Insolvenzverfahren – Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
Aktenzeichen: 1542 IN 278/25
Das Amtsgericht München hat im Insolvenzverfahren der OptimusFine GmbH (Hermine-von-Parish-Straße 34, 81245 München, HRB 270363, vertreten durch die Geschäftsführer Karakoc Burak und Dr. Micallef Derek) mit Beschluss vom 04.02.2025, 10:00 Uhr, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jürgen Müller (Beuerberger Straße 14, 82515 Wolfratshausen) bestellt.
Anordnungen gemäß § 21 InsO:
- Verfügungsbeschränkung: Die Schuldnerin darf nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
- Einziehung von Forderungen: Außenstände der Schuldnerin dürfen nur durch den vorläufigen Insolvenzverwalter eingezogen werden.
- Zwangsvollstreckung: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin sind untersagt und einstweilen eingestellt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen.
- Vermögenssicherung: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, das schuldnerische Vermögen in Besitz zu nehmen und ein Insolvenzsonderkonto einzurichten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann binnen zwei Wochen ab Verkündung bzw. Veröffentlichung Beschwerde beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München eingelegt werden.
Amtsgericht München – Insolvenzgericht, 04.02.2025
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