PICCOR AG

Natürlich erhalten wir jeden Tag neue Nachrichten in dem Vorgang. Auch natürlich Nachrichten über Anwaltskanzleien, die nicht nur ihre Hilfe anbieten, sondern vorrangig natürlich auf der Suche nach Mandanten sind. Völlig legitim, aber man muss sich dabei die Frage stellen, was das im Moment überhaupt bringen kann, außer dass man erneut in die Geldbörse greifen muss. Jetzt für das Honorar des Rechtsanwaltes.

Hierzu erreichte und nachfolgende Mail eines Geschädigten:

„Ich möchte Sie über die weitere Initiative eines Vermittlers informieren, der für seine Kunden bei der Anwaltskanzlei Witt in Heidelberg ein Angebot vorerst zur außergerichtlichen Vertretung erstellen lassen hat (<1000.- EUR). Diese würden zuerst außergerichtlich gegen Piccor und Piccox vorgehen, erst bei weiteren Schritten würde dann nach Aufwand und 1,5 Geschäftsgebühr aus dem Streitwert abgerechnet, für mich momentan nicht einschätzbar was da am Ende an Kosten zusammen kommt. Nichtsdestotrotz stellt sich für mich immer noch die Frage, was für die Anleger die besten nächsten Schritte sind?

Müssen wir noch irgendwo Anzeige erstatten? Abwarten oder doch gleich einen Anwalt beauftragen um nicht zu spät zu sein, angeblich ist es in Deutschland so, wer zuerst kommt malt zuerst?“

Das, was hier angeboten wird, bringt aus meiner Sicht derzeit gar nichts, denn zunächst einmal muss geklärt werden, „ob da überhaupt noch Geld vorhanden ist“. Was nützt Ihnen ein großer Prozesserfolg, die übrigens teuer sind in der Schweiz, wenn Sie sich mit dem Titel dann nur die Wände Ihrer Wohnung tapezieren können?

Dem Rechtsanwalt wird das egal sein, denn der bekommt sein Honorar immer. Ähnliches gilt doch für das Unternehmen Piccox. Aus meiner Sicht ist zu befürchten, dass dort wenig  Vermögen mehr vorhanden sein könnte. Zumindest haben das erste Recherchen ergeben, die wir durchgeführt haben. Einer, der sicherlich genau weiß, welches Vermögen noch vorhanden ist, ist Thomas Entzeroth. Mögliche weitere Personen, die hier mehr an Wissen haben könnten, sind Peter Züllig aus Zug und der Berliner Wirtschaftsprüfer Manfred Eschenbach.

Das sind aus meiner Sicht interessante Ansatzpunkte, die man aus unserer Sicht juristisch angehen könnte und muss. Den oben skizzierten Weg der Kanzlei Witt aus Heidelberg, wenn er dann so sein sollte, halten wir nicht für zielführend. Wir halten den Weg nur für teuer.

Erteilen Sie einem Rechtsanwalt ein Mandat, dann sehen wir die Kosten hier bei rund 10% ihres angelegten Kapitals plus möglicher Gerichtskosten, plus weiterer Kosten für einen Korrespondenzanwalt in einem anderen Land, plus Gerichtsgebühren. Verlieren Sie den Prozess, dann nehmen sie ihre Anwaltskosten mal zwei. Das dürfte dann die Kostenwahrheit sein, egal bei welchem Anwalt Sie das in Auftrag geben.

 

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