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geralt (CC0), Pixabay
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Insolvenzverfahren – Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Aktenzeichen: 1542 IN 278/25

Das Amtsgericht München hat im Insolvenzverfahren der OptimusFine GmbH (Hermine-von-Parish-Straße 34, 81245 München, HRB 270363, vertreten durch die Geschäftsführer Karakoc Burak und Dr. Micallef Derek) mit Beschluss vom 04.02.2025, 10:00 Uhr, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jürgen Müller (Beuerberger Straße 14, 82515 Wolfratshausen) bestellt.

Anordnungen gemäß § 21 InsO:

  • Verfügungsbeschränkung: Die Schuldnerin darf nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
  • Einziehung von Forderungen: Außenstände der Schuldnerin dürfen nur durch den vorläufigen Insolvenzverwalter eingezogen werden.
  • Zwangsvollstreckung: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin sind untersagt und einstweilen eingestellt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen.
  • Vermögenssicherung: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, das schuldnerische Vermögen in Besitz zu nehmen und ein Insolvenzsonderkonto einzurichten.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann binnen zwei Wochen ab Verkündung bzw. Veröffentlichung Beschwerde beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München eingelegt werden.

Amtsgericht München – Insolvenzgericht, 04.02.2025

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