PrimeEnergy Immobilien AG-Totalverlustrisiko

Auch das ist wieder ein Investment mit dem Risiko des Totalverlustes für den Anleger, der sich an diesem Investment beteiligt. Wie der Text schon besagt (s.u.) bedeutet „Nachrangdarlehen“, dass im Falle einer Insolvenz des Unternehmens die möglichen Forderungen der Nachrangdarlehensgläubiger immer am Ende der Kette stehen, falls es dann noch Geld geben könnte. Das sollten Anleger wissen, bevor sie sich beteiligen. Zu denken gibt uns auch die im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz. Diese endet mit einem negativen Ergebnis.

PrimeEnergy Immobilien AG Weil am Rhein

Bekanntmachung
gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 Vermögensanlagengesetz

Die PrimeEnergy Immobilien AG beabsichtigt, ein von der PrimeEnergy Immobilien AG begebenes Nachrangdarlehen öffentlich anzubieten. Ein vollständiger Verkaufsprospekt wird bei der PrimeEnergy Immobilien AG, Im Kränzliacker 9, D-79576 Weil am Rhein, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.

Weil am Rhein, 03. November 2017

PrimeEnergy Immobilien AG

PrimeEnergy Immobilien AG

Weil am Rhein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Lagebericht über den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2016

der PrimeEnergy Immobilien AG

A. Geschäfts- und Rahmenbedingungen

Unternehmensstruktur, Geschäftstätigkeit

Die PrimeEnergy Immobilien AG wurde erstmals am 04.11.2014 in das Handelsregister eingetragen und hat ihren Sitz in Weil am Rhein.

Die rechtliche Unternehmensstruktur hat sich im Geschäftsjahr 2016 nicht verändert.

Zum Gegenstand der PrimeEnergy Immobilien AG gehören der Erwerb, der Verkauf, die Verwaltung und die Vermietung von Immobilien im In- und Ausland sowie die Erstellung von Bauten jeglicher Art.

Unser Unternehmen kann sich an gleichartigen oder verwandten Unternehmen beteiligen sowie Treuhandgeschäfte tätigen.

Die Geschäftstätigkeit beschränkte sich im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr im Wesentlichen auf den Aufbau der notwendigen Strukturen für den Auftritt am Markt.

Umsätze wurden seit Gründung bis 2016 noch nicht erzielt.

Wir beabsichtigen das, für die o. g. Betätigung im Immobilienbereich, notwendige Kapital durch die Aufnahme von Mezzanin (-Fremd-) kapital, insbesondere durch die Begebung von Nachrangdarlehen von verschiedenen Anlegern aufzubauen. Die ersten Einzahlungen von Darlehensgebern sind im 2. Hj. 2015 in Höhe von T€ 48 eingegangen.

Unser Unternehmen hat im Berichtjahr keine weiteren Einzahlungen angenommen, da das Genehmigungsverfahren der BaFin bezüglich der Aufnahme von Nachrangdarlehen noch nicht abgeschlossen ist.

Geschäftsverlauf

Entwicklung der Gesamtwirtschaft und Entwicklung der Branche

Die konjunkturelle Lage in Deutschland war im Jahr 2016 gekennzeichnet durch ein solides und stetiges Wirtschaftswachstum. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Jahresdurchschnitt 2016 um 1,9 % höher als im Vorjahr. Auf der Entstehungsseite des Bruttoinlandsprodukts trugen alle Wirtschaftsbereiche zur wirtschaftlichen Belebung im Jahr 2016 bei. Insgesamt stieg die preisbereinigte Bruttowertschöpfung gegenüber dem Vorjahr um 1,8 %. Überdurchschnittlich entwickelte sich dabei das Baugewerbe, das im Vergleich zum Vorjahr preisbereinigt um 2,8 % zulegte.

Der Anstieg der Inflationsrate war moderat.

Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen am Verbraucherpreisindex – beträgt im Jahresdurchschnitt 2016 gegenüber 2015 voraussichtlich 0,5 %.

