Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen des BMELV

Das Verbraucherministerium hat aus dem am 9. Juni 2009 durchgeführten Expertengespräch die folgenden Thesen abgeleitet.

1. Ziel der Finanzberatung muss es sein, dem Verbraucher diejenigen Finanzprodukte zu
empfehlen, die seinen Bedürfnissen am besten entsprechen. Vertriebsanreize müssen
demgegenüber in den Hintergrund treten.
2. Die Überlegungen, wie dieses Ziel erreicht werden kann, gehen vom durchschnittlich informierten
„Normalverbraucher“ aus. Eine höhere Finanzkompetenz der Verbraucher ist
anzustreben, kann gegenwärtig aber nicht vorausgesetzt werden.
3. Die Finanzberatung soll grundsätzlich in einem strukturierten Beratungsprozess erfolgen,
der die finanzielle Situation des Verbrauchers und seine finanziellen Ziele berücksichtigt.
Der Umfang der Ermittlung richtet sich danach, ob eine umfassende Finanzplanung erfolgt
oder nur bestimmte Segmente (Versicherungen, Kredite, Geldanlage) nachgefragt werden.
Der Umfang hängt davon ab, was der Kunde will und ob es sich um eine Erstberatung
oder um eine Folgeberatung im Rahmen einer kontinuierlichen Betreuung handelt.
4. Die Empfehlung soll sich daran orientieren, zunächst die existenziellen Bedürfnisse abzudecken,
bevor es um eine Erhöhung des Lebensstandards oder um die Vermögensmehrung
geht.
5. Im Anlagebereich sollen die Produkttypen im Hinblick auf den Anlagezweck und die Risikotragfähigkeit
des Verbrauchers kategorisiert werden. Dem Verbraucher sollen Produkte
aus derjenigen Kategorie empfohlen werden, die seinem Anlagezweck und seiner Risikotragfähigkeit
entspricht.
SEITE 2 VON 2
6. Ein übersichtliches, verständliches und prägnantes Produktinformationsblatt soll es dem
Verbraucher ermöglichen, die wesentlichen Eigenschaften des Finanzprodukts schnell zu
erfassen und verschiedene Finanzprodukte miteinander zu vergleichen. Die Kostentransparenz
spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Soweit möglich sollen die Kosten und der
Einfluss auf die Rendite mit einer aussagekräftigen Kennziffer (Gesamtkostenquote, Effektivzins)
ausgewiesen werden. Daneben sind Aussagen zum Risiko (Anlagerisiko,
Emittentenrisiko) und zur Flexibilität des Finanzprodukts zu treffen. Auf diese Weise wird
ein fairer Wettbewerb gefördert, in dem geeignete Produkte von ungeeigneten Produkten
besser unterschieden werden können.
7. Dem Verbraucher muss im Beratungsgespräch klar sein, ob er es mit einem Vermittler zu
tun hat, der vom Verkauf von Finanzprodukten profitiert und für den die Beratung eine
notwendige Vorstufe darstellt, oder mit einem unabhängigen Berater, der von der Beratungsleistung
lebt (Honorar) und der Finanzprodukte entweder überhaupt nicht verkauft
oder hieran nichts verdient. Der Verbraucher ist hierauf zu Beginn des Beratungsgesprächs
unzweifelhaft hinzuweisen, damit mögliche Interessenkonflikte aufgedeckt werden.
8. Zur besseren Unterscheidbarkeit und Verlässlichkeit soll ein Berufsbild des Honorarberaters/
unabhängigen Finanzberaters geschaffen und rechtlich verankert werden.
9. Eine kompetente Beratung setzt eine angemessene Berufsqualifikation der beratenden
Person voraus. Umfang und Tiefe der Ausbildung haben sich an der abgedeckten Produktpalette
zu orientieren. Dies umfasst auch die Weiterbildung. Die Kontrolle der erforderlichen
Qualifikation ist nicht nur Aufgabe der Wirtschaft, sondern auch des Staates. Daher
sollen von allen Vermittlern und Beratern, also auch von den gebundenen Vertretern und
angestellten Mitarbeitern, entsprechende Nachweise verlangt werden.
10. Die Vermittler und Berater müssen die Haftungsverantwortung für ihre Empfehlungen
übernehmen. Die schwierige Beweissituation für die Verbraucher muss verbessert werden

Quelle: Mit freundlicher Genehmigung BMELV

Leave A Comment