Reform des Urheberrechts

Die Europäische Kommission hat ihre Vorschläge zur geplanten Reform des Urheberrechts vorgestellt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt grundsätzlich, dass die EU-Kommission sich im Zuge der Verwirklichung eines digitalen europäischen Binnenmarktes vorgenommen hat, das Urheberrecht in der EU zu reformieren. Das ist auch dringend nötig, denn die geltenden Regelungen stammen aus der Steinzeit der Digitalisierung, noch bevor Smartphones, E-Books und Streaming-Dienste zum alltäglichen Leben gehörten. Aus Verbrauchersicht sind die Vorschläge der EU-Kommission jedoch enttäuschend, da die drängendsten Fragen und Probleme des Urheberrechts nicht angegangen werden.

Abmahn-Flut wird durch Reform nicht eingedämmt

So besteht für Verbraucher weiterhin eine große Gefahr, beim Posten, Verlinken, Teilen oder Erstellen eines Bildes, Videos oder Textes Urheberrechte zu verletzen und in der Folge abgemahnt zu werden. Lösungen gegen diese massive Rechtsunsicherheit lassen sich den Vorschlägen der EU-Kommission nicht entnehmen.

Der vzbv fordert aus diesem Grund eine neue flexible Schrankenregelung, um Alltagshandlungen zu entkriminalisieren, die veränderten Nutzungsmöglichkeiten abzubilden und zukünftige Nutzungsformen zu erfassen. Hierfür sind die Urheber und Rechteinhaber angemessen zu vergüten.

Geplantes Leistungsschutzrecht verstärkt Unübersichtlichkeit der Rechtslage

Es soll europaweit ein Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse eingeführt werden, das bereits seit 2013 in Deutschland existiert, aber zu Recht als sehr umstritten und wenig erfolgreich gilt. Schon nach geltender Rechtslage ist das Verlinken von Inhalten höchst kompliziert.

Durch die Einführung eines weitgehenden Leistungsschutzrechts für Presseverleger wird die Situation noch unübersichtlicher.

Vorschläge zementieren die Macht der Großkonzerne anstatt Startups zu fördern

Mit ihren Vorschlägen zur Einführung von wirksamen Inhaltserkennungstechniken werden Vorabfilter für hochgeladene Inhalte auf Plattformen verpflichtend. Neben der Gefahr, vollkommen legale Inhalte damit herauszufiltern, könnte die EU-Kommission so zusätzlich die Macht von Großkonzernen wie Googles YouTube zementieren. Denn diese verfügen bereits über entsprechende Technologie – eine nachhaltige Förderung  europäischer Startups sieht anders aus.

Geoblocking schafft weiterhin digitale Grenzen innerhalb des EU-Binnenmarkts

Troz anders lautender Ankündigung soll das Geoblocking für den Zugang zu digitalen Inhalten nur teilweise abgeschafft werden. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass die Verbesserung eines legalen und bezahlbaren Zugriffs auf Inhalte der effektivste Weg ist, um Online-Piraterie erfolgreich einzudämmen.

Das Europaparlament hatte der EU-Kommission mit einem Bericht bereits 2015 den deutlichen Auftrag erteilt, klare und verbindliche Verbraucherrechte im Urheberrecht für das digitale Zeitalter zu verankern. Diesen Auftrag erfüllen die Vorschläge der EU-Kommission nach Ansicht des vzbv nicht. Es ist an der Zeit, dass das EU-Parlament sich für eine verbraucherfreundliche Urheberrechtsreform stark macht. Auch die Bundesregierung steht in der Pflicht, sich über den Rat der Europäischen Union für mehr Rechtssicherheit und Nutzungsmöglichkeiten für Verbraucher einzusetzen.

Der vzbv hat seine Position zu den Vorschlägen einer Reform des Urheberrechts der EU-Kommission in einer Stellungnahme zusammengefasst.

Quelle vzbv

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