Öffentliche Zustellung einer Anhörung und Nachfristsetzung SLEEPZ AG – Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse – SLEEPZ AG

Published On: Donnerstag, 21.09.2023By Tags:

SLEEPZ AG

Öffentliche Zustellung einer Anhörung und Nachfristsetzung

Gemäß § 1 HessVwZG vom 14.02.1957 in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 10 VwZG vom 12.08.2005 in der derzeit gültigen Fassung wird die

Anhörung der Frankfurter Wertpapierbörse vom 16. August 2023 für

SLEEPZ AG
Vorstand
Gipsstraße 10
10119 Berlin
Deutschland

öffentlich zugestellt, da die vorgenannte Gesellschaft postalisch nicht zu erreichen ist.

Die öffentliche Zustellung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Deutsche Börse AG (www.deutsche-boerse.com).

Die Anhörung und Nachfristsetzung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage dieser Bekanntmachung mehr als zwei Wochen vergangen sind. Mit der Zustellung werden auch Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Die Anhörung und Nachfristsetzung liegt bei der Deutsche Börse AG, dem Rechtsträger der Frankfurter Wertpapierbörse, Abteilung Listings & Regulatory Issuer Services and Obligations, Mergenthaler Allee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, für den Empfänger offen und kann vom Empfänger eingesehen oder abgeholt werden.

Frankfurt am Main, den 19. September 2023

Frankfurter Wertpapierbörse

Geschäftsführung
gez. Gebhardt gez. i.A. Pfeiffer

Leave A Comment