Professor Gero Strauß nicht mehr Mitgeschäftsführer von Steffen Göpels Rocket Air

Published On: Donnerstag, 03.06.2021By Tags: ,

Ist das eine Konsequenz aus der Berichterstattung zu Professor Gero Strauß? Eine Frage, die man dann mal so im Raum stehen lassen muss, denn dazu bekommt man keine Auskunft. Es geht um das Unternehmen Rocket Air GmbH.

Amtsgericht Leipzig Aktenzeichen: HRB 38137 Bekannt gemacht am: 05.05.2021 18:00 Uhr
Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr.
Veränderungen
05.05.2021
HRB 38137: Rocket Air GmbH, Leipzig, Wächterstraße 15, 04107 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Prof. Dr. Strauß, Gero, Leipzig, *23.07.1971.

 

Amtsgericht Leipzig Aktenzeichen: HRB 38137 Bekannt gemacht am: 27.11.2020 18:00 Uhr
Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr.
Neueintragungen
27.11.2020
HRB 38137: Rocket Air GmbH, Leipzig, Wächterstraße 15, 04107 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.10.2020. Geschäftsanschrift: Wächterstraße 15, 04107 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermietung und der Vertrieb von Luftfahrzeugen unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Rechtshandlungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Göpel, Steffen, Leipzig, *21.08.1965; Prof. Dr. Strauß, Gero, Leipzig, *23.07.1971, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Rocket Air OHG mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRA 18709). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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