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Rausgeschmissenes Geld für Rechtsanwälte im Fall Infinus?

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Schon damals wie wir das gelesen haben, haben wir nur den Kopf geschüttelt über solche sinnlose Geldvernichtung. Irgendein Anlegerschutzanawalt hat es mal wieder geschafft einen Mandanten einzufangen und ihn von einem sinnlos Prozess zu überzeugen. Sinnlos wird der Prozess dann im Ergebnis sein für den Anleger. allerdings nicht für den Anwalt, denn der gewinnt immer auch wenn er den Prozess verliert. Worum geht es eigentlich? 

Es geht um einen Schadenersatzprozess gegen die Manager der Infinus-Unternehmensgruppe vord em LG Leipzig. Hier hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig einen Termin zur Beweisaufnahme in dem Verfahren festgelegt. Dieser Termin soll nun, nach dem Willen des Gerichtes, im Juni diesen Jahres stattfinden. Vorgesehen ist auch die Einvernahme von 2 der in Untersuchungshaft sitzenden Manager vernommen werden.

Die 9. Zivilkammer des LG Leipzig hatte im Zivilprozess gegen Verantwortliche der Future Business und der Infinus Gesellschaften wegen deren Haftung bei falschen, irreführenden oder unterlassenen öffentlichen Kapitalmarktinformationen am 13. März 2015 einen umfangreichen Beweisbeschluss verkündet. Der Termin ist nun die Folge davon. Der genaue Termin ist der Montag der 22. Juni 2015, um 10 Uhr, im Sitzungssaal 230 im Hauptgebäude des Landgerichts in der Harkortstr. 9 in Leipzig. Dies kann mant aus einer Pressemitteilung des LG Leipzig hervor.Selbst wenn die Anleger gewinnen sollten, was wollen sie dann mit ihrer Forderung gegen die Herren anfangen?

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