Die Jahresteuerungsrate lag damit etwas höher als im Vorjahr (2015: + 0,3 %). Ursächlich für die niedrige Inflationsrate ist insbesondere die Preisentwicklung der Energieprodukte.

Diese verbilligten sich insgesamt 2016 gegenüber 2015 deutlich um 5,4 %. Ohne Berücksichtigung der Energie hätte die Jahresteuerungsrate 2016 deutlich höher bei + 1,2 % gelegen. Hierbei erhöhten sich die Preise für Dienstleistungen (darunter Nettokaltmiete um + 1,2 %).

Marktbezogene Entwicklung

Der Wohnungs- und Immobilienmarkt ist nach wie vor einer der wichtigen Wirtschaftszweige Deutschlands.

Die Bundesregierung legte in 2013 den zweiten Bericht über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland vor. Und teilte hierzu mit, dass sich der Immobilienmarkt in Deutschland seit Mitte 2009 analog zur Wirtschaftslage positiv entwickelt. Aktuell zeichnen sich in einer zunehmenden Zahl von Städten und Regionen lange Zeit nicht mehr bekannte Wohnungsmarktengpässe ab. Der deutsche Wohnungs- und Immobilienmarkt hat sich in der Finanzkrise und der anschließenden Rezession nicht nur gut behauptet, sondern er erwies sich als ein wichtiger Stabilitätsfaktor für die Gesamtwirtschaft.

Auch im europäischen Vergleich verlor der deutsche Immobilienmarkt durch die Finanzkrise kaum an Attraktivität. Vorgaben des EU-Gemeinschaftsrechts verändern auch in anderen Bereichen nachhaltig die Rahmenbedingungen für die Bewirtschaftung von Immobilien. Zunehmend erfolgen auf europäischer Ebene harmonisierte Regelungen in den mit den Wohnungs- und Immobilienmärkten eng verbundenen Bereichen wie Gesellschafts-, Steuer- und Beihilferecht sowie der Finanzierung. Die Immobilien- und Wohnungswirtschaft steht anhaltend unter dem Einfluss der internationalen Kapitalmärkte und globaler Anlagestrategien. Im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit werden daher nationale institutionelle und steuerliche Regelungen mehr und mehr nach internationalen Standards vereinheitlicht (z. B. Basel III).

Die Perspektiven für den deutschen Immobilienmarkt nehmen deutlich zu. Immobilien sind ein solides Fundament privater Vermögensbildung. Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft ist eine tragende Säule für die Wirtschaftskraft Deutschlands. Immobilien machen mit 87 Prozent den größten Anteil am deutschen Anlagevermögen aus. Seit Jahren sind Wohn- und Geschäftshäuser für Kapitalanleger eine verlässliche, sachwertgeschützte Anlageform. Insbesondere Privatanleger sind aus Sorge um ihre Ersparnisse auf der Suche nach wertstabilen, krisensicheren Investments.

Einschätzung der Unternehmensleitung

Der Geschäftsverlauf:

Unsere Geschäftstätigkeit und die damit verbundenen Investitionen werden der Kauf, die Verwaltung, die Vermietung sowie der Verkauf von Gewerbe- und Wohnimmobilien deutschlandweit und im Ausland sein. In den nächsten Jahren sind Investitionen bis zu ca. 20 Mio € geplant. Dies bedarf einer hinreichenden Kapitalstruktur, wovon bis zu ca. 8 Mio € durch die Emission von Nachrangdarlehen geschaffen werden soll. Neben den Nachrangdarlehen wird die Finanzierung durch die Inanspruchnahme von Bankdarlehn bis zu ca. 15 Mio € vorgenommen.

Die Geschäftsentwicklung der PrimeEnergy Immobilien AG war im Berichtsjahr geprägt durch den Aufbau der notwendigen Strukturen und Voraussetzungen für einen soliden Auftritt am Anlegermarkt, um neben der üblichen Immobilienfinanzierung durch Eigenkapital und Bankdarlehen auch eine Verstärkung des Finanzvolumens durch Nachrangdarlehen von Anlegern zu erhalten. Die Unterlagen zur Prüfung des Verkaufsprospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) befanden sich in 2016 noch in Vorbereitung.

