PIM Gold – müssen sich Anleger Sorgen machen, wenn nun der Insolvenzverwalter kommt?

Es dürfte davon auszugehen sein, dass die PIM Gold-Unternehmen in den nächsten Tagen ein Insolvenzverfahren einleiten werden, und es wird vermutlich kein Insolvenzverfahren in Eigenverantwortung sein, sondern ein Regelinsolvenzverfahren.

Das zuständige Amtsgericht, hier das Insolvenzgericht, wird dann einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmen, der dann ein Insolvenzgutachten erstellen wird, vorrangig auch darüber, ob genügend Insolvenzmasse dafür vorhanden ist, das Insolvenzverfahren der Gesellschaft abzuwickeln.

Ist nicht genügend Masse vorhanden, dann wird das Insolvenzverfahren „mangels Masse“ eingestellt. Hier kann man aber sicherlich davon ausgehen, dass es genügend vorhandene Masse geben wird.

Nun ergibt sich für jene Anleger, die ihr Gold beim Unternehmen PIM Gold erworben haben, und das Gold haben einlagern lassen, die Frage, ob dieses Gold ihnen als Sondervermögen direkt zugeordnet werden kann.

Ist dies der Fall, dann werden ihnen irgendwann im Laufe des Insolvenzverfahrens die Goldbarren ausgehändigt werden. Ist das nicht der Fall, dann fallen die Goldbarren in die Insolvenzmasse, werden also quasi zum Gemeinschaftseigentum aller Gläubiger. Jene Kunden können dann ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Dabei wird das, was man dann irgendwann aus der Insolvenzmasse bekommen wird, sicherlich nur ein kleiner Bruchteil des eigentlichen Goldwertes sein.

Interessant dürfte auch die Beantwortung der Frage sein, ob es sich bei dem PIM Gold Gesellschaften getätigten Geschäftsmodell um ein Schneeballsystem handeln könnte. Wäre dies der Fall, dann könnte der Insolvenzverwalter möglicherweise alles Gold, was in den letzten 10 Jahren an PIM Kunden ausgeliefert wurde, zurückverlangen.

Nach unbestätigten Angaben soll es sich dabei um über 60.000 Kunden handeln. Ein gigantisches Verfahren, was dann in Gang gesetzt würde, von Seiten der Justiz betrachtet, denn jeder einzelne betroffene Anleger bzw. Goldkäufer würde sich natürlich dann zur Wehr setzen.

Nun, alles das ist reine Spekulation, aber trotzdem sollten die Vermittler über dieses mögliche Szenario mit dem Kunden sprechen, damit der nicht irgendwann durch einen Brief des Insolvenzverwalters „völlig aus allen Wolken fällt“.

4 Comments

  1. Martina M. Sonntag, 15.09.2019 at 16:56 - Reply

    Definiton Schneeballsystem:
    Pyramidensystem werden Geschäftsmodelle bezeichnet, die zum Funktionieren ene ständig wachsenede Anzahl an Teilnehmern benötigen analog einem den Hang hinab rollenden und dabei stetig anwachsenden Schneeball. Vermeintliche Gewinne beziehungsweise vielmehr Liqiditätsüberschüsse entsehen fast ausschließlich dadurch, dass neue Teilnehmer Teilnehmer in dem System mitwirken, eigenes Kapital einbringen oder erwirtschaften. Mitunter gibt es gar kein oder nur ein überteuertes Produkt, so dass Betrugsdelikt vorliegt.
    wikipedia

    Das konnte ich bei der PIM definitiv nicht feststellen! Es handelt sich um eine Vertriebsstruktur. Demnach müssten in Deutschland alle Finanzvertriebe, sich dem Vorwurf eines Schneeballsystems unterwerfen. Auch hat der KUNDE keine überteuerten Produkte erhalten, sondern je nach Tarif an einem Bonusprogramm teilgenommen. Auch das sehe ich nicht als verwerflich. Das ist durchaus auch im Finanzmarkt bei anderen Gesellschaften bei Finanzprodukten zu finden, nur nennt es sich vielleicht anderst! Auch gibt es andere Goldanbieter, die Bonusprogramme anbieten.

    Die PIM steht hier in einem für mich ungerechtfertigtem Fokus und man sollte sich auf das Wesentliche konzentrieren und nicht unnötig Kunden und Vermittler verunsichern. Alle Vorwürfe werden sicher geklärt werden und dann ist entsprechend zu handeln.

  2. axel.g Sonntag, 15.09.2019 at 12:05 - Reply

    wenn man als kunde summe x bezahlt und bekommt denRohstoff Gold was hat das mit schneeballsystem zu tun

  3. axel.g Sonntag, 15.09.2019 at 11:22 - Reply

    ich als kunde bezahle eine summe für die ware Gold und dann kann man mir das doch nicht wegnehmen.das wäre so BMW geht in insolvenz und alle kunden müssen ihr bezahltes Auto abgeben

    Anmerkung der Redaktion:
    Guter Vergleich passt aber hier nicht,d enn die Vorgeschichte ist eine andere. BMW dürfte sicherlich nichts mit einem „möglichen Schneeballsystem“ zu tun haben. Nur darum geht es hier.

  4. axel.g Sonntag, 15.09.2019 at 11:02 - Reply

    warum soll man dann zum Anwalt gehn ,wenn man alles zurück geben soll?

    Anmerkung der Redaktion:
    Ganz einfach leiber Kommentarverfasser, es wird sich dabei um eine Rückforderung des Insolvenzverwalters handeln, und da sollte man schon klären lassen, durch einen Rechtsanwalt, ob diese Rückforderung dann auch gerechtfertigt ist.
    Wenn sie einen Rechtsanwalt suchen, dann bitte immer an die Rechtsanwaltskammer wenden, und nach einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt, Fachanwaltsausbildung, im Bank und Kapitalmarktrecht fragen in ihrer Nähe.

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