Rechtsanwalt Sascha Borowski zum Thema bc connect GmbH

Rechtsanwalt Sascha Borowski kennen wir in der Redaktion vor allem aus dem Vorgang adcada. Hier ist Rechtsanwalt Sascha Borowski Mitglied im Gläubigerausschuss, setzt sich dort, genau wie Rechtsanwalt Jens Reime, für die Interessen der geschädigten Anleger ein.

Auch er hat natürlich die Diskussion rund um das Thema „bc connect GmbH“ mitbekommen, hat nach eigenen Angaben auch bereits einige Anfragen von Mandanten, die sich natürlich nun Gedanken um das von ihnen investierte Vermögen machen.

Ganz klar, so Rechtsanwalt Sascha Borowski, spätestens wenn man von der Durchsuchung bei einem Unternehmen, und einer anschließenden Meldung von der BaFin hört, dann muss man sich um sein investiertes Vermögen kümmern.

Weder eine deutsche Staatsanwaltschaft noch die BaFin sind eine „Gurkentruppe“, sondern handeln auf Grundlage von Gesetzen, Bestimmungen und Vorschriften in ihrem Handeln. Unkorrektes Handeln sehe ich hier als ausgeschlossen an, so Rechtsanwalt Borowski.

Nach mir vorliegenden Informationen gehe auch ich davon aus, dass die BaFin weitere Schritte gegenüber dem Unternehmen einleiten wird, ja sogar muss. Auch wenn sich, wie sie in einem Artikel ausgeführt haben Herr Bremer, die Insolvenz sich durch Ausgleich der Insolvenzforderung erledigen könnte, dann ist das Insolvenzverfahren doch nun bereits absehbar.

Ich persönlich habe in meiner Tätigkeit als Anlegeranwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht leider noch keinen Fall erlebt wo alle zur Rückzahlung angeordneten Gelder dann auch zurückbezahlt werden konnten. Da ist die Insolvenz dann die Folge.

Derzeit ist noch nicht bekannt wie viele geschädigte Anleger es dann wirklich gibt und welcher Schaden dann möglicherweise insgesamt entstanden ist. Das wird dann auch erst das Insolvenzverfahren bzw. die Abwicklung durch die BaFin zeigen.

Gut ist natürlich, dass man scheinbar Vermögenswerte sichern konnte. Darauf dürfte der Initiator dann keinen Zugriff mehr haben, denn theoretisch gäbe es ja noch die Möglichkeit einer Vermögensverschiebung, wenn es noch offene Konten gibt, aber selbst dann wird die ermittelnde Staatsanwaltschaft sicherlich ein „waches Auge auf diese Konten“ haben. Da kann man ganz sicher sein. Zumal der Geschäftsführer der bc connect GmbH hier ja offenbar in Untersuchungshaft genommen wurde. Ein weiterer Umstand den man nicht in der Bewertung der aktuellen Sachlage vergessen sollte. Da muss es schon sehr schwerwiegende Vorwürfe geben.

Wie auch immer, was wir machen ist „Kaffeesatzlesen“, aber natürlich ein Kaffeesatz, den wir beide aus anderen verfahren kennen, und wir beide wissen das es genauso kommen wird. Es ist nur eine Frage der Zeit.

Anleger und Vertrieb sollten sich jedoch bereits jetzt anwaltschaftlich beraten lassen, um zu wissen was da auf sie zukommen könnte bzw. wen man dann möglicherweise für einen eingetretenen Vermögensschaden in die Haftung nehmen kann.

Das hat nichts mit „Panikmache“ zu tun, sondern sollte dann im eigenen Interesse getan werden, um weder Vermögen zu verlieren noch von Behördenschreiben überrascht zu werden.

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