Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Berlin eine Solarpflicht für Neubauten und bei grundlegenden Dachsanierungen – ein ambitionierter Schritt zur Umsetzung der städtischen Klimaziele. Mit dem „Solargesetz Berlin“ setzt die Hauptstadt auf die systematische Nutzung ihrer Dachflächen zur Solarstromerzeugung und fördert damit nicht nur die Energiewende, sondern auch die regionale Wirtschaft.
Warum ein Solargesetz?
Das Ziel ist klar formuliert: Berlin will den Anteil der Solarenergie am städtischen Stromverbrauch auf mindestens 25 Prozent steigern. Angesichts des Klimawandels und der energiepolitischen Abhängigkeiten erscheint dieser Schritt längst überfällig. Das Gesetz verpflichtet Eigentümer nicht-öffentlicher Gebäude dazu, bei Neubauten oder wesentlichen Dachumbauten Photovoltaikanlagen zu installieren – in der Regel auf mindestens 30 Prozent der Dachfläche.
Wer ist betroffen?
Die Solarpflicht gilt für alle Eigentümerinnen und Eigentümer nicht-öffentlicher Gebäude mit mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche. Betroffen sind sowohl Neubauten, deren Bau nach dem 31. Dezember 2022 begonnen wurde, als auch Bestandsgebäude mit „wesentlichen Umbauten des Daches“. Was genau darunter fällt, regelt das Gesetz ebenfalls – etwa Dachausbauten oder Sanierungen, bei denen die wasserführende Schicht erheblich erneuert wird.
Was muss installiert werden?
Bei Neubauten müssen mindestens 30 % der Bruttodachfläche mit Photovoltaikmodulen belegt werden. Im Bestand sind es 30 % der Nettodachfläche. Alternativ reicht bei kleineren Wohngebäuden eine Mindestleistung von zwei bis sechs Kilowatt, je nach Anzahl der Wohneinheiten. Solarthermieanlagen oder PV-Anlagen auf anderen Außenflächen des Gebäudes können ebenfalls angerechnet werden – unter bestimmten Bedingungen.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Wenn die Installation technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist – etwa bei vollständiger Nordausrichtung des Daches oder aus anderen rechtlichen Gründen – kann eine Befreiung beantragt werden. Diese muss jedoch gut begründet und durch sachkundige Dritte bestätigt werden. Für jede Ausnahme gibt es ein festgelegtes Formular, das bei der Senatsverwaltung einzureichen ist.
Was passiert bei Verstößen?
Wer der Solarpflicht nicht nachkommt, riskiert empfindliche Geldbußen. Diese können bei Einfamilienhäusern bis zu 5.000 Euro, bei größeren Wohngebäuden bis zu 25.000 Euro und bei Nichtwohngebäuden bis zu 50.000 Euro betragen. Zudem können die Bauaufsichtsämter bei Verstößen eine Nachrüstung innerhalb eines Jahres verlangen. Eine lückenlose Dokumentation ist daher Pflicht – die entsprechenden Nachweise müssen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.
Beratung, Förderung und Hilfestellungen
Damit Eigentümer nicht im Bürokratiedschungel untergehen, bietet die Senatsverwaltung eine Vielzahl von Unterstützungsangeboten an. Dazu zählen ein Praxisleitfaden, Formulare, ein Online-Abfrage-Tool zur Einschätzung der Solarpflicht sowie eine Telefonsprechstunde zweimal wöchentlich. Ergänzend dazu prüft die Stadt zusätzliche Fördermaßnahmen, etwa über die Investitionsbank Berlin. Auch Contracting-Modelle sollen helfen, Hürden bei der Finanzierung zu überwinden.
Fazit
Mit dem Solargesetz verfolgt Berlin einen konsequenten Weg zur Klimaneutralität. Für Eigentümer bedeutet das zwar mehr Planungs- und Dokumentationsaufwand – langfristig winken jedoch nicht nur Einsparungen durch Eigenstromnutzung, sondern auch eine Aufwertung der Immobilie. Wichtig ist, sich frühzeitig über Pflichten, Ausnahmen und Förderungen zu informieren – und rechtzeitig die Umsetzung einzuplanen.
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