiter, welche die Forschungsprofessur flankiert (bis zu eine volle Stelle E13/​E14). Die Stelle ist dem Forschungsschwerpunkt entsprechend wissenschaftlich einzubinden. Insbesondere ist es darüber hinaus deren Aufgabe, die Transfertätigkeit der Professur und Nachwuchsgruppe zu unterstützen und die standortübergreifende Zusammenarbeit mit den anderen geförderten Vorhaben zu koordinieren.
Interdisziplinäre Nachwuchsgruppe
Eine interdisziplinär zusammengesetzte und an die Forschungsprofessur sinnvoll angebundene Gruppe von bis zu vier Nachwuchswissenschaftlerinnen beziehungsweise -wissenschaftlern (E13/​E14; mindestens hälftig Post-Docs) pro Hochschule betreibt über eine Laufzeit von in der Regel vier Jahren gemeinsame Forschung an interdiszipli­nären DDR-bezogenen Themen, auch in vergleichender Perspektive (zum Beispiel Sozialismus-/​Kommunismus­forschung). Ziel ist die Qualifikation exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die Integration der bearbeiteten Themen in die Hochschul- und Forschungslandschaft. Um die interdisziplinäre Kooperation mit anderen Disziplinen zu stärken, gilt das Ortsprinzip, das heißt, alle im Vorhaben geförderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind an derselben Hochschule angesiedelt. Die fachliche Leitung der Nachwuchsgruppe soll in den oben genannten (siehe Nummer 2.1) Disziplinbereichen liegen. Die Leitung kann dabei durch die oben genannte Forschungsprofessur erfolgen oder aber innerhalb der Nachwuchsgruppe selbst angesiedelt werden. Im letzteren Fall soll in der Projektskizze zum Forschungsschwerpunkt dargestellt werden, wie die Anbindung wissenschaftlich und strukturell an die entsprechende Forschungsprofessur erfolgt.
Insbesondere den in der Nachwuchsgruppe beteiligten Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeitern soll die Gelegenheit gegeben werden, sich innerhalb der Förderdauer akademisch weiter zu qualifizieren, also zum Beispiel zu promovieren oder die Berufungsfähigkeit zu erlangen und sich mit einschlägigen Forschungsarbeiten für den weiteren Berufsweg in Wissenschaft oder Praxis zu qualifizieren. Dies soll so mit der Projektarbeit verschränkt sein, dass die Qualifizierung parallel zur Mitarbeit im Forschungsprojekt ermöglicht wird. In der Projektskizze ist ein projektbezogen geeignetes Mentoring-Konzept für die Nachwuchsgruppe darzustellen.
Die Einstellung von (Post-)Doktorandinnen und (Post-)Doktoranden als Gruppenmitglieder wird mit Projektstellen gefördert.

2.3 Kriterien für eine erfolgreiche Umsetzung der Förderrichtlinie

Die Projektteilnehmerinnen und -teilnehmer müssen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei möglichen integrativen und evaluierenden Maßnahmen erklären.

Erfolgskriterien sind unter anderem:

Umsetzung des hochschulischen Konzepts zur langfristigen Weiterführung des Forschungsschwerpunktes nach Ende der BMFTR-Förderung
langfristige Weiterführung und strukturelle Anbindung der Forschungsprofessur beziehungsweise der dem Forschungsschwerpunkt entsprechenden Professur
effektive und nachhaltige Einbindung der etablierten oder ausgebauten DDR-Forschung in Forschung und Lehre der geförderten Hochschule unter Berücksichtigung standortübergreifender Zusammenarbeit
Abschluss von Qualifikationsarbeiten
wissenschaftliche Qualifizierungen und Auszeichnungen
an die Nachwuchsgruppe anschließende Beschäftigungen im akademischen beziehungsweise wissenschaftlichen Bereich, zum Beispiel in Form von (Junior-)Professuren oder Forschungsprojekten
Veröffentlichungen in referierten Zeitschriften, von Monographien und Sammelbänden
Vorträge bei nationalen und internationalen wissenschaftlichen Tagungen, Ausrichtung eigener wissenschaftlicher Veranstaltungen
zielgruppenorientierte Veröffentlichungen in populärwissenschaftlichen Zeitschriften, Tageszeitungen et cetera
öffentlichkeitswirksamer Transfer der Forschung und Kooperation mit entsprechend geeigneten Partnern
Einwerbung von Projekten nach Laufzeitende
Beteiligung an nationalen und internationalen Netzwerken

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Universitäten beziehungsweise Hochschulen, die Forschungsbeiträge liefern können und den Zuwendungszweck sowie die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.

