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Pleite mit Ansage: Löffler-Immobilien geht baden – und Tausende Anleger gleich mit

geralt (CC0), Pixabay
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BaFin sagt „Stopp“, Konten sind dicht – und nun ist’s auch noch amtlich: Die Löffler Immobiliengruppe GmbH hat sich elegant ins Insolvenzgericht verabschiedet. Und mit ihr die Rendite-Träume Tausender Anleger, die jetzt vor den Trümmern ihrer Nachrangdarlehen sitzen – oder wie man in der Finanzwelt sagt: auf bunten Werbeprospekten ohne Gegenwert.

Während Geschäftsführer Löffler über „Hetze“ jammert, hätten viele Investoren lieber „Hälfte“ gehört – als in „die Hälfte Ihres Geldes ist noch da“. Ist es aber nicht.

Von der Villa zur Vogelperspektive

Anfangs klang alles so schick: Immobilien, hohe Zinsen, tolle Broschüren mit Säuleneingängen und Drohnenbildern. Jetzt kommt die kalte Dusche: Insolvenzverfahren eröffnet – die Investoren dürfen sich hinten anstellen, direkt nach dem Hausmeister und der Kaffeefirma.

Aber halt, es gibt noch Hoffnung!

Plan B: Der Berater war’s (vielleicht)

Da der Löffler-Zug wohl endgültig entgleist ist, richten clevere Anwälte und enttäuschte Anleger ihre Stirnlampen auf eine neue Zielgruppe: die Finanzvermittler. Jene Menschen, die einem das Nachrangdarlehen mit den Worten „sicher wie ’ne Eigentumswohnung in Düsseldorf“ ans Herz legten – ohne zu erwähnen, dass bei einer Pleite das Geld etwa so sicher ist wie ein Schokoriegel in der Sonne.

Und die Rechtslage? Die ist klarer als so mancher Anlageberater:

  • Verharmlosung? Wer behauptete, „Immobilien sind immer sicher“, meinte wohl die Wandfarbe.

  • Keine Risikohinweise? Auch doof. Gerade bei Nachrangdarlehen, wo man nach allen anderen drankommt – also im Insolvenzfall ungefähr nie.

  • Keine Infos zu fetten Provisionen (Kickbacks)? Noch dümmer. Denn das könnte bedeuten: Der Berater hat vor allem sich beraten – und nicht den Kunden.

Wer zahlt, wenn’s keiner mehr kann?

Wenn also ein Berater die Risiken verschwiegen, das Geschäftsmodell nicht hinterfragt oder die eigenen Provisionen verschleiert hat, dann darf der jetzt eventuell blechen. Und nein, nicht aus der eigenen Tasche – dafür gibt’s schließlich Berufshaftpflichtversicherungen, die genau für solche Beratungsrückfälle einspringen.

Was tun, wenn das Geld weg ist?

1. Tief durchatmen.
2. Alte Unterlagen rauskramen.
3. Anwalt für Kapitalanlagerecht kontaktieren.

Denn wer beweisen kann, dass er auf ein Märchen hereingefallen ist – und nicht auf ein geprüftes Finanzprodukt – hat realistische Chancen, sein Geld samt Zinsen zurückzuholen. Und zwar nicht vom insolventen Immobilienhecht, sondern vom Vermittler, der die Angel ausgelegt hat.

Fazit?

Die Löffler-Gruppe ist vielleicht Geschichte – aber Ihre Geschichte muss kein Drama bleiben. Vielleicht wird sie ja doch noch ein Happy End mit dem Titel:

„Wie ich meinen Berater zur Kasse bat – und er dank Versicherung nicht mal geweint hat.“

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