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PFP Rechtsanwälte GmbH aus Düsseldorf in wirtschaftlichen Schwierigkeiten – Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

geralt (CC0), Pixabay
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16. Oktober 2026 | Redaktion diebewertung.de

Die PFP Rechtsanwälte GmbH mit Sitz am Graf-Adolf-Platz 1–2 in Düsseldorf befindet sich in einem Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 16. Oktober 2026 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Amtsgericht greift ein

Unter dem Aktenzeichen 503 IN 202/26 hat das Amtsgericht Düsseldorf am 16. Oktober 2026 um 09:39 Uhr Maßnahmen zur Sicherung des Gesellschaftsvermögens beschlossen.

Betroffen ist die beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 101490 eingetragene PFP Rechtsanwälte GmbH, deren Geschäftsführer Rechtsanwalt Malte Seeger ist.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf, bestellt.

Gesellschaft darf nicht mehr uneingeschränkt verfügen

Die gerichtliche Anordnung hat unmittelbare Auswirkungen auf die wirtschaftliche Handlungsfreiheit der Gesellschaft.

Verfügungen über Vermögensgegenstände sind grundsätzlich nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit soll verhindert werden, dass bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens Vermögenswerte zum Nachteil der Gläubiger verloren gehen.

Darüber hinaus dürfen Schuldner der Gesellschaft Zahlungen nicht mehr unmittelbar an diese leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden weitgehend untersagt beziehungsweise bereits begonnene Maßnahmen einstweilen eingestellt. Ausgenommen sind die im Beschluss genannten Maßnahmen betreffend unbewegliche Gegenstände.

Was bedeutet das für Mandanten und Gläubiger?

Für Mandanten der Rechtsanwaltsgesellschaft ist die Entwicklung besonders aufmerksam zu verfolgen.

Ein Insolvenzeröffnungsverfahren bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Mandate beendet werden oder die anwaltliche Tätigkeit sofort eingestellt wird.

Mandanten sollten dennoch prüfen, ob laufende Verfahren, wichtige Gerichtstermine oder Fristen betroffen sind. Insbesondere muss gewährleistet bleiben, dass fristgebundene Angelegenheiten ordnungsgemäß bearbeitet werden.

Gläubiger sollten zunächst die weitere gerichtliche Entwicklung verfolgen. Eine förmliche Anmeldung von Insolvenzforderungen erfolgt grundsätzlich erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und entsprechender Aufforderung.

Wie geht es weiter?

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat nun insbesondere die Aufgabe, die Vermögenslage zu sichern und die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu prüfen.

Ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird und welche Perspektiven für die Gesellschaft bestehen, ist dem vorliegenden Beschluss noch nicht zu entnehmen.

Ebenso enthält die gerichtliche Bekanntmachung keine näheren Angaben zu den Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder zur Höhe möglicher Verbindlichkeiten.

Fazit: Die Anordnung des Amtsgerichts Düsseldorf stellt einen wesentlichen Einschnitt für die PFP Rechtsanwälte GmbH dar. Ob eine Fortführung der Geschäftstätigkeit möglich ist oder weitere insolvenzrechtliche Schritte erforderlich werden, bleibt abzuwarten.

Grundlage: Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 16.10.2026, Aktenzeichen 503 IN 202/26. Ein eröffnetes Insolvenzverfahren ist damit noch nicht festgestellt.

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