Der Geschäftsverlauf war insgesamt zufriedenstellend.

In der Aufbauphase konnte im Kernbereich -Immobilientätigkeit- noch kein Umsatz erzielt werden.

Gleichzeitig war das Ergebnis im Wesentlichen durch die Kosten für Exposé- und Verkaufsprospektentwicklung für den geplanten Aufbau des Mezzaninkapitals belastet.

Das Jahr 2016 verlief für das Unternehmen entsprechend den Erwartungen.

Das Betriebsergebnis (EBIT) des Berichtsjahres beläuft sich auf – 11.023,91 € und hat sich gegenüber dem Vorjahr verbessert, war aber noch immer negativ. Das Finanzergebnis von -2.366,00 € hat sich durch die Zinsen für die o. g. Nachrangdarlehen leicht vermindert.

Das Jahresergebnis von -13.389,91 € wurde somit durch folgende ungünstige wirtschaftliche Rahmenbedingungen beeinflusst:

– noch keine Erzielung von Umsätzen aus der Immobilientätigkeit möglich.

– hohe Anlaufkosten für die Aufnahme von Mezzaninkapital.

B. Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der PrimeEnergy Immobilien AG hat sich im Geschäftsjahr 2016 insgesamt negativ, entwickelt.

Ertragslage

Der Umsatz lag wie auch im Vorjahr bei 0 €.

Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich aufgrund der Auflösung von Rückstellungen auf einen Betrag von T€ 0,2.

Personalaufwendungen bestanden nicht. Es sind keine Vergütungen gezahlt worden, insbesondere auch nicht für die Geschäftsführung. Gewinnbeteiligungen wurden ebenfalls nicht gezahlt.

Die übrigen Kosten erreichten T€ 24 (Vorjahr T€ 57).

Hier standen den Beratungs- und Werbekosten von 10,7 T€ bzgl. des Mezzaninkapitals geringere Kosten für die Prospekterstellung und Vertrieb gegenüber. Die anfallenden Prüfungskosten von T€ 6 verhielten sich gegenüber dem Vorjahr annähernd konstant. Erstmals waren im Berichtsjahr Aufwendungen für Aufsichtsratvergütungen von T€ 2,5 zu berücksichtigen. Die übrigen Aufwendungen von T€ 4,8 lagen leicht unter dem Vorjahreswert.

Das Finanz- und sonstige neutrale Ergebnis beträgt T€ 10 (Vorjahr T€ 12). Die Verminderung resultierte aus den um T€ 2 höheren Zinsaufwendungen für Nachrangdarlehen.

Aufwendungen für Steuern haben sich nicht ergeben.

Somit weisen wir als Ergebnis einen Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ – 13 aus (Vorjahr Fehlbetrag T€ -45).

Die Geschäftsentwicklung entspricht den Erwartungen.

Finanzlage

Einen Überblick über die Herkunft und über die Verwendung der finanziellen Mittel des Unternehmens gibt die Kapitalflussrechnung, welche die Zahlungsmittelflüsse nach der indirekten Methode darstellt und den Grundsätzen des, vom Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) entwickelten, Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 21 entspricht.

In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme in die drei Bereiche Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit aufgeteilt. Die Kapitalflussrechnung zeigt wie sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im Berichtsjahr verändert haben.

Der Cashflow aus operativer Tätigkeit beläuft sich auf T€ 21 (Vj. T€ -43).

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt T€ 0 (Vj. T€ 0).

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf T€ 0 (Vj. T€ 48).

Die Liquiditätslage des Unternehmens war im Berichtsjahr gut.

Wir rechnen damit, auch künftig unsere finanziellen Verpflichtungen jederzeit erfüllen zu können.

