Startseite Allgemeines Oberlandesgericht Düsseldorf – ein Anwalt, der alleine arbeitet, darf nicht ständig von „wir“ sprechen und mit angeblichen Kollegen werben….
Allgemeines

Oberlandesgericht Düsseldorf – ein Anwalt, der alleine arbeitet, darf nicht ständig von „wir“ sprechen und mit angeblichen Kollegen werben….

Teilen

Ein Anwalt ist gut, zwei Anwälte zu haben ist besser….. Das dachte sich ein Rechtsanwalt, der zwar eine Kanzlei nur mit sich selber betrieb, und sprach ständig von sich im Plural. Insbesondere bei Beiträgen im Internet. Das Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: I – 20 U 52/17 vom 17.07.2018 fand diesen Pluralis majestatis des Anwalts irreführend. https://de.wikipedia.org/wiki/Pluralis_Majestatis

Der beklagte Anwalt hatte sich unter anderem damit verteidigt, er treffe im Hausflur manchmal einen Kollegen und spräche mit diesem über juristische Themen….. Das fand das Oberlandesgericht aber nicht ausreichend.

Na denn.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Causa Benko in Italien: Keine kriminelle Vereinigung – nur ein bisschen Gesetzesbiegen

Wer gedacht hat, dass René Benko nur in Österreich für juristischen Wirbel...

Allgemeines

Wohnungsnot? Die EU hat einen Plan. Irgendwann. Vielleicht.

Die Europäische Kommission hat einen kühnen Plan vorgestellt: Europa soll wieder Wohnraum...

Allgemeines

Trump erweitert Einreiseverbote: Die Liste wird länger – der Globus kürzer

US-Präsident Donald Trump hat mal wieder den Rotstift gezückt – diesmal allerdings...

Allgemeines

Hollywood-Tragödie mit politischem Beifang: Rob Reiner und Ehefrau tot – Sohn angeklagt

In Hollywood ist selbst der Mord nie nur ein Mord. Der Tod...