PATRIZIA Immobilien AG-Hauptversammlung

PATRIZIA Immobilien AG

Augsburg

ISIN DE000PAT1AG3
Wertpapierkennnummer PAT1AG

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie herzlich ein zur

ordentlichen Hauptversammlung der PATRIZIA Immobilien AG

am Donnerstag, den 22. Juni 2017, um 10:00 Uhr
im Kongresszentrum „Kongress am Park Augsburg“,
Gögginger Straße 10, 86159 Augsburg.

TAGESORDNUNG

Punkt 1 der Tagesordnung

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PATRIZIA Immobilien AG zum 31. Dezember 2016, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB

Die genannten Unterlagen sind von der Einberufung an im Internet unter

www.patrizia.ag

dort im Bereich „Investor Relations – Hauptversammlung“, zugänglich. Sie liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Der Aufsichtsrat hat bereits den Jahresabschluss festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.

Punkt 2 der Tagesordnung

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der PATRIZIA Immobilien AG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Der Bilanzgewinn der PATRIZIA Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 181.016.689,28 Euro wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Vorschlag zur Gewinnverwendung ist von der Einberufung an im Internet unter www.patrizia.ag, dort im Bereich „Investor Relations – Hauptversammlung“, zugänglich. Er liegt auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.

Punkt 3 der Tagesordnung

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.

Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der einzelnen Mitglieder des Vorstands gesondert abzustimmen (Einzelentlastung).

Punkt 4 der Tagesordnung

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.

Es ist beabsichtigt über die Entlastung der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats gesondert abzustimmen (Einzelentlastung).

Punkt 5 der Tagesordnung

Beschlussfassung über die Wahl des Aufsichtsrats

Mit Beendigung der Hauptversammlung am 22. Juni 2017 endet die Amtszeit aller drei Mitglieder des Aufsichtsrats.

Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat ist nicht mitbestimmt. Die Gesellschaft muss daher die feste Geschlechterquote von 30 % nach § 96 Abs. 2 AktG nicht erfüllen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren

a)

Dr. Theodor Seitz LL.M., Rechtsanwalt und Steuerberater, Partner der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner, wohnhaft in Augsburg

b)

Alfred Hoscheck, Geschäftsführer der AHO Verwaltung GmbH, wohnhaft in Augsburg

c)

Uwe H. Reuter, Vorsitzender des Vorstandes VHV Holding AG, wohnhaft in Hannover

für die Zeit vom Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2017 bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 entscheidet, zu Mitgliedern des Aufsichtsrates der Gesellschaft zu wählen.

d)

Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, Gerhard Steck, Vorstand der VPV i.R., wohnhaft in Weissach i.T., für die Zeit vom Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2017 bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 entscheidet, nach näherer Maßgabe der Satzung zum Ersatzmitglied für jedes der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.

Gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung der PATRIZIA Immobilien AG wird das gewählte Ersatzmitglied Mitglied des Aufsichtsrats, wenn ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet, ohne dass ein Nachfolger bestellt ist. Tritt das Ersatzmitglied an die Stelle des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds, so erlischt sein Amt, falls in der nächsten oder übernächsten Hauptversammlung nach Eintritt des Ersatzfalles eine Neuwahl für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied stattfindet, mit Beendigung dieser Hauptversammlung, andernfalls mit Ablauf der restlichen Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds. Erlischt das Amt des an die Stelle des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds getretenen Ersatzmitgliedes infolge der Nachwahl, bedarf diese einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Scheidet das Ersatzmitglied infolge der Nachwahl aus dem Aufsichtsrat aus, lebt seine Stellung als Ersatzmitglied wieder auf.

Die Hauptversammlung wird über die Besetzung der drei Sitze im Aufsichtsrat sowie über die Wahl des Ersatzmitglieds in Einzelwahl entscheiden.

Die vom Aufsichtsrat zur Wahl als Aufsichtsratsmitglieder bzw. Ersatzmitglied vorgeschlagenen Herren gehören bereits folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien an:

a)

Dr. Theodor Seitz LL.M.:

CDH AG, Augsburg, Mitglied des Aufsichtsrats

b)

Alfred Hoschek

Keine Mandate

c)

Uwe H. Reuter

VHV Allgemeine Versicherungs AG, Hannover, Vorsitzender des Aufsichtsrats

VHV Hannoversche Leben, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Hannoversche Direktversicherung AG, Vorsitzender des Aufsichtsrats

VHV solutions GmbH, Vorsitzender des Aufsichtsrats

VHV Vermögensanlage AG, Vorsitzender des Aufsichtsrats

VAV Versicherungs AG, Wien/Österreich, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Darüber hinaus ist Herr Reuter Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

E + S Rückversicherung AG (Tochter der Hannover Rückversicherung AG), Hannover, Mitglied des Aufsichtsrats

Gruppo ITAS Assicurazioni, Trento/Italien, Mitglied des Aufsichtsrats

NORD/LB, Hannover, Mitglied des Beirats

d)

Gerhard Steck

Keine Mandate

Für den Fall seiner Wahl durch die Hauptversammlung beabsichtigt Herr Dr. Seitz bei der anstehenden Wahl erneut für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.

Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der PATRIZIA Immobilien AG sowie einem wesentlich an der PATRIZIA Immobilien AG beteiligten Aktionär offen legen. Hierzu teilt der Aufsichtsrat mit:

Die Kandidaten Herr Dr. Seitz, Herr Hoschek und Herr Steck sind Mitglieder im Aufsichtsrat der PATRIZIA Immobilien AG und werden zur Wiederwahl bzw. zur Wahl als Ersatzmitglied vorgeschlagen. Zu keinem dieser Kandidaten hat die PATRIZIA Immobilien AG im abgelaufenen Jahr eine über die Aufsichtsratstätigkeit hinausgehende Geschäftsbeziehung unterhalten und über die Aufsichtsratsvergütung hinausgehende Zahlungen geleistet.

Nach Ansicht des Aufsichtsrats bestehen bei keinem der vorgeschlagenen Kandidaten maßgebliche persönliche oder geschäftliche Beziehungen zur PATRIZIA Immobilien AG, den Organen der PATRIZIA Immobilien AG oder einem wesentlich an der PATRIZIA Immobilien AG beteiligten Aktionär, die nach Ziffer 5.4.1 des Corporate Governance Kodex offenzulegen wären.

Die Lebensläufe der Kandidaten finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.patrizia.ag/investor-relations/hauptversammlung/2017/

Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand für die Tätigkeit im Aufsichtsrat aufbringen können.

Punkt 6 der Tagesordnung

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt auf Basis des gemäß Art. 16 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 durchgeführten Auswahlverfahrens vor zu beschließen:

Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2017, sofern diese einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen werden, bestellt.

Punkt 7 der Tagesordnung

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung der Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln („Aktiendividende“) und entsprechende Satzungsänderungen zu beschließen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von 83.955.887 Euro um 8.395.589 Euro auf 92.351.476 Euro (in Worten: zweiundneunzig Millionen dreihunderteinundfünfzigtausend vierhundertsechsundsiebzig Euro) aus Gesellschaftsmitteln durch Ausgabe von 8.395.589 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) erhöht. Die neuen Aktien stehen den Aktionären im Verhältnis 10:1 zu, sodass auf zehn bestehende Stückaktien eine neue Stückaktie entfällt. Die neuen Stückaktien sind ab dem 1. Januar 2017 gewinnbezugsberechtigt.

Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Umwandlung eines Teilbetrages in Höhe von 8.395.589 Euro der in der Jahresbilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital. Dem Beschluss über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wird die festgestellte Jahresbilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 zugrunde gelegt. Diese geprüfte und festgestellte Jahresbilanz ist mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers der Gesellschaft, der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, versehen.

b)

§ 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung erhalten folgende Fassung:

(1)

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 92.351.476 Euro (in Worten: zweiundneunzig Millionen dreihunderteinundfünfzigtausend vierhundertsechsundsiebzig Euro). Das Grundkapital wurde in Höhe von 5.000.000,00 Euro durch Formwechsel der PATRIZIA Firmenverbund AG & Co. KG mit dem Sitz in Augsburg erbracht.

(2)

Das Grundkapital ist eingeteilt in 92.351.476 (in Worten: zweiundneunzig Millionen dreihunderteinundfünfzigtausend vierhundertsechsundsiebzig) Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag).

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft von 83.955.887,00 Euro ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 83.955.887 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme, sodass im Zeitpunkt der Einberufung auf Grundlage der Satzung 83.955.887 Stimmrechte bestehen. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich in Textform in deutscher oder englischer Sprache rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 15. Juni 2017, 24:00 Uhr unter einer der folgenden Adressen zugehen:

Per Post unter der Anschrift:

PATRIZIA Immobilien AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

per Telefax unter der Faxnummer +49 89 210 27 288 oder
elektronisch per E-Mail an namensaktien@linkmarketservices.de

Bitte verwenden Sie für die Anmeldung das Anmeldeformular, das Ihnen gemeinsam mit der Einladung übersandt wird. Bei einer Anmeldung per E-Mail geben Sie bitte in jedem Fall Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihre Aktionärsnummer(n) an. Bitte melden Sie sich frühzeitig an, wenn Sie eine Teilnahme an der Hauptversammlung beabsichtigen, um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern.