Die Vermögens- und Kapitalstruktur ist im Aufbau begriffen und zielt auf eine solide Struktur unserer Unternehmensfinanzierung ab.

Die Finanzierung des Unternehmens erfolgt zunächst durch Eigenkapital und die Aufnahme von weiterem Mezzaninkapital in Form von Nachrangdarlehen. Später in der Investitionsphase wird dies durch zusätzliche Darlehen von Kreditinstituten verstärkt.

Die Investitionen wurden im Berichtsjahr noch nicht vorgenommen. Unsere Investitionsvorhaben der kommenden Jahre orientieren sich an der Entwicklung des aufzunehmenden Mezzanin-/ Fremdkapitals.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr war ein Cashflow in Höhe von T€ -13 (Vj. T€ -45) zu verzeichnen.

Der derzeitige Verschuldungsgrad in Höhe von 24,52 % (Vj. 24,14 %) der Bilanzsumme hat sich durch die im Berichtsjahr gesunkenen Bilanzsumme geringfügig erhöht. Dies resultiert aus der teilweisen Rückführung von Darlehensforderungen.

In einer geordneten Vermögens- und Finanzlage sehen wir eine wesentliche Voraussetzung, um künftig erfolgreich arbeiten zu können.

Um die Kapitalstruktur unserer Gesellschaft zu stärken und damit die geplanten Investitionsvorhaben der nächsten Jahre zu gewährleisten, werden wir wie geplant verstärkt Nachrangdarlehen als Mezzaninkapital am Markt aufnehmen.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme der PrimeEnergy Immobilien AG belief sich zum Bilanzstichtag auf T€ 283. Sie hat sich gegenüber dem Vorjahr 2015 (T€ 299) um 5% vermindert. Das Eigenkapital beläuft sich auf T€ 213,5.

Die Vermögensstruktur ist durch einen Anteil vom Umlaufvermögen an der Bilanzsumme von 100% (Vj. 100 %) gekennzeichnet.

Von der Bilanzsumme entfallen 7,6 % auf kurzfristiges Fremdkapital und 17 % auf langfristiges Fremdkapital.

Angaben nach § 24 VermAnlG zu Vergütungen

1.) Angaben nach § 24 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 VermAnlG

Vergütungen an Mitarbeiter oder verbundene Unternehmen bzw. nahestehende Personen

In 2016 gezahlte feste Vergütungen [EUR] 0
In 2016 gezahlte variable Vergütungen [EUR] 0
In 2016 gezahlte besondere Gewinnbeteiligungen [EUR] 0
Gesamtsumme der in 2016 gezahlten Vergütungen [EUR] 0
Anzahl der Begünstigten [Anzahl] 0

Vergütungen an dritte Unternehmen sind im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Nachrangdarlehen entstanden.

In 2016 gezahlte feste Vergütungen [EUR] 0
Anzahl der Begünstigten [Anzahl] 0
In 2016 gezahlte variable Vergütungen [EUR] 0
Anzahl der Begünstigten [Anzahl] 0
Gesamtsumme der in 2016 gezahlten Vergütungen an Personen des Vertriebs [EUR] 0

2) Angaben nach § 24 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 VermAnlG

Dem Vorstand, Herrn Thomas Bisig, wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 keine Vorstandsvergütung seitens der Gesellschaft gezahlt. Weitere Führungskräfte und Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des Emittenten auswirkt, sind nicht vorhanden.

Angaben zu den Vergütungen an den Aufsichtsrat

Für die Tätigkeit in einem oder mehreren Ausschüssen des Aufsichtsrats wird lediglich der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Emil Schelb, Rechtsanwalt, zum Ausgleich des Aufwands eine feste Pauschalvergütung erhalten. Für 2016 wurden Anfang 2017 insgesamt 2.500 € zuzügl. MwSt gezahlt.

