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Österreich beschließt Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren

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Der österreichische Nationalrat hat ein Gesetz verabschiedet, das muslimischen Schülerinnen unter 14 Jahren künftig das Tragen eines Kopftuchs in Schulen untersagt. Die Regelung soll ab dem Schuljahr 2026/27 gelten und stellt einen der deutlichsten Eingriffe in religiöse Bekleidungsregeln im österreichischen Schulwesen dar.

Breite Mehrheit im Parlament – Grüne stimmen dagegen

Der Vorstoß wurde von der Regierungskonstellation aus ÖVP, SPÖ und Neos getragen und erhielt zusätzlich Unterstützung der FPÖ. Die Grünen stimmten gegen das Gesetz. Die Regierungsparteien argumentierten, das Verbot solle die Gleichbehandlung und die Freiheit junger Mädchen stärken.

Begründung der Regierung: Schutz Minderjähriger

Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) bezeichnete das Kopftuch bei minderjährigen Schülerinnen als „Zeichen der Unterdrückung“. Ziel des Gesetzes sei es, Mädchen vor familiärem oder sozialem Druck zu schützen und gleiche Chancen im Bildungsbereich sicherzustellen.

Sanktionen für Eltern vorgesehen

Bei Verstößen sollen künftig auch Geldstrafen für die Eltern verhängt werden können. In welcher Höhe diese liegen werden, ist noch nicht abschließend geregelt, soll aber im Rahmen der Ausführungsbestimmungen präzisiert werden.

Kritik und offene Fragen

Oppositionsstimmen – insbesondere von den Grünen – kritisierten, das Gesetz greife unverhältnismäßig in die Religionsfreiheit ein und könne zu weiterer gesellschaftlicher Spaltung führen. Zudem wird von Expert:innen diskutiert, ob die Regelung vor dem Verfassungsgerichtshof Bestand haben wird. Bereits frühere Versuche, Kopftuchverbote in Schulen auszuweiten, waren rechtlich umstritten.

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