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Richter setzt Online-Streams mit Downloads gleich

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Weil er das illegale Geschäftsmodell kino.to von Anfang mitentwickelt und perfektioniert hat, ist ein Kernmitglied der Anfang Juni vom Netz genommenen Streaming- Plattform in Leipzig zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Amtsrichter Mathias Winderlich stellte in seiner Urteilsbegründung unmissverständlich klar, dass beim Nutzen von Streams eine Verbreitung und Vervielfältigung stattfindet – und sich daher nicht nur Filehoster, sondern auch Nutzer strafbar machten.

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