C. Gesamtaussage und Prognosebericht zur aktuellen / künftigen wirtschaftlichen Lage

Allgemeines und voraussichtliche Entwicklung

Die wirtschaftliche Entwicklung wird insbesondere durch zwei Faktoren bestimmt. Diese sind zum einen die Emission von Nachrangdarlehen am Kapitalmarkt und zum anderen das Angebot an Investitionsmöglichkeiten im Bereich der Immobilienwirtschaft.

Wesentliche Finanzierungsquelle für die Investitionen sind die insbesondere bei Privatanlegern eingeworbenen Nachrangdarlehen. Im Sommer 2015 wurde mit dem Kleinanlegerschutzgesetz eine Prospektpflicht für die Emission von Nachrangdarlehen eingeführt. Nach diesem Gesetz ist für das öffentliche Angebot unserer Nachrangdarlehen aufgrund einer bestehenden Übergangsfrist ab dem 01. Januar 2016 ein Prospekt zu veröffentlichen, das zuvor von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu genehmigen ist.

Unser Unternehmen hat in 2015 eine Anwaltskanzlei mit der Erstellung eines solchen Prospektes beauftragt. Diese Unterlagen wurden Anfang April 2017 der BaFin zur Überprüfung vorgelegt. Wir gehen davon aus, in 2017 die Genehmigung der BaFin zu erhalten. In der Folge können dann weitere Nachrangdarlehen aufgenommen werden, um zusätzliche Liquidität für die geplanten Investitionen zu gewinnen.

Unser Unternehmen hat sich für zukünftige Investitionen Kriterien vorgegeben, die vorher im Rahmen einer Investitionsentscheidung zu prüfen sind. Wir sind deshalb darauf angewiesen, ausreichend Projekte mit bestimmten Parametern zu identifizieren und zu sichern.

Eine Prognose der zukünftigen Geschäftsentwicklung ist grundsätzlich schwierig, da konkrete Investitionsobjekte entsprechend dem Mittelzufluss aus der Emission identifiziert und gesichert werden müssen.

Unvorhersehbare, nicht vom Unternehmen zu beeinflussende Entwicklungen und Risiken erschweren jede Prognose.

Aus heutiger Sicht ist der Unternehmung jedoch nichts konkret bekannt, was sich negativ auf die geplanten Aktivitäten auswirken könnte.

In den kommenden zwei Jahren wird abhängig vom Beginn der Investitionstätigkeit mit einer Umsatzsteigerung gerechnet. Die ebenfalls erwartete Ertragssteigerung unterliegt aber dem Umfang und den Auswirkungen der geplanten Investitionsmaßnahmen.

Wesentliche Chancen und Risiken

Risikobetrachtung und Risikomanagementziele

Unser Unternehmen hat geeignete Maßnahmen getroffen um, z. B. über Planungs- und Kontrollinstrumente, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.

– Das Risikomanagement wird soweit notwendig für jede Immobilie ggf. durch einen Verwaltungsvertrag ausgelagert. Bestandteil dieser Verwaltungsverträge ist auch die Meldung relevanter Risiken an unser Unternehmen. Diese Daten werden auf der Ebene

unseres Unternehmens in einem zentralen Risikomanagement zusammengeführt.

– Risiken, die aus wesentlichen Investitionen resultieren, werden durch Investitions-/Planungsrechnungen bewertet.

Die Elemente des Risikomanagementsystems sind zudem

– die Risikostreuung durch eine Vielzahl von Immobilien- und ggf. Beteiligungserwerben

– aufgrund schlanker Personalstrukturen jederzeitigen Einblick der Geschäftsleitung in das aktuelle Vertragswesen und die Geschäftsentwicklung.

Risiken mit besonderem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nicht zu sehen. Weiterhin wird in der Aufbauphase der Mezzaninfinanzierung falls notwendig auch auf die Unterstützung durch den Alleinaktionär vertraut.

