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OLG-Urteile der Woche: Terrorismus, Schmerzensgeld und Grenzen staatlicher Überwachung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay
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Die deutschen Oberlandesgerichte haben in der Woche vom 26. bis 31. Oktober 2026 mehrere Entscheidungen bekannt gegeben, die rechtlich und gesellschaftlich erhebliches Gewicht besitzen. Im Mittelpunkt stehen Terrorismusverfahren, staatliche Überwachung, Untersuchungshaft und die Haftung von Restaurantbetreibern.

OLG Jena: Haftstrafe wegen Mitgliedschaft im IS

Das Thüringer Oberlandesgericht verurteilte am 29. Oktober einen aus dem Irak stammenden Angeklagten zu vier Jahren und sieben Monaten Freiheitsstrafe. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er sich 2014 der Terrororganisation Islamischer Staat angeschlossen und unter anderem Mitglieder im Bereich Propaganda ausgebildet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren unterstreicht die Bedeutung der deutschen Staatsschutzjustiz bei der Verfolgung internationaler Terrorismusdelikte.

OLG Schleswig: Dauerüberwachung von Christian B. beendet

Eine besonders öffentlichkeitswirksame Entscheidung traf das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht am 30. Oktober.

Die Richter bestätigten, dass die dauerhafte polizeiliche Observation des im Fall Madeleine McCann verdächtigen Christian B. nicht fortgeführt werden darf.

Ausschlaggebend war unter anderem eine neue sachverständige Risikobewertung. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die weitere Überwachung sah das Gericht nicht mehr als erfüllt an.

Die Entscheidung verdeutlicht, dass selbst erhebliche öffentliche Sicherheitsinteressen keinen unbegrenzten staatlichen Eingriff rechtfertigen.

OLG Dresden: Haftbefehle im Separatistenverfahren aufgehoben

Im Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der sogenannten Sächsischen Separatisten hob das Oberlandesgericht Dresden am 29. Oktober drei Haftbefehle auf.

Bei zwei Angeklagten verneinte das Gericht die Fluchtgefahr und bewertete den dringenden Tatverdacht teilweise neu. Bei einem weiteren Angeklagten wurde die Fortdauer der Untersuchungshaft als unverhältnismäßig angesehen.

Die Entscheidung ist kein Freispruch, sondern betrifft die Voraussetzungen weiterer Untersuchungshaft.

OLG Frankfurt: Kein Schmerzensgeld nach Sturz vom Designerstuhl

Wer auf einem ungewöhnlich gestalteten Stuhl Platz nimmt, muss dessen besondere Eigenschaften berücksichtigen.

Das stellte das Oberlandesgericht Frankfurt in einem am 27. Oktober veröffentlichten Verfahren klar. Eine Restaurantbesucherin war mit einem handförmigen Designerstuhl umgekippt und verlangte Schadensersatz sowie Schmerzensgeld.

Das Gericht sah keine ausreichende Grundlage für eine Haftung des Restaurantbetreibers. Auch Gäste tragen Verantwortung für ihre eigene Sicherheit.

Aktenzeichen: 9 U 104/25, Hinweisbeschluss vom 11. September 2026.

OLG Frankfurt: Menschliche Kreativität bleibt trotz KI geschützt

Auch eine in dieser Woche erneut aufgegriffene Entscheidung zum Urheberrecht verdient Aufmerksamkeit.

Das OLG Frankfurt hatte bereits am 1. Oktober entschieden, dass ein menschlich verfasster Liedtext seinen urheberrechtlichen Schutz nicht dadurch verliert, dass bei der musikalischen Weiterverarbeitung künstliche Intelligenz eingesetzt wird.

Aktenzeichen: 11 U 2/26.

Für die Kreativwirtschaft besitzt diese rechtskräftige Entscheidung erhebliche praktische Bedeutung.

 

Fazit: Grundrechte und Eigenverantwortung prägen die Rechtsprechung

Die Entscheidungen dieser Woche zeigen ein gemeinsames Spannungsfeld: Gerichte müssen individuelle Rechte gegenüber Sicherheitsinteressen, wirtschaftlichen Ansprüchen und staatlichen Eingriffen schützen.

Besonders die Verfahren in Schleswig und Dresden machen deutlich, dass Untersuchungshaft und Überwachungsmaßnahmen einer fortlaufenden rechtlichen Kontrolle unterliegen.

Redaktioneller Hinweis: Berücksichtigt wurden wichtige, bis zum 31. Oktober öffentlich bekannt gewordene OLG-Entscheidungen. Nicht alle Entscheidungen wurden in dieser Woche selbst verkündet. Der Überblick erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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