Rechtsanwalt Eser sucht Mandanten

Er schreibt im Internet:

„Die hauptsächlich von verschiedenen Banken vermittelte Schiffsfondsgesellschaft MCE Fonds 08 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG befindet sich in massiven wirtschaftlichen Schwierigkeiten und wird derzeit liquidiert. Es werden sogar die bisher ausgezahlten Ausschüttungen zurückgefordert, den Anlegern droht der Totalverlust ihrer Investition.

Bundesweit haben insoweit zahlreiche Anleger im Jahr 2011 in den aufgelegten Schiffsfonds investiert, sie haben sich entweder direkt als Kommanditist oder mittelbar als Treugeber an dieser Kommanditgesellschaft beteiligt.

Eser Rechtsanwälte vertreten hierbei bereits bundesweit Anleger wegen Falschberatung und Prospekthaftung.

Den Vermittlungsvorgängen ist der Regel eine Beratung durch eine Bank bzw. Sparkasse vorausgegangen.

Die von Herrn Eser, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gehörten Anleger berichteten übereinstimmend darüber, dass sie nicht vollständig und zutreffend über alle Risiken und produktspezifischen Besonderheiten vor Abgabe ihrer Beitrittserklärung informiert und aufgeklärt worden sind. Des Weiteren wurde durchgehend berichtet, dass über die Existenz und die genaue Höhe der für die Vermittlungen vereinnahmten Provisionen (Kick Backs) nicht aufgeklärt wurde.

Besteht die Möglichkeit einer 100-prozentigen Rückabwicklung ohne Verluste? 

Rechtsanwalt Eser weist darauf hin, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits ein einziger Aufklärungs- und Beratungsfehler für eine 100-prozentige Rückabwicklung bzw. für einen 100-prozentigen Schadensersatzanspruch ausreichend ist. Eser Rechtsanwälte werden hierbei bundesweit, im Einzelfall auch auf Basis einer Erfolgshonorarvereinbarung, tätig.

Problem: drohende Verjährung

Schadensersatzansprüche können nur dann noch geltend gemacht werden, wenn diese nicht verjährt sind. In diesem Zusammenhang besteht das Risiko, dass zum Jahresende, also zum 31.12.2017, bereits alle Schadensersatzansprüche verjähren und danach keine Möglichkeit mehr auf Rückabwicklung besteht.

Schadensersatzansprüche auf Rückabwicklung gegen Anlagevermittler, Anlageberater, Prospektverantwortliche und weitere Anspruchsgegner stellen aber vielfach nur noch die einzige Möglichkeit dar, das investierte Geld vollständig oder in großen Teilen zurückzuerhalten. Anleger sollten hier insoweit schnell handeln.

Eser Rechtsanwälte mit Sitz in Stuttgart und Berlin bündeln die Anlegerinteressen. Eser Rechtsanwälte vertreten hier insoweit bundesweit geschädigte Anleger außergerichtlich und gerichtlich, es wird kostenfrei auch die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung gestellt.

Auf der Homepage der Kanzlei befindet sich der abrufbare Fragebogen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins. Darüber hinaus lehrt er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin (Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.

Für eine erste Bewertung und Beratung stehen Eser Rechtsanwälte bundesweit zu Verfügung. Eser Rechtsanwälte haben hierzu auch eine Interessengemeinschaft gegründet, an den interessierte Anlegerkostenfrei teilnehmen können. Hierzu reicht bereits eine E-Mail an uns.“

Das übliche: Wenn man nicht schnell macht, ist das Geld weg. Kostenfreie Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung. Tja….

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