Wer kennt das nicht von uns? Da hat man über Jahre in eine Versicherung einbezahlt, und dann wenn man sie in Anspruch nehmen will, dann will die Versicherung nicht bezahlen. Das kommt leider in der Praxis sehr häufig vor. Zum Beispiel auch bei Rechtsschutzversicherungen die zum Beispiel bei Schadensersatzklagen im Bereich von Kapitalanlagen wie geschlossenen Fonds, die Anwalts- und Prozesskosten nicht übernehmen wollen, heißt die lassen ihren Versicherungsnehmer defacto ohne Rechtsschutz stehen. Dahinter steckt die Befürchtung, dass die Klage scheitert und der Versicherer auf den Kosten sitzen bleibt. Natürlich hat man als Versicherungsnehmer dann die Möglichkeit die Rechtsschutzversicherung zu verklagen. Genau diesen Weg ist nun auch eine Anlegerin des Schiffsfonds CFB-Fonds 168 gegangen. Die Anlegerin wollte die Commerzbank wegen Falschberatung auf Schadensersatz verklagen. Ihre Rechtsschutzversicherung, die Rechtsschutz Union Schaden GmbH (Alte Leipziger Versicherung AG), hatte eine „Kostenübernahme“ abgelehnt, wurde aber jetzt vom Landgericht München eines Besseren belehrt, muss nun die Kosten übernehmen.Prima, ein Urteil im Sinne des Verbrauchers.
Kommentar hinterlassen