Maßgeblich für das Stimmrecht in der Hauptversammlung ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Mit der Anmeldung zur Hauptversammlung ist keine Sperre für die Veräußerung der angemeldeten Aktien verbunden. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär jedoch nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Ausübung des Stimmrechts ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Dieser wird dem Bestand am 15. Juni 2017, 24:00 Uhr, entsprechen, da aus organisatorischen Gründen vom Anmeldeschluss bis einschließlich zum Tag der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden. Erwerber von Aktien, die hinsichtlich der erworbenen Aktien bei Ablauf der Anmeldefrist noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, können daher aus eigenem Recht keine Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien ausüben. In diesen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis zur Umschreibung des Aktienregisters noch bei dem für die betreffenden Aktien im Aktienregister eingetragenen Aktionär.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch im Fall der Bevollmächtigung ist der rechtzeitige Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft unter einer der angegebenen Adressen bis zum Ablauf des 15. Juni 2017, 24:00 Uhr, durch den Aktionär oder den Bevollmächtigen sicherzustellen.

1.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine sonst in § 135 Abs. 8 und 10 AktG genannte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht können sowohl durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft als auch durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erfolgen. Für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft sowie die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf stehen nachfolgend genannte Adressen zur Verfügung:

Per Post unter der Anschrift:

PATRIZIA Immobilien AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

per Telefax unter der Faxnummer +49 89 210 27 288 oder
elektronisch per E-Mail an namensaktien@linkmarketservices.de

Im Falle einer E-Mail geben Sie bitte Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und die Aktionärsnummer(n) an.

Die Aktionäre können das Formular verwenden, das Ihnen zusammen mit den Anmeldeunterlagen oder der Eintrittskarte übersandt wird. Bitte beachten Sie die Hinweise auf den jeweiligen Formularen.

Am Tag der Hauptversammlung können die Vollmacht, ihr Widerruf bzw. der entsprechende Nachweis auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung übergeben werden.

2.

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und anderen ihnen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten Personen und Institutionen sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Bitte beachten Sie auch die von den Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und anderen Personen und Institutionen insoweit vorgegebenen Regeln.

Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben. Entsprechendes gilt für Aktionärsvereinigungen und andere ihnen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen.

3.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, die Stimmrechte aus angemeldeten Aktien in der Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter können bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt vorliegt. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine zu diesem Tagesordnungspunkt erteilte Weisung für jede Einzelabstimmung. Die Stimmrechtsvertreter stehen nur für die Abstimmung über Anträge zur Verfügung, zu denen es mit dieser Einladung oder später bekanntgemachte Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären nach §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG gibt oder die nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht werden. Die Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder Anträgen von Aktionären oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen.

Die Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können in Textform per Post an

PATRIZIA Immobilien AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

per Telefax unter der Faxnummer +49 89 210 27 288 oder
elektronisch per E-Mail an namensaktien@linkmarketservices.de

erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, ihre Änderung oder ihr Widerruf müssen bis zum Ablauf des 15. Juni 2017, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingegangen sein. Bei Vollmachts- und Weisungserteilung, Änderung oder Widerruf per E-Mail geben Sie bitte Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihre Aktionärsnummer(n) an.

Am Tag der Hauptversammlung können Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in Textform erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Die Aktionäre können das Formular verwenden, das Ihnen zusammen mit den Anmeldeunterlagen oder der Eintrittskarte übersandt wird. Bitte beachten Sie die Hinweise auf den jeweiligen Formularen.

Rechte der Aktionäre

Den Aktionären stehen im Vorfeld der Hauptversammlung und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu.

1.

Erweiterung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (entspricht 4.197.794,35 Euro) oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens 22. Mai 2017, 24:00 Uhr, zugehen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.

Solche Verlangen sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

PATRIZIA Immobilien AG
Investor Relations/Hauptversammlung
Fuggerstraße 26
86150 Augsburg

2.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung zu übersenden. Sollen die Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, müssen sie spätestens 14 Tage vor der Versammlung, d. h. spätestens bis zum 7. Juni 2017, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter einer der nachfolgenden Adressen eingegangen sein:

Per Post an:

PATRIZIA Immobilien AG
Investor Relations/Hauptversammlung
Fuggerstraße 26
86150 Augsburg

per Telefax an die Nummer: +49 821 50910-399
per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@patrizia.ag

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht zugänglich gemacht.

Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden wir zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter

www.patrizia.ag

dort im Bereich „Investor Relations – Hauptversammlung“, veröffentlichen.

Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten und im Fall eines Vorschlags zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält.

3.

Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der PATRIZIA Immobilien AG zu den mit ihr verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen, darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Ferner kann der Versammlungsleiter nach § 20 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs den zeitlichen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte und/oder für einzelne Frage- und Redebeiträge angemessen festzusetzen.

Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung

Die unter den Tagesordnungspunkten 1 und 2 genannten Unterlagen, weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG sowie die sonstigen Informationen nach § 124a AktG sind im Internet unter

www.patrizia.ag

dort im Bereich „Investor Relations – Hauptversammlung“, zugänglich. Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.

 

Augsburg, im Mai 2017

PATRIZIA Immobilien AG

Der Vorstand

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