Es werden ausschließlich nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der genannten Einrichtungen gefördert.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Universität), in Deutschland verlangt.

Die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern ist möglich. Sie können zwar keine eigene Zuwendung vom BMFTR erhalten, aber als Kooperationspartner oder Auftragnehmer in das Vorhaben integriert werden.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/​nicht vorliegt und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Unionsrahmen).2

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für eine Förderung ist ein Konzept der Hochschule zur langfristigen Weiterführung des Forschungsschwerpunktes, der geeignet ist, einen nachhaltigen Beitrag zur strukturellen Verankerung der DDR-Forschung in der deutschen Hochschul- und Forschungslandschaft zu leisten und der darüber hinaus einen intensivierten Transfer einschlägiger Forschungsergebnisse in die Gesellschaft gewährleistet.

Das Konzept muss glaubhaft Perspektiven vermitteln, wie der Forschungsschwerpunkt nach Auslaufen der BMFTR-Förderung weitergeführt und weiterentwickelt werden soll. Dies bezieht sich insbesondere auf die strukturell tragenden Rahmenbedingungen, vor allem hinsichtlich einer Zusage zur Fortfinanzierung der eingerichteten Professur. Ist zu diesem Zweck vorgesehen, die projektförmig geförderte Forschungsprofessur im Rahmen eines Berufungsverfahrens längerfristig zu besetzen, sollte das Berufungsverfahren spätestens 18 Monate nach ergangenem Zuwendungs­bescheid abgeschlossen sein.

Ein auf das Weiterführungskonzept der Hochschule Bezug nehmendes Unterstützungsschreiben des für Hochschulen und Wissenschaft zuständigen Landesministeriums ist verbindlich zusammen mit der Projektskizze einzureichen und Teil der Begutachtung (vergleiche zum Weiterführungskonzept die Nummer 2.1 und 7.2.1).

Voraussetzung für eine Förderung ist weiterhin, dass die Hochschule der Forschungsprofessur und der Nachwuchsgruppe die zur Durchführung des Projekts erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten (unter anderem die notwendigen Räumlichkeiten, Forschungsliteratur und -infrastruktur sowie weitere Unterstützungsangebote, zum Beispiel Weiterbildungsangebote, Mentoring und/​oder Coaching) im Rahmen der Grundausstattung zur Verfügung stellt und beide in allen projektbezogenen Belangen unterstützt.

Ziel der Förderung ist unter anderem die wissenschaftliche Weiterqualifizierung. Deshalb ist zwingend ein Umfeld erforderlich, in dem insbesondere Promotionen und Habilitationen möglich sind.

Die Förderung setzt die Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen durch den Projektträger und externe Sachverständige voraus.

Die Förderung setzt zudem die Bereitschaft voraus, zwischen den geförderten Vorhaben ein gemeinsames Konzept standortübergreifender Zusammenarbeit umzusetzen (siehe oben Nummer 2.1). Ein entsprechendes Konzept ist dem Projektträger spätestens sechs Monate nach Start aller Vorhaben vorzulegen.

Die an der Förderung Interessierten sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtig­ten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen (beispielsweise unter https:/​/​www.nks-gesellschaft.de/​). Sie sollen prüfen, ob für das beabsichtigte Vorhaben eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der Europäischen Union gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Grundlage für diese Förderaktivität ist das Rahmenprogramm „Gesellschaft verstehen – Zukunft gestalten“ (https:/​/​www.bmbf.de/​de/​geistes-und-sozialwissenschaften-152.html). Im Rahmen dieser Fördermaßnahme können nur Einzelprojekte gefördert werden.

Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gewährt.

Die Förderung soll je Standort insgesamt 2,5 Millionen Euro (exklusive Projektpauschale) nicht überschreiten.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMFTR finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

Förderfähig sind Ausgaben, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.3

Die zuwendungsfähigen Ausgaben richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/​AZAP/​AZV)“ des BMFTR.

