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Popppy und Balllony so einfach wie sich mancher Vertriebler das vorstellt, geht das nicht

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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„Abdealen“ kann man so ein Geschäft so einfach mit einem seriösen Insolvenzverwalter nicht. Natürlich ist der Insolvenzverwalter konstruktiven und seriösen Fortführungsprognosen immer offen gegenüber.

Diese müssen aber dann auch „Hand und Fuß“ haben und auch jeglichen Belastungsprüfungen dann auch standhalten. Genau solch eine Fortführungsprognose sollte man doch auf Basis der bisherigen Einnahmen „belastbar“ erstellen können. Viele der Vermittler kennen doch die Einnahmen über Jahre, insofern kann man doch auf belastbare Daten zurückgreifen.

Trotzdem, man braucht nicht nur ein Fortführungskonzept, sondern auch Bargeld in der Gesellschaft. Genau das hatten wir vor Wochen ja bereits ausgeführt. Hier muss man eine Kriegskasse bilden, die dann auch eine Fortführung ermöglicht.

Für jeden Automaten reden wir da über mindestens 500 Euro. Nicht zu reden über den Automatenbestand, der keinem zuordenbar ist, also „freihändig“ vom Insolvenzverwalter verkauft werden kann. Hier wird man über ein Preisangebot von ab 1000 Euro sicherlich nachdenken müssen.

Genau an diesen Automaten hat eine uns bekannte seriöse und kapitalkräftige Investmentgesellschaft derzeit großes Interesse, wird dem Insolvenzverwalter sicherlich ein Angebot machen, wenn bekannt ist, wie viele Automaten davon dann zum Erwerb zur Verfügung stehen. Da wird sich die angedachte Auffang-Gesellschaft sicherlich „warm anziehen“ müssen.

Wir kennen dutzende solcher Fortführungsprognosen, gute und schlechte, eines haben dann alle gemeinsam, sie sind mit viel Arbeit und nicht unerheblichem Aufwand verbunden. Dafür wird man alleine schon finanzielle Mittel in die Auffanggesellschaft einbringen müssen.

Mein Tipp: Nehmen sie sich einen guten Wirtschaftsprüfer und einen Rechtsanwalt, die das wirtschaftlich und juristisch wasserdicht macht, dies schaut sich jeder Insolvenzverwalter sicherlich gerne an. Ihr Pech ist aber dann möglicherweise, dass die „Investment-Gesellschaft“ den Insolvenzverwalter ein Bargeldangebot machen könnte.

 

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