Chancen der künftigen Entwicklung

Bis Ende 2018 sind Investitionen im Immobilienbereich bis zu einem Volumen von ca. 20 Mio. Euro geplant, wovon ca. 5 Mio Euro durch Nachrangdarlehen finanziert werden sollen. Für das Geschäftsjahr 2017 werden Umsatzerlöse in Höhe von T€ 195 und ein Jahresergebnis in Höhe von T€ -147 prognostiziert. Die derzeitige Zinssituation begünstigt die Planungen bis zu 75 % der Investitionsvorhaben durch Bankkredite zu finanzieren. Die anhaltend starke Nachfrage im Wohnungs- bzw. Immobilienmarkt lässt eine nachhaltige positive Entwicklung von Mieterträgen erwarten. Bei niedrigen Darlehenszinsen und tendenziell steigenden Mieten scheint somit eine kontinuierliche Verbesserung der Rendite wahrscheinlich. Risiken bestehen hierbei vor allem darin, die Immobilien zu einem Preis und in einem Zustand zu erwerben, der den langfristigen Renditeerwartungen bereits in der Anfangsphase hinreichend Rechnung trägt.

Bericht über Zweigniederlassungen

Es existiert keine Zweigniederlassung.

Schlusserklärung des Vorstands zum Bericht über Beziehungen zur Abhängigkeit

Da Herr Laurin Faeh, Allschwil, Schweiz als alleiniger Anteilseigner der PrimeEnergy Immobilien AG mit seiner direkten Beteiligung (von 100,00%) eine sichere Hauptversammlungsmehrheit repräsentiert, ist ein Abhängigkeitsverhältnis der PrimeEnergy Immobilien AG gegenüber Herr Laurin Faeh bzw. der Bargella Invest AG nach § 17 Abs.1 AktG begründet.

Ein Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag mit Herrn Laurin Faeh besteht nicht.

Der Vorstand der Prime Energie Immobilien AG hat daher gemäß § 312 AktG einen Abhängigkeitsbericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt.

Der Vorstand hat am Ende des Berichts folgende Erklärung abgegeben:

„Der Vorstand der PrimeEnergy Immobilien AG erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen oder die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt wurde.“

 

Weil am Rhein, den 11.04.2017

gez. Thomas Bisig, Vorstand

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Umlaufvermögen 282.982,34 299.099,87
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 238.812,38 276.185,67
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 236.832,23 274.047,66
2. sonstige Vermögensgegenstände 1.980,15 2.138,01
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 44.169,96 22.914,20
Bilanzsumme, Summe Aktiva 282.982,34 299.099,87

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 213.520,12 226.910,03
I. gezeichnetes Kapital 300.000,00 300.000,00
II. Verlustvortrag 73.089,97 28.249,42
III. Jahresfehlbetrag 13.389,91 44.840,55
B. Rückstellungen 9.427,30 10.626,00
1. sonstige Rückstellungen 9.427,30 10.626,00
C. Verbindlichkeiten 60.034,92 61.563,84
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.845,45 13.021,80
2. sonstige Verbindlichkeiten 55.189,47 48.542,04
Bilanzsumme, Summe Passiva 282.982,34 299.099,87

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2016 – 31.12.2016
EUR
1.1.2015 – 31.12.2015
EUR
1. sonstige betriebliche Erträge 180,00 145,00
2. sonstige betriebliche Aufwendungen 23.988,48 57.190,35
3. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 12.784,57 12.746,84
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2.366,00 542,04
5. Ergebnis nach Steuern -13.389,91 -44.840,55
6. Jahresfehlbetrag 13.389,91 44.840,55

Anhang

Bilanzierungs-, Ausweis – und Bewertungsmethoden

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der PrimeEnergy Immobilien AG, mit Sitz in Weil am Rhein, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter Registernummer HRB 712137, wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs unter Anwendung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend hierzu waren die Regelungen des Aktiengesetzes und des Vermögensanlagengesetzes zu beachten. Die Gesellschaft hat auf Grund der Vorschriften des § 25 VermAnlG den Jahresabschluss und den Lagebericht prüfen zu lassen. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden Wahlrechte zum Bilanzansatz und Bewertung nach BilMoG und Steuerrecht, unter Beachtung von Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit, soweit als möglich einheitlich ausgeübt.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde zunächst der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde soweit dies nach § 24 VermAnlG möglich ist Gebrauch gemacht.

2. Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GOB)

Soweit für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzelne Positionen in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung notwendig sind, verweisen wir auf die nachfolgenden Erläuterungen. Der Jahresabschluss wurde nach Fortsetzungsgesichtspunkten aufgestellt (§ 252 (1) Nr. 2 HGB).

3. Ausweis- und Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz erfolgt entsprechend den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Gliederungsvorschriften des HGB. Die erstmalige Anwendung von BilRUG führte zu keinen Änderungen im Bereich der Umgliederung von Umsatzerlösen und sonstigen Erträgen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt (§ 275 (2) HGB).

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, die in Bezug zum Alleinaktionär als verbundenen Unternehmen anzusehen sind oder nach dem Gesichtspunkt von true and fair view (auch mittelbar) dort zuzuordnen wären, wurden als Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Sinne des § 271 Absatz 2 HGB behandelt. Ebenso werden Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Alleinaktionär, hierin aufgeführt bzw. als solche gesondert erläutert.

4. Bilanzierung- und Bewertungsgrundsätze

Immateriellen Anlagegüter und Sachanlagen bzw. Finanzanlagen waren im Berichtsjahr nicht vorhanden.

Vorräte waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind ggf. mit ihren Nennwerten unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Hierin enthalten ist ein gegenüber dem verbundenen Unternehmen, Fa. Prime Energy Invest AG, gewährtes kurzfristiges verzinsliches Darlehen von 236.832,23 € (Vj. 274.047,66 €).

Bei den sonstigen Vermögensgengenständen handelt es sich um Umsatzsteuerforderungen des Berichtsjahres von 1.980,15 € (Vj. 2.138,01 €).

Die Restlaufzeit der ausgewiesenen Forderungen liegt unter einem Jahr.

Die liquiden Mittel wurden mit ihren Nennwerten angesetzt. Es handelt sich um Kontokorrentguthaben bei Banken in inländischer Währung.

Das gezeichnete Stammkapital wurde in bar eingezahlt und beläuft sich auf 300.000 €.

Steuer- und sonstige Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet worden. Darin enthalten sind Rückstellungen für Kosten der Abschlussprüfung von 6.000 €. Im Übrigen handelt es sich um Rückstellungen für Kosten der Abschlusserstellung, der Offenlegung und der Buchhaltung. Preis- und Kostensteigerungen hatten keinen Einfluss auf die Höhe der Rückstellung.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Von den Verbindlichkeiten mit insgesamt 60.034,92 (Vj. 61.563,84 €) haben

eine Restlaufzeit bis zu 1 Jahr i. H. v. 12.034,92 € (Vj. 13.563,84 €),

eine Restlaufzeit bis 1 bis 5 Jahren i. H. v. 22.000,00 € (Vj. 22.000,00 €) und

eine Restlaufzeit von über 5 Jahren i. H. v. 26.000,00 € (Vj. 0,00 €).

Bei den Verbindlichkeiten handelt sich um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 4.845,45 € sowie um sonstige Verbindlichkeiten aus den Prüfungskosten des Vorjahres mit 6.000,00 € und Verbindlichkeiten aus Nachrangdarlehen von 49.189,47 €.

5. Währungsumrechnungen

Währungsumrechnungen erfolgen ggf. grundsätzlich mit dem von Banken genannten Devisenkurs im Zeitpunkt der Ersteinbuchung. Erforderlichenfalls wurden Vermögensgegenstände und Schulden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet.

7. Sonstige Haftungsverhältnisse

Sonstige Haftungsverhältnisse bestehen nicht.

8. Sonstige Finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Abs. 3 HGB bestehen am Bilanzstichtag nicht.

9. Sonstige Angaben

Im Berichtsjahr wurden keine Mitarbeiter beschäftigt.

