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Oberster Gerichtshof lässt Verbot von „Nur zwei Geschlechter“-T-Shirt bestehen

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Der Oberste Gerichtshof der USA hat am 27. Mai entschieden, den Fall eines Mittelschülers nicht zu verhandeln, der wegen eines kontroversen T-Shirts vom Unterricht ausgeschlossen wurde. Damit bleibt ein Urteil eines unteren Gerichts bestehen, das das Verbot des T-Shirts mit der Aufschrift „THERE ARE ONLY TWO GENDERS“ (Es gibt nur zwei Geschlechter) durch die Schule als gerechtfertigt ansah.

Die Schule hatte argumentiert, dass das T-Shirt potenziell störend für den Unterricht sei und sich negativ auf das Wohlbefinden von Schülern auswirken könnte, die sich nicht mit dem binären Geschlechtersystem identifizieren. Einige dieser Schüler hätten bereits mit ernsthaften psychischen Problemen zu kämpfen gehabt.

Zwei konservative Richter, Clarence Thomas und Samuel Alito, erklärten, sie hätten den Fall angenommen. Alito kritisierte das Vorgehen des Berufungsgerichts und betonte, dass Meinungsfreiheit an Schulen die Regel und nicht die Ausnahme sein sollte. Er führte aus, dass bloße Verärgerung oder Unbehagen über eine Meinung kein ausreichender Grund sei, um die freie Meinungsäußerung zu unterdrücken.

Der Schüler Liam Morrison hatte das T-Shirt 2023 als Siebtklässler getragen, um seine Ansichten zu gesellschaftspolitischen Themen auszudrücken. Nachdem er vom Unterricht ausgeschlossen wurde, weil er sich weigerte, das Shirt zu wechseln, kehrte er mit einer abgeänderten Version zurück – diesmal war „two genders“ mit dem Wort „censored“ überklebt. Auch dieses Shirt wurde von der Schule beanstandet.

Liams Anwälte, unterstützt von der konservativen Organisation Alliance Defending Freedom, argumentierten, dass er sein Recht auf freie Meinungsäußerung friedlich und ohne persönliche Angriffe ausüben wollte. Die Schule hingegen verwies auf ihre Pflicht, ein sicheres Lernumfeld für alle Schüler zu gewährleisten.

Das zuständige Berufungsgericht in Boston stellte sich auf die Seite der Schule und urteilte, dass Bildungseinrichtungen Nachrichten verbieten dürfen, die die Identität anderer herabwürdigen und vernünftigerweise als störend gelten können. Entscheidungen dieser Art müssten unter unsicheren Bedingungen oft schnell getroffen werden, so der Richter.

Der Fall zeigt die wachsende gesellschaftliche Spannung rund um Geschlechteridentität, Meinungsfreiheit und die Rolle von Schulen im Umgang mit kontroversen Themen.

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