Startseite Allgemeines OLG Frankfurt: „Toxisch“ und „manipulativ“ als zulässige Kritik
Allgemeines

OLG Frankfurt: „Toxisch“ und „manipulativ“ als zulässige Kritik

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
Teilen

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine im Coaching- und Esoterikbereich tätige Bewusstseinstrainerin die Bezeichnungen „toxisch“ und „manipulativ“ hinnehmen muss. Damit bestätigte das Gericht eine vorherige Entscheidung des Landgerichts.

Streit zwischen Coach und ehemaliger Klientin

Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Konflikt zwischen der Trainerin und einer ehemaligen Kundin. Diese hatte kostenpflichtige Angebote wie Kurse und ein sogenanntes „Reading“ gebucht, sich später jedoch davon distanziert und eine Rückerstattung verlangt. Nachdem diese abgelehnt wurde, wandte sich die Kundin per E-Mail an das Umfeld der Anbieterin sowie an einen Zahlungsdienstleister – und bezeichnete die Trainerin dabei unter anderem als „toxisch“ und „manipulativ“.

Die Betroffene wollte diese Aussagen gerichtlich untersagen lassen.

Gericht: Meinung statt Tatsachenbehauptung

Ohne Erfolg: Das OLG stellte klar, dass es sich bei den Äußerungen nicht um überprüfbare Tatsachenbehauptungen handelt, sondern um persönliche Werturteile. Solche Meinungen sind durch die Meinungsfreiheit geschützt – selbst dann, wenn sie scharf, überspitzt oder emotional formuliert sind.

Entscheidend sei, dass keine konkreten, nachweisbaren Vorwürfe im Raum stehen. Begriffe wie „toxisch“ oder „manipulativ“ seien subjektive Einschätzungen und daher rechtlich nicht als „wahr“ oder „unwahr“ einzuordnen.

Keine Schmähkritik

Auch eine unzulässige Schmähkritik sah das Gericht nicht. Die Aussagen hätten sich auf die geschäftliche Tätigkeit der Trainerin bezogen und nicht allein auf eine persönliche Diffamierung abgezielt.

Damit überwiegt in diesem Fall das Recht auf freie Meinungsäußerung gegenüber dem Persönlichkeitsrecht der Betroffenen.

Fazit

Wer öffentlich Dienstleistungen anbietet, muss sich auch kritischen – und mitunter harten – Bewertungen stellen.
Die Grenze liegt erst dort, wo aus Kritik reine Diffamierung wird.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

BaFin warnt vor Festgeldangeboten auf zinsanlageprofi(.)net

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Festgeldangeboten, die über die Internetseite...

Allgemeines

Aktuelle uns bekannte Verfahren wegen Anlage- und Cybertrading-Betrugs

Vorab eine juristische Feinheit von Rechtsanwalt Jens Reime: Nicht jedes Verfahren, das...

Allgemeines

Die neue Masche der Finanzbetrüger: Wenn selbst echte Firmennamen zur Falle werden

Festgeld statt Kryptowährungen, bekannte Unternehmensnamen statt Fantasiefirmen und täuschend echte Internetseiten statt...

Allgemeines

Fortuna Düsseldorf:Endlich wieder Fortuna – auch wenn es gefühlt die falsche Liga ist

Am Freitag ist es endlich so weit: Fortuna Düsseldorf startet in Mannheim...