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Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr verliert gegen Katja Fohrer von Mattil und Kollegen. Verfahren geht in die Verlängerung

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Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Rechtsanwältin Katja Fohrer von der Kanzlei Mattil wurde vom Münchner Landgericht abgelehnt. Das Urteil liegt der Redaktion vor. Auf Nachfrage teilte uns Dr. Thomas Pforr mit, dass er nun ins Hauptsacheverfahren gehen werde und Klage gegen die Kanzlei Mattil, Rechtsanwältin Katja Fohrer, einreichen werde. Damit dürfte uns der Vorgang noch einige Monate beschäftigen. Schauen wir mal, wann das entschieden wird.

7 Kommentare

  • Na, hat Pforr´s Pforr denn nun endlich eingesehen und zurück gezogen oder wartet er brav auf einen Gerichtstermin? Oder sollte das Thema unter den Teppich gekehrt worden sein – verständlich wäre das ja….

    Anmerkung der Redaktion:
    Nein, da wird Dr. Pforr Sie entäuschen müssen, wir haben den Schriftsatz für das Hauptverfahren vorliegen, warten aber ab wie das Gericht da entscheiden wird.

  • Alles keine gute Werbung für Dr. Pforr. Wenn ich an seiner Stelle wäre, würde ich mir weniger Publizität in der Sache wünschen.

    Ausserdem verstehe gar nicht, wieso hier so gegen die Frau Fohrer geschossen wird. Die Ansage, dass es für die teuer werden kann, war ganz schön nassforsch. Bislang war es nur teuer für Dr. Pforr.

  • Tja, da haben die Hobby-Ornithologen, die mit Geschichten von Huhn und Erpel so ihre Zeit verplempern, auf die falsche Fährte gesetzt. Mattil´s Fohrer wird auch im Hauptsacheverfahren obsiegen. Pforr´s Pforr sollte klugerweise einsehen und zurück ziehen, sonst wird es noch blamabler.

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