Alleinaktionär ist Herr Laurin Faeh, Allschwil (Schweiz).

Er hält eine Anzahl von 300.000 Aktien (dies entspricht 100 v.H.).

Einzeln vertretungsberechtigter Vorstand ist:

Herr Thomas Bisig, Frick (Schweiz) Kaufmann

Bezüge an den Vorstand wurden im Berichtsjahr nicht gewährt.

Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern

Herr Emil Schelb, Rechtsanwalt – Aufsichtsratsvorsitzender –

Herr Jürg Hatz lic. rer. pol., dipl. Wirtschaftsprüfer

Frau Isabelle Gerard, Dipl. Betriebswirtin

Bezüge an den Aufsichtsrat wurden im Berichtsjahr i. H. v. 2.500,00 € zzgl. MwSt gewährt. Die Auszahlung erfolgte Anfang 2017.

Ein Vorschlag des Vorstands zur Ergebnisverwendung war aufgrund des Bilanzverlustes nicht notwendig.

10. Unterzeichnung des Vorstands nach § 245 HGB.

 

Weil am Rhein, den 11.04.2017

gez. Thomas Bisig, Vorstand

Anlagespiegel

Ein Anlagespiegel entfällt, da kein Anlagevermögen vorhanden ist.

Bericht des Aufsichtsrats

Bericht des Aufsichtsrates der Prime Energy Immobilien AG, Weil a. Rhein

Der von der Falco Treuhand GmbH erstellte und von der ADKL AG Düsseldorf geprüfte Jahresabschluss 2016

lag vor, ebenso der Abhängigkeitsbericht.

Es gab nur eine kurze Diskussion darüber, weil im Jahre keine Investitionen getätigt worden sind und keine Anlagen erworben wurden.

Der Aufsichtsrat stellt daher den Jahresabschluss 2016 – ebenso den Abhängigkeitsbericht – fest und empfiehlt der Hauptversammlung, diese anzunehmen.

 

Weil a. Rhein 9.6 2017

gez. E. Schelb

gez. J. Hatz

gez. I. Gerard

Einladung / TO Hauptversammlung

Niederschrift über die Hauptversammlung der PrimeEnergy Immobilien AG am 9.6. 2017 Ringstrasse 9 in CH-Allschwil, Beginn 12.45 h

Teilnehmer: Der Aktionär Laurin Faeh

Der Aufsichtsratsvorsitzende RA. E. Schelb

Der Aufsichtsratsvorsitzende übernahm die Leitung der Hauptversammlung und eröffnete diese um 12.45 h.

Mit Zustimmung des Aktionärs erklärt er, dass die Hauptversammlung unter Verzicht auf die gesetzlichen und satzungsmässen Fristen stattfinden solle.

Die Hauptversammlung hatte folgende Tagesordnung:

Jahresabschluss und Abhängigkeitsbericht 2016.

Die Hauptversammlung fasste durch Handaufhebung einstimmig folgenden Beschluss:

Der Jahresabschluss 2016 und ebenso der Abhängigkeitsbericht werden genehmigt.

Da Weiteres nicht zu behandeln war schloss der Sitzungsleiter die Hauptversammlung um 13.30 h.

 

Allschwil, 9.6.2017

 

Maulburg, 9.6.2017

gez. Laurin Faeh

gez. Emil Schelb

Akionär Vorsitzender des Aufsichtsrates

sonstige Berichtsbestandteile

Erklärung des Vorstands nach § 264 II S. 3 HGB – Bilanzeid –

Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Weil am Rhein, den 11.04.2017

gez. Thomas Bisig, Vorstand

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 09.06.2017 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der PrimeEnergy Immobilien AG, Weil am Rhein, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 geprüft.

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und der ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 25 VermAnlG i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung.

Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Düsseldorf, den 24. Mai 2017

ADKL AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Klaus Verstegen, Wirtschaftsprüfer

gez. Bernd Lenzen, Wirtschaftsprüfer

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