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Oberverwaltungsgericht bestätigt Auswahl: Neue NWL-Verbandsvorsteherin kann Amt antreten

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Im Streit um die Besetzung der neu geschaffenen Stelle des hauptamtlichen Verbandsvorstehers des Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) ist der bisherige nebenamtliche Amtsinhaber auch vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen gescheitert. Damit kann die ausgewählte Bewerberin ihr Amt antreten.

Hintergrund ist eine Neuorganisation des NWL. Künftig soll der Zweckverband nicht mehr von einem nebenamtlichen, sondern von einem hauptamtlichen Verbandsvorsteher geleitet werden. Die Verbandsversammlung hatte bereits im Dezember 2025 die bisherige Geschäftsführerin des NWL für die neue Position gewählt. Gegen diese Entscheidung war der unterlegene Mitbewerber gerichtlich vorgegangen und hatte versucht, die Ernennung im Eilverfahren zu stoppen.

Beschwerde ohne Erfolg

Nachdem bereits das Verwaltungsgericht Arnsberg den Eilantrag abgelehnt hatte, bestätigte nun auch das Oberverwaltungsgericht diese Entscheidung. Nach Auffassung des 6. Senats konnte der Antragsteller mit seiner Beschwerde die erstinstanzliche Entscheidung nicht erschüttern.

Die Richter stellten insbesondere darauf ab, dass sich der Bewerber widersprüchlich verhalten habe. Er habe sich nicht ordnungsgemäß am Auswahlverfahren beteiligt, wolle sich nun aber auf angebliche Verfahrensfehler berufen, um die Ernennung seiner Mitbewerberin zu verhindern. Dieses Vorgehen sei rechtlich nicht überzeugend.

Auswahlverfahren rechtmäßig

Auch die weiteren Einwände des Antragstellers hatten keinen Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts durfte das Auswahlgespräch erneut durchgeführt werden. Ebenso sahen die Richter keine Anhaltspunkte für eine Befangenheit einzelner oder sämtlicher Mitglieder des Auswahlgremiums.

Auch behauptete Mängel bei der dienstlichen Beurteilung der ausgewählten Bewerberin oder andere vermeintliche Fehler im Auswahlverfahren rechtfertigten es nach Ansicht des Gerichts nicht, dass der Antragsteller seine Mitwirkung am Auswahlgespräch verweigerte.

Mit dem unanfechtbaren Beschluss ist der Konkurrentenstreit beendet. Der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe kann die Stelle des hauptamtlichen Verbandsvorstehers nun endgültig mit der ausgewählten Bewerberin besetzen.

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juni 2026, Az. 6 B 426/26 (Vorinstanz: Verwaltungsgericht Arnsberg, Az. 2 L 1673/25).

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