Zuwendungsfähig sind insbesondere folgende Positionen:

Mittel für Tenure-track-Professuren oder Forschungsprofessuren, je nach Qualifikation bis W3, vorkalkulatorisch können hilfsweise die zum Antragszeitpunkt publizierten Personalmittelsätze der DFG zugrunde gelegt werden
wissenschaftliches Personal bis EG 13/​14 TVÖD (oder vergleichbar), bereits durch öffentliche Mittel grundfinanzierte Stellen können grundsätzlich nicht gefördert werden
studentische und/​oder wissenschaftliche Hilfskräfte
die Ermittlung der tatsächlichen persönlichen Vergütung ist anhand der bei dem Zuwendungsempfänger geltenden tariflichen Regelungen vorzunehmen
Vergabe von Aufträgen, beispielsweise Forschungs- und Entwicklungs-Aufträge zur Einbindung von Praxispartnern oder externer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
Sachausgaben, zum Beispiel Geschäftsbedarf
Publikationen, vorzugsweise Open Access
Mittel zur Veranstaltung von/​Teilnahme an Workshops, für Tagungen sowie Mittel für standortübergreifende Zusammenarbeit
Mittel für Transfermaßnahmen sowie zur öffentlichkeitswirksamen Vermittlung der Vorhabenergebnisse
Mittel für die Einbindung von Praxispartnern, zum Beispiel Museen, Gedenkstätten, Bildungseinrichtungen
Aufwandsentschädigungen für ausländische Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler (siehe unten)
Mittel für Dienstreisen und Auslandsaufenthalte zu Forschungszwecken
Gegenstände und andere Investitionen von mehr als 800 Euro im Einzelfall

Die in den Projekten vorgesehenen Sachausgaben müssen zur Durchführung von Forschungsaktivitäten im Sinne dieser Förderrichtlinie benötigt werden und dürfen nicht zur Grundausstattung der jeweiligen Hochschulen gehören. Die übliche Grundausstattung der teilnehmenden Hochschulen wird grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst.

Es besteht die Möglichkeit, Aufwandsentschädigungen für die Einbindung von Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern zu beantragen, die zum Beispiel in Form von Mentoring, der Validierung von Forschungsarbeiten oder eines spezifischen inhaltlichen Beitrags zu definierten Arbeitspaketen zum Gesamtvorhaben beitragen. Der vorgesehene Beitrag der Gastwissenschaftlerinnen/​-wissenschaftler ist im Antrag darzulegen.

CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/​AZAP/​AZAV)“ als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt werden.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMFTR zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMFTR), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMFTR oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMFTR begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen.

Bei substantiellen kooperativen Vorhabenanteilen sollen die Hochschulen mit den Kooperationspartnern eine gemeinsame Strategie zur Wissenschaftskommunikation entwickeln.

Mit dem Antrag auf Zuwendung ist das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans zu bestätigen, der den Lebenszyklus der im Projekt erhobenen Daten beschreibt. Zuwendungsempfänger sollen, wann immer möglich, die im Rahmen des Projekts gewonnenen Daten einschließlich Angaben zu den verwendeten Instrumenten, Methoden, Datenanonymisierungen sowie Dokumentationen nach erfolgter Erstverwertung, beispielsweise in Form einer wissenschaftlichen Publikation, in nachnutzbarer Form einer geeigneten Einrichtung, zum Beispiel einem einschlä­gigen Forschungsdatenrepositorium oder Forschungsdatenzentrum, zur Verfügung stellen, um im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis eine langfristige Datensicherung für Replikationen und gegebenenfalls Sekundärauswertungen durch andere Forscherinnen und Forscher zu ermöglichen. Repositorien sollten aktuelle Standards für Datenveröffentlichungen (FAIR Data-Prinzipien) erfüllen und die Beschreibung der Daten durch Metadaten und Vokabulare unterstützen und persistente Identifikatoren (beispielsweise DOI, EPIC-Handle, ARK, URN) vergeben. In den Repositorien oder Forschungsdatenzentren werden die Daten archiviert, dokumentiert und gegebenenfalls auf Anfrage der wissenschaftlichen Community zur Verfügung gestellt.

