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Optionskinder

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Die große Koalition hat sich auf einen neuen Gesetzentwurf zur doppelten Staats­bürgerschaft geeinigt. Künftig sollen Kinder aus­ländischer Eltern unter bestimmten Voraus­setzungen von der Op­tions­pflicht befreit werden. Sie müssen sich dann nicht mehr zwischen der deutschen und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden.

Zwischen dem Jahr 2000 und dem Jahr 2012 kamen in Deutschland rund 9 Millionen Kinder auf die Welt. 460 000 dieser Kinder erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit, obwohl ihre Eltern Ausländer waren. Damit waren rund 5 % aller Neu­geborenen Optionskinder. Nach bisherigem Recht müssen diese Kinder spätestens mit Vollendung des 23. Lebensjahres eine der beiden Staatsangehörigkeiten wählen.

Von dem geplanten Gesetzentwurf sind auch Kinder ausländischer Eltern betroffen, die zwischen 1990 und 2000 in Deutschland geboren wurden. Im Rahmen einer Übergangsregelung konnten sie nur auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit nachträglich erwerben. Hiervon machten knapp 50 000 Kinder Gebrauch. Zusammengenommen gibt es in Deutschland damit rund eine halbe Million Optionskinder.

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