PIM Gold: Sehr ungewöhnliches Schreiben von Eisner Rechtsanwälte

Nun, vielleicht haben wir da ja etwas nicht mitbekommen, aber solch ein Schreiben eines Insolvenzverwalters kurz vor einer Gläubigerversammlung finden wir schon sehr außergewöhnlich und haben so etwas in den 10 Jahren unseres Bestehens noch nicht erlebt.

Wir gehen bis jetzt davon aus, dass es derzeit gar keinen Grund gibt, den derzeit vom Amtsgericht Offenbach, dem zuständigen Insolvenzgericht, bestellten Insolvenzverwalter in Frage zu stellen. Jeder andere Insolvenzverwalter würde sicherlich auch so handeln wie der jetzige bis heute gehandelt hat, mit Ausnahme dieses Schreibens.

Nun gibt es Unruhe in einem Vorgang, die so gar nicht hätte sein müssen, denn hier kommen natürlich direkt wieder Spekulationen auf, die bis zu Verschwörungstheorien hin gehen.

Hier wird von Seiten des Insolvenzverwalters eine Rechtsanwaltsgesellschaft empfohlen, um die Anleger, die möglicherweise noch nicht von einem Rechtsanwalt vertreten oder nicht an der Gläubigerversammlung teilnehmen können, dann doch auf der Gläubigerversammlung zu vertreten.

Noch ungewöhnlicher ist aber, dass dies sogar ohne Kosten für den betroffenen Anleger geschehen soll. Damit stellt sich der Insolvenzverwalter eigentlich in direkte Konkurrenz zu den Rechtsanwälten, die bisher in dem Vorgang aktiv sind, dafür aber durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verpflichtet sind, dem Anleger Kosten zu berechnen. Ob diese Rechtsanwälte das so hinnehmen werden, ist dann eine andere Frage.

Kritisch finden wir das Schreiben aber auch aus einem anderen Gesichtspunkt. Denn natürlich könnte man jetzt auch darüber spekulieren, dass der Insolvenzverwalter möglicherweise hier versucht, einer Kanzlei „unbesetzte Mandate“ zuzuschustern. Dieser Spekulation setzt er sich unüberlegter- und unnötigerweise dabei aus.

Er ist der Einzige in dem gesamten PIM-Insolvenzverfahren, der weiß, welcher Anleger bereits von einem Rechtsanwalt vertreten wird. Vergleicht er möglicherweise die Liste der vertretenen Anleger mit der der Gesamtanleger, fallen natürlich genau die durchs Raster, die möglicherweise noch nicht vertreten werden.

Nun haben wir das Schreiben einmal an die für die empfohlene Rechtsanwaltskanzlei zuständige Rechtsanwaltskammer mit Bitte um Prüfung und Stellungnahme weitergeleitet. Das zuständige Insolvenzgericht haben wir ebenfalls um eine Stellungnahme gebeten.

Nochmals, für uns ist nicht nachvollziehbar, warum solch ein ungewöhnliches Schreiben nun in der Öffentlichkeit zu diesem Zeitpunkt herumgeistert.

Noch merkwürdiger ist, dass Dr. Renald Metoja selber noch Vorstand der empfohlenen Rechtsanwaltsgesellschaft ist. Man muss auch mal hinterfragen, ob dieses Schreibens nicht wettbewerbswidrig ist.

FireShot Capture 046 – Rechtsanwälte – Depré RECHTSANWALTS AG – www.depre.de

Eigentlich müsste das zuständige Insolvenzgericht diese möglichen Mandate für die genannte Rechtsanwaltsgesellschaft „nicht werten“.

Mal schauen, ob sich das noch aufklärt in den nächsten Tagen.

One Comment

  1. johannes.lachmalwieder Montag, 17.02.2020 at 22:16 - Reply

    Werter Herr Redakteur,

    nein kein ungewöhnliches Schreiben. Es zeigt nur die Angst des Insolvenzverwalters das er in der Gläubigerversammlung keine Mehrheit bekommt. Ich wette auch das unser allseits beliebter Oskar Berberich auf der Gläubigerversammlung auftauchen wird um seine Theorien vorzustellen. Die Bühne lässt Oskar sich nicht nehmen, jede Wette. Dabei müsste Oskar eigentlich das Maul halten, denn meiner Meinung nach gehört der mit auf die Strafbank. Oskar wird wieder herumfaseln wie gt und toll er doch sei, ohne zu sagen welche Verfahren da alle gegen ihn noch im unerledigten Raum stehen könnten. Alleine wegen Oskar sollte man dahingehen um mal wieder was zum Lachen zu haben. Jeder blamiert sich so gut erkann, der Insolvenzverwalter mit dem Schreiben welches sie wohl offensichtlich vorliegen haben und Oskar Berberich als Gläubiger. Man sollte einen Film drehen. Slapstock 2020

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