Restschuldversicherung

Versicherungsverträge werden seit Jahrzehnten gern an verunsicherte Bürger vermittelt. Die dafür tätigen Vermittler haben mit Regelmäßigkeit Kritik von Verbraucherschützern erhalten, die auf dem alten Satz basierten: „Und ist ihm dieses nicht gelungen, versucht er´s mit Versicherungen.“ Dazu gehören die Darlehensvermittlung mit Restschuldversicherungen, denen sich Darlehensnehmer und in der Konsequenz Versicherungsnehmer nicht glauben entziehen zu können, wenn sie Kredite benötigen, für die sie andere Sicherheiten nicht bereitstellen können.

Kreditgeber wollen sich für den Fall besichern, wenn ein Kreditnehmer stirbt oder durch schwere Krankheit oder aufgrund von Arbeitslosigkeit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Banken bieten diese Versicherungsverträge gleich mit dem Kredit an. Meist ist es nicht eindeutig, ob Kunden in solchen Fällen ohne Versicherungsabschluss einen Kredit bekommen hätten.

In Berlin sollen neue Regeln für diesen Typ von Versicherungen aufgestellt werden. In diesen Tagen könnte im Wirtschaftsausschuss des Bundestages zur Umsetzung der EU-Versicherungs- Vertriebsrichtlinie darüber gesprochen werden. Wenn ein Passus zu den Restschuld-versicherungen ergänzt würde, wäre eine Regelung in dieser Legislaturperiode denkbar.

Die wachsende Kritik am Verkauf von Restschuldversicherungen basiert auf Fällen, in denen Banken Verbrauchern teure Restschuldversicherungen verkauften, obwohl der verlangte Versicherungsschutz nicht benötigt wurde. Der angebliche Schutz durch die Restschuld-versicherung führt nicht dazu, dass Banken den bonitätsabhängigen Zinssatz des Versicherten reduzieren. Der Bundestag berät über den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der europäischen Richtlinie für den Versicherungsvertrieb. Dabei werden Verbesserungen bei Restschuldversicherungen diskutiert:

1.         Es könnte neue Regeln für die Beratung geben. Die Banken könnten vom Gesetzgeber verpflichtet werden ihre Kunden darauf hinzuweisen, dass der Abschluss einer Restschuldversicherung freiwillig ist.

  1. Es wäre denkbar, dass die Kosten einer Restschuldversicherung künftig aufgezeigt werden müssen. Zunächst müssten die Effektivzinsen für den Kredit und in der Konsequenz die Kosten einschließlich Restschuldversicherung dargelegt werden. Das soll auch bei allen Vergleichen im Internet gelten.
  2. Es könnten schärfere Instrumente wie Verbote eingesetzt werden – das scheint sich nicht abzuzeichnen.

    Die Regierungsparteien haben signalisiert, dass sie das Thema nicht für unwichtig halten. Die SPD sieht Regelungsbedarf. Die CDU fordert eine „Pflicht zur Aufklärung“: Danach soll der Kunde die freie Wahl haben, ob und welche Restschuldversicherung er abschließen wolle. Restschuldversicherungen sollen wie alle Versicherungsverträge behandelt werden, da sie kein Anhängsel an einen Kreditvertrag seien, das vom Darlehensnehmer mitunterschrieben werden müsse.

    Aus Sicht der Mitglieder des Bundestags – in Regierung und Opposition – muss die Ausweisung des Effektivzinssatzes einmal mit und ohne Restschuldversicherung aufgezeigt werden, damit Verbraucher die Kosten der Versicherung identifizieren könnten. Die Beratungspflicht müsse so ausgestaltet werden, dass der Versicherungsverkauf nur dem jeweiligen individuellen Bedarf entsprechend erfolge und die versicherte Person umfassend über das Produkt aufgeklärt werde. Kopplungs- und Bündelungsgeschäfte ohne Nutzen für Kundinnen und Kunden sollen verboten werden.

    Der Bankenfachverband stellt diesen Darlegungen entgegen, dass die EU-Richtlinie ohne Ergänzung zu den Restschuldversicherungen „eins zu eins“ umzusetzen sei. Der Vertrieb von Restkreditversicherungen verläuft in Deutschland in geordneten Bahnen und stehe in Einklang mit Recht und Gesetz. Eine Untersuchung der BaFin im vergangenen Jahr belege neben den Marktstudien Kundenzufriedenheit bei den Nutzern einer Restkreditversicherung.

    Andererseits soll es Extremfälle gegeben haben, in denen ein Kredit 7 Prozent Zinsen pro Jahr kostete, einschließlich Restschuldversicherung aber mehr als 21 Prozent. Die Verbraucher-zentrale berichtet von Restschuldversicherungen, die erwerbsunfähige Frauen gegen Arbeitslosigkeit versicherten. Ein anderer Vertrag soll eine Rentnerin gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit versichert haben.

    Der Verbraucherzentrale ist der Fall eines Staatsanwalts bekannt, dem von der Mitarbeiterin einer sächsischen Sparkasse im Beratungsgespräch zur Aufnahme eines Kredites gesagt worden sei, dass er ohne Restschuldversicherung keinen Kredit bekomme. In den übergebenen Unterlagen stand versteckt, dass die Versicherung freiwillig sei. Das ist kein Einzelfall.

Eine repräsentative Bevölkerungsbefragung belegt, dass von Banken und Sparkassen der Eindruck vermittelt werde, dass es ohne diese Restschuldversicherung keinen Kredit gäbe.  Die Kreditinstitute und Versicherer verdienen auf Kosten der Kreditnehmer viel Geld. Ihren Kunden nützen diese Policen meist wenig.

Die Kosten für eine Restschuldversicherung variieren für denselben Kunden und denselben Kredit erheblich. Bei diesem Produkt lohnt sich der Vergleich zwischen mehreren Anbietern.

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