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Prospekthaftung auch wenn man nur einen Nachtrag gemacht hat wie beim LC3?

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Man hatte uns in der Redaktion ja Unterlagen überlassen die eine Zusammenarbeit des Unternehmen Lombardium mit der Kanzlei Rosenberger und Koch aus Hamburg ausweisen. Hier ging es um einen Schriftwechsel mit der BaFin bezüglich eines Nachtrages zum LombardClassic3, nicht also um das ursprüngliche Prospekt. Nun sind wir der Meinung, das wenn man einen Nachtrag zum kompletten Prospekt eines Kapitalanlageprospektes macht, dann schaut man sich auch den Prospekt zu dem dieser Nachtrag erstellt werden soll in Abstimmung mit der BaFin, einmal genauer an, auch die rechtlichen Grundlagen sollten dazu gehören.

Uns sind Kanzleien bekannt, die dann sogar zum Telefonhörer greifen und einmal die Kollegen anrufen und diesen zu dem einen oder anderen Punkt im Prospekt befragen. Auch stellt sich natürlich die Frage, warum hat die Kanzlei Rosenberger & Koch dann nicht einmal hinterfragt „warum der geschätzte Kollege das dann nicht mehr macht“, was eigentlich logisch wäre  bei einem Kapitalanlageprospekt. Für den der das Ausgangsprospekt gemacht hat ist ja die Erstellung eines Nachtrages dann wesentlich einfacher, denn er sollte den Prospekt ja so gut kennen wie kein Anderer, und aus unserer subjektiven Sicht auch rechtlich überprüft haben. Hätte man das getan, dann wäre möglicherweise so manchem Anleger ein Verlust erspart geblieben.

Nun fragen wir uns in der Redaktion natürlich, welche Rolle genau die Kanzlei Rosenberger & Koch da wirklich gespielt hat. Das könnte dann auch für mögliche Prospekthaftungsansprüche der Anleger gegenüber der Kanzlei interessant sein.

Genau dazu hatten wir gestern eine lange Diskussion bei uns in der Redaktion. mit 3 Rechtsanwälten aus dem Bereich des Anlegerschutzes. Wir haben da einfach mal eine Liste gefertigt wer denn so alles Anspruchsgegner im Vorgang „Hamburger Pfandhausskandal“ sein könnte sein könnte. Auf dieser Liste sehen alle Rechtsanwälte auch die Kanzlei Rosenberger & Koch. Ob das dann letztlich so ist, wird sicherlich dann auch wieder nur gerichtlich zu klären sein. Gleiches gilt auch für Treuhänder, Wirtschaftsprüfer usw.

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