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Rechtsanwalt Iwanow: Neuwahl des Aufsichtsrats sichert Handlungsfähigkeit der White Owl Capital AG

popmelon (CC0), Pixabay
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Frage: Herr Rechtsanwalt Iwanow, die White Owl Capital AG hat ihre Aktionäre für den 30. Oktober 2025 zu einer außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Was ist der Anlass?

Iwanow: Der Anlass ist klar: Zwei Aufsichtsratsmitglieder haben ihr Mandat niedergelegt, eines bereits im Vorfeld und eines mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung. Deshalb muss die Gesellschaft den Aufsichtsrat durch eine Neuwahl wieder vollständig besetzen.

Frage: Warum ist das so dringend, dass dafür eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen wird?

Iwanow: Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft muss nach Gesetz und Satzung jederzeit ordnungsgemäß besetzt sein. Bei der White Owl Capital AG besteht er nur aus drei Mitgliedern. Fallen zwei Mitglieder weg, wäre der Aufsichtsrat handlungsunfähig. Um die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft zu sichern, ist eine schnelle Nachwahl erforderlich – deshalb die außerordentliche Hauptversammlung.

Frage: Welche Kandidaten stehen zur Wahl?

Iwanow: Vorgeschlagen sind Herr Jürgen Ebbing, ein Berliner Rechtsanwalt, sowie Frau Kathrin Bräuer-Niekamp, eine Journalistin aus Berlin. Beide sollen bis zur Hauptversammlung im Jahr 2029 amtieren, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 entscheidet. Wichtig ist, dass die Hauptversammlung bei der Wahl formal nicht an die Vorschläge gebunden ist – sie könnte also auch andere Kandidaten wählen, sofern diese vorgeschlagen werden.

Frage: Was bedeutet das für die Aktionäre?

Iwanow: Für die Aktionäre bedeutet es vor allem, dass sie aktiv an der Besetzung des Kontrollgremiums beteiligt sind. Der Aufsichtsrat hat wichtige Kontroll- und Überwachungsaufgaben gegenüber dem Vorstand. Daher ist die Zusammensetzung entscheidend für die Unternehmensführung. Aktionäre sollten genau prüfen, ob die vorgeschlagenen Kandidaten ihre Interessen ausreichend vertreten können.

Frage: Und was passiert, wenn die Hauptversammlung keine Neuwahl trifft?

Iwanow: Dann wäre der Aufsichtsrat nicht ordnungsgemäß besetzt. In einem solchen Fall könnte das Registergericht auf Antrag Mitglieder bestellen, um die Handlungsfähigkeit sicherzustellen. Das ist aber eine Notlösung, die das Unternehmen vermeiden will. Daher liegt es im Interesse aller Aktionäre, dass die Wahl wie geplant durchgeführt wird.

Frage: Ihr Fazit für die Anleger?

Iwanow: Diese außerordentliche Hauptversammlung ist zwar thematisch eng gefasst, aber für die Stabilität der White Owl Capital AG von hoher Bedeutung. Aktionäre sollten die Gelegenheit nutzen, ihre Stimmrechte wahrzunehmen – sei es persönlich oder per Vollmacht –, um die Weichen für eine stabile Unternehmensführung zu stellen.

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