Startseite Allgemeines Plagiatsjäger stolpert über eigene Worte: Stefan Weber wegen übler Nachrede verurteilt
Allgemeines

Plagiatsjäger stolpert über eigene Worte: Stefan Weber wegen übler Nachrede verurteilt

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
Teilen

Er jagt Plagiate – diesmal war es die Justiz, die ihn gejagt hat. Der Medienwissenschaftler und selbsternannte „Plagiatsjäger“ Stefan Weber wurde nun auch in zweiter Instanz wegen übler Nachrede verurteilt. Er muss 4.000 Euro Entschädigung zahlen, nachdem er den ehemaligen Rektor der Universität Klagenfurt, Oliver Vitouch, mit falschen Behauptungen in den Rufmord gezogen hatte.

Das Oberlandesgericht Linz bestätigte damit ein Urteil des Landesgerichts Salzburg – für Webers Kritiker wohl keine Überraschung, für ihn selbst aber sicherlich ein bitterer Moment.

Vom Jäger zum Gejagten

Doch was war passiert? Weber hatte in einem Blog-Beitrag auf seiner Webseite behauptet, dass Vitouch die Entlassung zweier deutscher Universitätsprofessorinnen in Klagenfurt in den Jahren 2015 und 2017 als „Machtdemonstration“ inszeniert habe.

Er ging sogar noch weiter und schrieb, die beiden Frauen hätten seitdem „nie wieder in der Wissenschaft Fuß fassen können“, seien „finanziell, reputatorisch, geistig und körperlich ein Leben lang ruiniert“ und eine von ihnen sei durch die Folgen der Entlassung gesundheitlich beeinträchtigt.

Zusätzlich habe der Rektor sie über Jahre beharrlich verfolgt und dabei sogar kleinste Abweichungen moniert.

„Salve von Unwahrheiten“ – Gericht zeigt Weber die rote Karte

Doch das Gericht sah das anders – ebenso wie Vitouchs Anwältin Maria Windhager, die die Aussagen bereits beim Prozess im Mai 2024 als „unzumutbare Salve von Unwahrheiten und Anschuldigungen“ bezeichnete.

Vitouch selbst erklärte, dass die Entlassungen nicht aus einer persönlichen Machtdemonstration, sondern aufgrund von Beschwerden von Mitarbeitern über Mobbing und Bossing erfolgt seien.

Das Gericht kam nun in zweiter Instanz zum selben Schluss: Weber verbreitete falsche Behauptungen mit dem Ziel, Vitouchs Ruf zu beschädigen.

Fazit: Urteil ist rechtskräftig – und teuer für Weber

Für Stefan Weber bedeutet das Urteil:

4.000 Euro Entschädigung an Vitouch zahlen
Die Kosten des Verfahrens tragen
Das Urteil öffentlich bekannt machen

Ein teures Lehrstück darüber, dass es manchmal klüger ist, bei den Fakten zu bleiben – selbst, wenn man sich als „Jäger“ versteht.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

TGI AG Partner:BaFin warnt vor BOSS.BSS L.L.C. – Verdacht auf unerlaubtes Aktienangebot

Die Finanzaufsicht BaFin schlägt Alarm: Die Gesellschaft BOSS.BSS L.L.C. mit Sitz in...

Allgemeines

Berlin 2026: Fehlt eigentlich nur noch Al Capone?

Berlin arbeitet offenbar weiter konsequent an seinem internationalen Ruf. Andere Städte werben...

Allgemeines

AfD Sachsen-Anhalt: Der Weg zur Macht reicht nicht – jetzt braucht es auch Kompetenz

Die AfD in Sachsen-Anhalt befindet sich politisch im Aufwind. Umfragen sehen die...

Allgemeines

Willkommen im betreuten Feiern: Erlangen erklärt den Ballermann zur Staatsgefahr

Es gibt Städte, die kümmern sich um Wohnungsnot, marode Straßen oder steigende...