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PIM Gold-Gläubiger erhalten erste Abschlagzahlung

Stevebidmead (CC0), Pixabay
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Offenbach, 23. Februar 2021. Der Insolvenzverwalter der PIM Gold GmbH hat eine erste Abschlagzahlung an die Insolvenzgläubiger ausgezahlt. Die Höhe der Zahlung entspricht einer Quote von 7,5 Prozent auf die gerichtlich festgestellten Forderungen. Insgesamt können die Gläubiger mit einer deutlich überdurchschnittlichen Quote rechnen.

 

„Die Verwertung der sichergestellten Edelmetallbestände ist im Wesentlichen abgeschlossen, so dass wir in Abstimmung mit dem Gericht und dem Gläubigerausschuss eine erste Auszahlung vornehmen konnten“, sagte Insolvenzverwalter Dr. Renald Metoja. Berücksichtigt wurden dabei alle Gläubiger, deren Forderungen bereits gerichtlich festgestellt wurden. Ein kleiner Teil der Forderungen befindet sich noch in Prüfung, zudem gehen weiterhin vereinzelt Forderungs-Nachmeldungen ein. Diese Gläubiger werden, sofern ihre Forderung gerichtlich anerkannt wird, bei der nächsten Ausschüttung berücksichtigt.

 

Aktuell haben rund 7.000 Gläubiger Forderungen angemeldet, die sich insgesamt auf rund 178 Mio. Euro belaufen. Insolvenzverwalter Metoja, rechnet insgesamt mit einer überdurchschnittlichen Insolvenzquote für das Verfahren. „Nach aktuellem Stand bestehen gute Aussichten, dass die Gläubiger zwischen 15 und 20 Prozent ihrer Forderung zurückbekommen“, sagte Metoja. Zum Vergleich: Im Durchschnitt lag die Insolvenzquote bei Unternehmensinsolvenzen in Deutschland zuletzt bei 3,6 Prozent.

 

Die Arbeit des Insolvenzverwalters konzentriert sich derzeit auf die Prüfung und Nachverfolgung von Ansprüchen zugunsten der Insolvenzmasse. Dazu zählen etwa Ansprüche gegen eine Scheideanstalt in der Türkei, an die mutmaßlich Gelder transferiert worden sind. Hinzu kommen Haftungs- oder Anfechtungsansprüche, z.B. gegen ehemalige Organe oder Vertriebsmitarbeiter der Gesellschaft. Parallel dazu arbeitet der Verwalter mit seinem Team die lückenhafte Finanzbuchhaltung des Unternehmens so weit wie möglich auf und erstellt u.a. belastbare Steuererklärungen der zurückliegenden Jahre. „Das ist eine Puzzle-Arbeit, die viel Zeit kostet, aber eine wichtige Grundlage für die Geltendmachung weiterer Ansprüche zugunsten der Gläubiger“, so Metoja.

Die PIM Gold GmbH hatte Ende September 2019 Insolvenzantrag gestellt. Das Unternehmen hatte Gold-Investments an Kleinanleger verkauft und warb damit, die Zinserträge durch Kauf und Recycling von Altgold zu erwirtschaften. Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft sollen jedoch die Zins-Zahlungen nach Art eines Schneeballsystems aus neu eingeworbenen Kundengeldern ausgezahlt worden sein. Der Geschäftsbetrieb wurde umgehend eingestellt, gegen die Verantwortlichen läuft derzeit ein Strafverfahren u.a. wegen Betrugs vor dem Landgericht Darmstadt.

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