Das BMFTR unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Weiterqualifizierung in BMFTR-Projekten. Änderungen in BMFTR-geförderten Projekten an Hochschulen oder institutionell geförderten Forschungseinrichtungen, die aufgrund familienbedingter Ausfallzeiten von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in frühen Karrierephasen sinnvoll und notwendig sind, werden mit geringem administrativem Aufwand gewährt. Insbesondere kommen Verlängerungen der Projektlaufzeit und, soweit erforderlich, zusätzliche Mittel für die den familienbedingten Ausfallzeiten entsprechenden Nachholzeiten in Betracht. Ausreichend ist ein entsprechender, kurz begründeter schriftlicher Antrag (per E-Mail) von der Projektleitung an das zuständige Fachreferat oder den zuständigen Projektträger. Voraussetzung für eine solche Änderung des Vorhabens ist, dass die Nachwuchswissenschaftlerin/​der Nachwuchswissenschaftler einen Beitrag zur Erreichung des Projektziels leistet.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMFTR derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

DLR Projektträger
Gesellschaft, Innovation, Technologie
Geisteswissenschaften und Kulturelles Erbe
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Christopher Wertz
Telefon: 0228/​3821-1577
E-Mail: Christopher.Wertz@dlr.de 

Annette Rautenberg
Telefon: 0228/​3821-1153
E-Mail: Annette.Rautenberg@dlr.de

In administrativen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Claudia Fortmann
Telefon: 0228/​3821-1395
E-Mail: claudia.fortmann@dlr.de 

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse

https:/​/​foerderportal.bund.de/​easy/​easy_​index.php?auswahl=formularschrank_​foerderportal&formularschrank=bmftr

abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden. 

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https:/​/​foerderportal.bund.de/​easyonline). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.

Zu allgemeinen Hinweisen und Fragen zu „easy-Online“ nutzen Sie bitte das Hinweisblatt zur Nutzung, das hier zu finden ist:

https:/​/​www.geistes-und-sozialwissenschaften-bmbf.de/​files/​PT-GI_​easy-Online-Anleitung_​fuer_​Antragsteller.pdf 

7.2 Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens 8. Dezember 2025 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form über das Internetportal vorzulegen:

https:/​/​foerderportal.bund.de/​easyonline/​reflink.jsf?m=GSW&b=DDR-FORSCHUNG 

Im Portal sind Basisdaten zur Einreichung (inklusive eines groben Finanzplans) sowie zu den Skizzen-Einreichenden anzugeben, abschließend ist die Projektskizze im PDF-Format hochzuladen. Aus den Basisdaten wird nach der Online-Einreichung das sogenannte „Projektblatt“ zusammengestellt, das über den Button „Endfassung drucken“ generiert werden kann.

Dieses „Projektblatt“ ist, zusammen mit der Projektskizze, dem Projektträger (von der Projektleiterin beziehungsweise dem Projektleiter unterschrieben sowie von der einreichenden Hochschule gezeichnet) auf postalischem Weg zuzusenden.

Zusätzlich ist ein Unterstützungsschreiben des für Hochschulen und Wissenschaft zuständigen Landesministeriums beizulegen, das auf das Weiterführungskonzept der Hochschule und die darin dargelegten Finanzierungsperspektiven (Teil II der Projektskizze, siehe unten) Bezug nimmt.

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu erstellen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung abgeleitet werden.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem DLR Projektträger Kontakt aufzunehmen.

Die einzureichenden Projektskizzen bestehen aus zwei Teilen:

I.
Darstellung der in der Projektphase zu bearbeitenden Forschungsfragen und sonstigen Tätigkeiten sowie des geplanten Vorgehens zum Auf- und Ausbau des Forschungsschwerpunktes (maximal 25 Seiten inklusive Anhänge)
II.
Konzept der Hochschule zur Weiterführung wesentlicher Strukturelemente des Forschungsschwerpunkts, insbesondere der einschlägigen Professur (mindestens in der Größenordnung der BMFTR-finanzierten Projektphase) (maximal fünf Seiten)

Projektskizzen im Umfang von maximal 30 Seiten (inklusive Anhänge; Arial/​Schriftgröße 11/​1,5 Zeilenabstand) müssen dabei folgender Gliederung folgen:

