Die Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe in Deutschland beschäftigen sich mit Fragen, die weit über einzelne Rechtsstreitigkeiten hinausreichen. In der Woche vom 26. bis 31. Oktober 2026 standen insbesondere die Befugnisse des Verfassungsschutzes, die Genehmigung erneuerbarer Energieanlagen und die Grenzen staatlicher Informationspflichten im Mittelpunkt.
OVG Lüneburg: AfD Niedersachsen darf weiterhin überwacht werden
Eine politisch und juristisch besonders bedeutsame Entscheidung wurde am 30. Oktober bekannt. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg wies die Beschwerde des AfD-Landesverbandes gegen seine Einstufung durch den Verfassungsschutz zurück.
Nach Auffassung des Gerichts liegen ausreichende Tatsachen für gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen vor. Der Verfassungsschutz darf den Landesverband deshalb weiterhin entsprechend beobachten.
Der Beschluss ist im Eilverfahren unanfechtbar. Das Hauptsacheverfahren beim Verwaltungsgericht Hannover bleibt davon unberührt.
OVG Koblenz: Wasserkraftprojekt im Rhein muss genehmigt werden
Am 30. Oktober veröffentlichte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eine Entscheidung mit Bedeutung für die Energiewende.
Ein Betreiber plant eine schwimmende Kleinstwasserkraftanlage mit 55 Strömungsturbinen im Rhein. Obwohl Beeinträchtigungen der Freizeitschifffahrt nicht vollständig ausgeschlossen werden können, hat er nach Auffassung des Gerichts Anspruch auf die beantragte strom- und schifffahrtsrechtliche Genehmigung.
Entscheidend ist das überragende öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien gemäß § 2 EEG.
Urteil vom 15. Oktober 2026, Az. 1 A 11648/25.OVG, veröffentlicht am 30. Oktober.
Weitere möglicherweise erforderliche wasserrechtliche Genehmigungen waren nicht Gegenstand des Verfahrens.
OVG Berlin-Brandenburg: Pressefreiheit trifft auf Sicherheitsinteressen
Mit Beschluss vom 26. Oktober 2026 befasste sich das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit der Frage, ob die Presse Auskunft über sämtliche als kritische Infrastruktur eingestuften Einrichtungen verlangen kann.
Das Gericht wies die Beschwerde eines Antragstellers zurück. Im konkreten Verfahren standen insbesondere Sicherheitsinteressen und der Schutz sensibler Informationen im Vordergrund.
Aktenzeichen: OVG 6 S 230/26.
Die Entscheidung zeigt, dass journalistische Auskunftsansprüche zwar grundrechtlich geschützt sind, aber nicht uneingeschränkt gelten. Gerade bei potenziell sicherheitsrelevanten Informationen müssen Gerichte unterschiedliche Schutzinteressen gegeneinander abwägen.
OVG Nordrhein-Westfalen: Streit um versiegelte Geschäftsräume
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied am 27. Oktober über die Beschwerde eines Antragstellers, der die Entsiegelung gewerblich genutzter Büroräume erreichen wollte.
Der Antrag blieb erfolglos. Nach Auffassung des Gerichts war nicht ausreichend glaubhaft gemacht worden, dass der Antragsteller durch die Maßnahme in eigenen subjektiven Rechten verletzt wurde.
Aktenzeichen: 4 B 1218/26.
Für Unternehmer verdeutlicht der Beschluss, dass gerichtlicher Eilrechtsschutz eine nachvollziehbar dargelegte eigene Rechtsbetroffenheit voraussetzt.
Fazit: Verwaltungsgerichte setzen staatlichem Handeln Grenzen – bestätigen aber auch Behördenbefugnisse
Die Entscheidungen verdeutlichen das Spannungsverhältnis zwischen individuellen Freiheitsrechten, öffentlichen Sicherheitsinteressen und staatlichen Genehmigungspflichten.
Besonders relevant sind die Beschlüsse zur Verfassungsschutzbeobachtung und zum Informationszugang sowie das veröffentlichte Urteil zur Wasserkraft.
Redaktioneller Hinweis: Der Überblick berücksichtigt fünf recherchierte Entscheidungen beziehungsweise Veröffentlichungen vom 26. bis 31. Oktober 2026. Neben Urteilen werden auch gerichtliche Beschlüsse berücksichtigt. Eine vollständige Erfassung sämtlicher in Deutschland ergangener OVG- und VGH-Entscheidungen ist damit nicht verbunden.
Kommentar hinterlassen