Teil I – Inhalt der Projektphase (maximal 25 Seiten inklusive Anhänge):

1.
Ziele: Darstellung der Gesamtziele des Vorhabens; wissenschaftliche, methodische und strukturelle Arbeitsziele
2.
Forschungsstand: Wissensbasis, auf die Bezug genommen wird; einschlägige Vorarbeiten der Antragstellenden; Neuheit und Attraktivität der geplanten Forschungen
3.
ausführliche Beschreibung des Vorhabens und des Arbeitsplans: Methodik des Forschungsvorhabens, vorhabenbezogene Ressourcenplanung
4.
Darstellung der Stellenbesetzungsverfahren/​des gegebenenfalls anstehenden Berufungsverfahrens einschließlich rechtlicher Grundlagen sowie der zeitlichen Horizonte
5.
Kooperationen: Zusammenarbeit mit externen Forschungs- und Praxispartnern
6.
Ergebnistransfer: Maßnahmen zur fachöffentlichen und öffentlichen Sichtbarkeit des Vorhabens; gesellschaftliche Relevanz; nationale und internationale wissenschaftliche Anschlussfähigkeit, die die geplante langfristige Weiterführung ermöglicht

Anhang 1: Zeit- und Finanzierungsplanung des Vorhabens (inklusive Balkenplan; Angabe von Ausgabenarten)

Anhang 2: Literaturverzeichnis

Anhang 3: falls vorliegend, Lebenslauf Kandidatin/​Kandidat Forschungsprofessur/​Nachwuchsgruppenleitung

Teil II – Konzept der Hochschule zur Weiterführung des Forschungsschwerpunkts nach Auslaufen der BMFTR-Förderung (maximal fünf Seiten):

inhaltliche Ausgestaltung
strukturelle Einpassung in den hochschulischen Gesamtkontext
nationale und internationale wissenschaftliche Anschlussfähigkeit
eigenständiges finanzielles Engagement zur Weiterführung wesentlicher Strukturelemente des Forschungsschwerpunkts (insbesondere Professur) für die Zeit nach der BMFTR-geförderten Projektphase
zusätzlich: Unterstützungsschreiben des zuständigen Landesministeriums (siehe oben)

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Einbeziehung externer Gutachterinnen und Gutachter nach den folgenden Kriterien bewertet:

Passfähigkeit zur vorliegenden Förderrichtlinie
wissenschaftliche Exzellenz, Qualität und Originalität
Qualität der geplanten Verwertungen, inklusive wissenschaftliche Qualifizierungsmaßnahmen und Transfermaß­nahmen
wissenschaftliche Anschlussfähigkeit
Einbindung und Perspektive der Forschungsschwerpunkte an den Hochschulen
Realisierbarkeit im Förderzeitraum mit den beantragten Ausgaben
voraussichtliche Strukturwirkung des Vorhabens einschließlich Schlüssigkeit und Belastbarkeit des Konzepts zur langfristigen Weiterführung des Forschungsschwerpunkts nach Ende der Projektphase

Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichten Projektskizzen und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen und Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich (https:/​/​foerderportal.bund.de/​easyonline/​). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.

Mit den förmlichen Förderanträgen sind unter anderem folgende, die Projektskizze ergänzende Informationen vorzulegen:

detaillierter Finanzplan des Vorhabens,
ausführlicher Verwertungsplan,
Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung,
detaillierter Arbeitsplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung und Meilensteinplanung.

Eventuelle Auflagen aus der Begutachtung der ersten Stufe (Projektskizzen) sind dabei zu berücksichtigen. Genaue Anforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.

Die eingegangenen Anträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel,
Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel,
Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan,
förderpolitische Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme,
Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens.

Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung durch das BMFTR über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2033 gültig.

Bonn, den 3. Juni 2025

Bundesministerium
für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Im Auftrag
Dr. Uta Grund

1
https:/​/​www.bmbf.de/​bmbf/​shareddocs/​bekanntmachungen/​de/​2017/​05/​1366_​bekanntmachung.html
2
Mitteilung der EU-Kommission (2022/​C 414/​01) vom 28. Oktober 2022 (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1).
3
Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMFTR zur Wissenschaftskommunikation.

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